Drucksache Nr. 0156/2025:
Bebauungsplan Nr. 1903 - Erweiterung Frachtpostzentrum - Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0156/2025
5 (online)
 

Bebauungsplan Nr. 1903 - Erweiterung Frachtpostzentrum - Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

Antrag,

1. den Beschlussvorschlägen der Verwaltung über die abwägungsrelevanten Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange entsprechend der Anlage 3 zu folgen und
2. den Bebauungsplan Nr. 1903 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB, in Verbindung mit § 10 Abs. 1 NKomVG als Satzung zu beschließen und der aktualisierten Begründung mit Umweltbericht zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Genderspezifische Auswirkungen sind nicht erkennbar.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Der Bebauungsplan hat die Aufgabe, bauliche und sonstige Nutzungen von Grundstücken zu regeln. Es werden neue Baurechte auf dem Grundstück begründet. Die Auswirkungen auf das Klima sind in der Anlage 2 Pkt. 5.4.2 erläutert.

Kostentabelle

Es entstehen der Landeshauptstadt Hannover keine Kosten. Die Übernahme der Kosten für notwendige bauliche Maßnahmen an der Höverschen Straße sowie Kosten für die Einrichtung und Koordinierung von Lichtsignalanlagen werden im Erschließungsvertrag mit der Deutschen Post DHL und einer Kostenübernahmeerklärung gegenüber dem NLStbV geregelt. Durch den Verkauf der Grundstücke zwischen der Höverschen Straße und dem Mittellandkanal wird die Landeshauptstadt Hannover Einnahmen erzielen (siehe Anlage 2, Begründung + Umweltbericht Punkt 8).

Begründung des Antrages

Der Bebauungsplan Nr. 1903 soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Frachtpostzentrums der Deutschen Post DHL schaffen. Die Kapazität der vorhandenen Gebäude entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen und soll südlich der Höverschen Straße durch einen Neubau ergänzt werden.

Die Fläche wird als Sondergebiet (SO) „Logistik“ festgesetzt, um den Standort langfristig für logistische Vorhaben zu sichern. Diese Fläche ist besonders gut dafür geeignet, da sich zum einen keine Wohngebiete in unmittelbarer Nähe befinden, zum anderen das überörtliche Straßennetz (Bundesstraße 65 und BAB 7) auf kurzem Wege erreicht werden kann. Die genannten Standortvorteile haben bereits zur Ansiedlung der Deutschen Post DHL sowie diverser Gewerbebetriebe in unmittelbarer Nähe des Plangebiets geführt.

Die Information über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung fand in der Zeit vom 29.09.2022 bis 28.10.2022 statt. Während dieser Zeit sind keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen.

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 05.01.2024 bis 05.02.2024 statt.

Am 10.10.2024 hat der Verwaltungsausschuss die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen (Drs.2208/2023). Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1903 wurde vom 24.10.2024 bis 25.11.2024 im Internet veröffentlicht und hat öffentlich ausgelegen. Während der Veröffentlichungsfrist sind keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen.

Die von den im Rahmen der Auslegung benachrichtigten Trägern öffentlicher Belange eingegangenen abwägungsrelevanten Stellungnahmen werden in der Anlage 3 behandelt.

Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist in Anlage 4 beigefügt.

Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren abschließen zu können.

61.13 
Hannover / Jan 27, 2025