Drucksache Nr. 0155/2023 N1:
Rahmenplan „Neue Mitte Misburg“

Informationen:

Beratungsverlauf:

  • 25.05.2023: Verwaltungsausschuss: Einschl. 1. Ergänzung und Änderungsantrag aus Drucks. Nr. 0846/2023 einstimmig beschlossen.
  • 01.06.2023: Ratsversammlung: Einschl. 1. Ergänzung und Änderungen aus Drucks. Nr. 0846/2023 einstimmig beschlossen.

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Misburg-Anderten
  • Stadtentwicklungs- und Bauausschuss

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis)
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Neufassung
0155/2023 N1
3
 

Rahmenplan „Neue Mitte Misburg“

Antrag,

(1) den Rahmenplan „Neue Mitte Misburg“ als informelle städtebauliche Planung gemäß §1 Abs.6 Nr. 11 BauGB zu beschließen. Wesentlicher Inhalt ist zum einen die Plan-
darstellung (Anlage 1) der zukünftigen Lage und Orientierung von sozialen Infra-
struktureinrichtungen, der sie verbindenden Anger und der umgebenden Freiflächen und zum anderen die Abfolge der Umsetzungsschritte (Anlage 2),

(2) die Verwaltung mit weiteren Schritten zur Umsetzung des Rahmenplanes zu beauf-
tragen. Dazu zählen Bauleitplanung, schrittweise Konkretisierung und finanzielle Absicherung der Hoch-, Tiefbau- und Freiflächenplanung sowie eine Fortsetzung des kommunikativen Prozesses zur Zukunft einzelner Einrichtungen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Genderspezifische Auswirkungen sind nicht erkennbar.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Die Rahmenplanung ist nicht verbindlich und hat keine unmittelbare Auswirkungen auf das Klima. Die Umsetzung der vorgeschlagenen Planung zieht jedoch zusätzliche Versiegelung nach sich, somit sind negative Auswirkungen auf das Klima zu erwarten.

Kostentabelle

Durch diesen Grundsatzbeschluss entstehen keine finanziellen Auswirkungen. Allerdings werden durch die enthaltenen Einzelmaßnahmen wie Schulen, Bürgerhaus etc. Kosten
entstehen, die in den jeweiligen Einzelbeschlüssen dargestellt werden. Angesichts der aktuell zugespitzten Haushaltslage stehen die beschriebenen Maßnahmen unter einem besonderen Finanzierungsvorbehalt.

Begründung des Antrages

In der Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses am 19. April 2023 wurde der Änderungsantrag Nr. 0846/2023 (siehe Anlage 3) zur Verlegung der Dreifeldsporthalle in den Schnittbereich von Schule und Sportplatz mit dem Prüfauftrag, wie der Wegfall des Sportplatzes kompensiert werden kann, beschlossen. Die Empfehlung, wie mit diesen Änderungen verfahren werden soll, ist weiter unten in der Drucksache erläutert.

Diese Beschlussvorlage stellt einen Grundsatzbeschluss zum Rahmenplan dar. Für alle enthaltenen Einzelmaßnahmen wie Schulen, Bürgerhaus etc. werden Einzelbeschlüsse folgen, sofern eine Finanzierung gewährleistet werden kann.

Hintergrund
Die Landeshauptstadt Hannover verzeichnete in den letzten Jahren intensive Bauaktivitäten im Wohnungsbau. Auch im Stadtteil Misburg sind Neubau- und Nachverdichtungsprozesse zu beobachten, die zu einer Stabilisierung und Zunahme der Einwohnerzahlen führen. Während aktuell mit dem Bau des Misburger Bades begonnen wird, sind weitere Bestandteile der vorhandenen städtischen Infrastruktur, insbesondere im Bereich Schulzentrum/ Sportpark/ Bürgerhaus Misburg, zeitgleich in die Jahre gekommen und entsprechen qualitativ und quantitativ nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Somit stehen in den nächsten Jahren in unmittelbarer Nähe zum Stadtteilzentrum Meyers Garten mit Rathaus und Stadtbahnendpunkt für viele Einrichtungen Sanierung und Erweiterung bzw. Abriss und Neubau an. Insbesondere für einen Neubau des Kurt-Schwitters-Gymnasiums mitsamt erforderlicher Sporthalle ist eine Klärung des Standortes dringend notwendig.
Gleichzeitig wird mit dem geplanten Badesee ein neues attraktives Ziel entstehen, das es in das Gesamtkonzept einzubinden gilt.

