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die Stimmführerin der Landeshauptstadt Hannover in der Gesellschafterversammlung der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (VVG) anzuweisen, den in der Anlage beigefügten Änderungen des Gesellschaftsvertrages der VVG zuzustimmen.
Von der Änderung des Gesellschaftsvertrages der VVG sind Frauen und Männer gleichermaßen betroffen.
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Die Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH (VVG) ist eine gemeinsame Holding der Landeshauptstadt Hannover und der Region Hannover, deren Anteile zu 80,49 % von der Landeshauptstadt und zu 19,51 % von der Region Hannover gehalten werden. Die VVG ist mit der Stadtwerke Hannover AG, der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AG und der infra Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH jeweils über Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträge verbunden.
Der Gesellschaftsvertrag der VVG wurde zuletzt mit Drucksache 1188/2005 geändert. Seit 2005 haben sich sowohl die Tochterunternehmen der VVG als auch die technischen Rahmenbedingungen weiterentwickelt.
Die wesentlichen angestrebten Änderungen beziehen sich auf den Gegenstand des Unternehmens, die Anpassung der Regelungen zu Einladungen, Unterlagenversand und Niederschriften sowie die Gender-Aspekte.
zu § 2 Gegenstand des UnternehmensDie wesentliche Anpassung des Gesellschaftsvertrages betrifft den Unternehmensgegenstand. Dieser ist entlang der strategischen Ausrichtung der Tochterunternehmen erweitert, insbesondere um Aktivitäten im Zusammenhang mit energiebezogener Mobilität sowie kundennahe Dienstleistungen einschließlich deren Finanzierung, IT-Lösungen und IT-Infrastruktur.
zu § 11 Sitzungen des Aufsichtsrates
Mit den Änderungen wird künftig der digitale Versand der Aufsichtsratsunterlagen ermöglicht.
zu § 13 Aufgaben des Aufsichtsrates
Weitere Änderungen finden sich bei den Aufgaben des Aufsichtsrates, in welchem der Katalog der zustimmungspflichtigen Angelegenheiten der Geschäftsführer angepasst worden ist.
zu § 17 Prüfung
Die Regelung des ergänzten Absatzes 5 folgt den Vorgaben des Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG).
Der Aufsichtsrat der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH wird in seiner Sitzung am 01.03.2018 über die Änderung des Gesellschaftsvertrages beraten.