Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Lärmsanierungsmaßnahmen an Schienenwegen des Bundes
Plangenehmigungsverfahren zum Bau von Lärmschutzwänden Ortsdurchfahrt Hannover-Bornum
Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover
Antrag,
der Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover im Plangenehmigungsverfahren zur Vervollständigung des Lärmschutzes auf dem Streckenabschnitt Ortsdurchfahrt Hannover- Bornum gemäß Anlage 1 dieser Drucksache zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die geplanten Lärmsanierungsmaßnahmen wirken sich in gleichwertiger Weise auf die Belange von Männern und Frauen aus.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Mit Anschreiben vom 14.12.2016 hat die Deutsche Bahn um Stellungnahme zu einem Plangenehmigungsverfahren für geplante Lärmsanierungsmaßnahmen (Neubau von Lärmschutzwänden) in der Ortsdurchfahrt Hannover – Bornum gebeten. Betrachtet wurde der Streckenabschnitt zwischen Güterumgehungsbahn im Norden und der B 65 im Süden. Die Lärmschutzmaßnahme erstreckt sich über eine Länge von ca. 480 m. Sie beginnt unmittelbar südlich der Güterumgehungsbahn und reicht bis vor die Eisenbahnüberführung über die B 65. Eine Übersicht über die Lage dieser Lärmschutzmaßnahme gibt Anlage 2 zu dieser Drucksache.
Die Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover soll gemäß Anlage 1 zu dieser Drucksache abgegeben werden.
Der beantragte Beschluss ist erforderlich, um die Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zum Plangenehmigungsverfahren einbringen zu können.
61.15
Hannover / 19.01.2017