Drucksache Nr. 0161/2012:
Bebauungsplan Nr. 1149, 2. Änderung - Waldeseck -
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide
zur Entscheidung zu den Punkten 2 und 3
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0161/2012
5
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan Nr. 1149, 2. Änderung - Waldeseck -
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Antrag,

  1. die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1149, 2. Änderung zu beschließen,
  2. den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung – Festsetzung eines allge- meinen Wohngebiets – entsprechend den Anlagen 2, 3 und 5 zuzustimmen und
  3. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung der Planunterlagen in der Bauverwaltung für die Dauer eines Monats zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte wurden eingehend geprüft. Das Ziel des Bebauungsplanes, auf dem Grundstück einer ehemaligen Alteneinrichtung eine Eigentumswohnanlage zu errichten, wirkt sich auf Frauen und Männer gleichermaßen aus.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Das Plangebiet umfasst das Grundstück Prüßentrift 64. Dieses wurde mit dem Bebauungsplan Nr. 1149, 1. Änderung als „Fläche für Gemeinbedarf“ mit der näheren Bezeichnung „Alteneinrichtung“ beplant. Die Nutzung des Grundstücks als Alten- und Pflegeheim wurde jedoch vor einiger Zeit aufgegeben.

Mittlerweile hat ein Investor das Grundstück erworben, der die Bestandsgebäude abbrechen und eine Eigentumswohnanlage errichten möchte. Um dies zu ermöglichen, ist eine Änderung des Planungsrechts erforderlich. Im Rahmen dieses Planänderungsverfahrens sollen die Art der Nutzung in „allgemeines Wohngebiet“ und das Maß der Nutzung geändert werden.


Das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 1149, 2. Änderung wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren, das heißt ohne förmliche Umweltprüfung und ohne förmlichen Umweltbericht, durchgeführt.

Mit dem Aufstellungsbeschluss sollen die Voraussetzungen des § 33 Abs. 3 BauGB geschaffen werden, um gegebenenfalls eine Baugenehmigung während der Planaufstellung erteilen zu können.


Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das Verfahren für den Bebauungsplan durchführen zu können.
61.13 
Hannover / 18.01.2012