Antrag Nr. 0158/2022:
Antrag der Fraktion DIE LINKE.: Zweckentfremdungssatzung bis Ende des Jahres erlassen

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0158/2022 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

Fraktion DIE LINKE.

Inhalt der Drucksache:

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Antrag der Fraktion DIE LINKE.: Zweckentfremdungssatzung bis Ende des Jahres erlassen

Antrag

Der Rat der Stadt Hannover beauftragt die Verwaltung damit, die Vorbereitungen für das Erlassen einer Zweckentfremdungssatzung nach §1 Abs.1 des niedersächsischen Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (NZwEWG) vom 27.03.2019 (Nds. GVBI 2019,72) und § 10 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes vom 23.12.2010 (Nds. GVBI. 2010, 576ff) bis Ende 2022 zu ergreifen. Die Verwaltung wird gebeten bei den Vorgesprächen zur Entwicklung des Stellenplans, entsprechende Stellen zur Durchsetzung einer Zweckentfremdungssatzung zu berücksichtigen.

Begründung


Eine Zweckentfremdungssatzung ist ein effektives wohnungspolitisches Instrument, das der Kommunalpolitik zur Verfügung steht und ein wichtiger Baustein im – offensichtlich notwindigen – Kampf gegen Wohnungsnot.

Dirk Machentanz
Fraktionsvorsitzender