Politischer Auftrag
Im Zusatzantrag H-0304/2021 zur Haushaltsdrucksache 2384/2020 wurde die Verwaltung beauftragt, für die vorliegende Situation ein Rahmenkonzept zu entwickeln und dabei die verschiedenen Funktionen Schule, Sport, Schwimmbad und Bürgerhaus in einen städtebaulichen und funktionalen Zusammenhang zu setzen. Dies wurde in einem kommunikativen Planungsprozess anhand von Workshops zu einem städtebaulichen Gesamtkonzept „Neue Mitte Misburg“ ausgearbeitet und liegt nun in Form dieses Rahmenplanes vor.

Planungsprozess
Dem Ratsauftrag folgend wurde für die Erarbeitung des Konzeptes und die Durchführung eines offenen Kommunikationsprozesses ein Vergabeverfahren durchgeführt, in dem sich das Angebot des Büros astoc aus Köln in Kooperation mit UrbaneGestalt für die Freiraumplanung und Orange Edge für die Verkehrsplanung durchsetzen konnte. Der Planungsprozess verlief in drei Arbeitsphasen, in denen jeweils ein Workshop mit Teilnehmer*innen aus Stadt- und Bezirksratspolitik, Verwaltung, Schulleitungen, Sportvereinen, Nutzergruppen des Bürgerhauses sowie weiterer Interessenvertretungen aus dem Stadtbezirk durchgeführt wurde. Anhand der dort eingebrachten Anregungen und Anforderungen wurden vier Planungsvarianten erarbeitet, von denen zwei ausgewählt und in einem dritten Schritt zu einer Vorzugsvariante weiterentwickelt wurden.

Inhalte der Planung
Im Anhang 1 ist die Rahmenplanung als Plangrafik dargestellt. Anhang 2 enthält die Darstellung der Phasierung. Eine ausführliche Erläuterung des Gesamtkonzeptes ist in den ergänzenden Materialien zu finden. Wesentliche Inhalte sollen folgend kurz erläutert werden:

• Leitidee
Das Konzept ist getragen von der Leitidee, zur Stärkung der Misburger Mitte eine Neustrukturierung des Schulstandortes vorzunehmen: Entstehen soll langfristig ein gemeinsamer offener Campus mit hoher Aufenthalts- und Adressbildungsfunktion, in dem die ansässigen öffentlichen Infrastruktureinrichtungen gebündelt und qualifiziert werden und die Einbindung des Standortes in seine Umgebung mittels einer zukunftsfähigen und nutzerorientierten Erschließung und Freiraumgestaltung verbessert wird.

• Schulzentrum/ Anger
Herzstück des Entwurfs bildet der von Westen an der Straße Hinter der Alten Burg nach Osten zur Ludwig-Jahn-Straße auf den geplanten Eingang des Neubaus des Kurt-Schwitters-Gymnasiums zulaufende Anger. Dieser bindet sowohl das Kurt-Schwitters-Gymnasium als auch die drei anderen Schulneubauten an eine neue gemeinsame Eingangsfläche an. Eine Dreifeld-Sporthalle wird gemäß dem Änderungsantrag Nr. 0846/2023 westlich des geplanten Gymnasiums an der Schnittstelle zum Sportpark platziert. Über den Anger wird eine gute Verbindung aller Schulen an die gemeinsame Mensa, darüber hinaus aber auch an Bus und Stadtbahn hergestellt. Das Ziel ist hierbei, die Aufenthaltsqualität und verkehrliche Sicherheit für Schüler*innen, Lehrkräfte und für alle weiteren Besucher*innen des Geländes zu qualifizieren. Der Anger fungiert als KFZ-freie fußläufige Anbindung an die Schulnutzungen mit hoher Aufenthaltsqualität (Schüler*innenboulevard) und bietet darüber hinaus Fläche für sonstige Aktivitäten (Aktivitätsboulevard). Es erfolgt damit eine Abbindung des motorisierten Individualverkehrs auf der Ludwig-Jahn-Straße. Eine mögliche Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge und Entsorgungsfahrzeuge bleibt erhalten. Dabei können alle anliegenden Grundstücke, auch die privaten Wohngrundstücke, weiterhin von Norden bzw. Süden angefahren werden. Die in Anlage 1 dargestellten Verkehrsanlagen wie z.B. Hol- und Bringzonen, temporäre Einbahnstraßenregelungen oder Aufteilung von Straßenquerschnitten sind als konzeptionelle Ansätze zu verstehen, die in Bezug auf die Verortung und das Verkehrsrecht im Zuge der weiteren Detailplanung noch überprüft und konkretisiert werden. Die dargestellten Einbauten im Schüler*innenboulevard/ Aktivitätsboulevard sind exemplarisch zu verstehen. Eine Trasse für den rad- und fußläufigen Durchgangsverkehr sowie für Rettungsfahrzeuge muss von Möblierung frei bleiben.

• Sportpark / Öffentliche Einrichtung/ Bürgerhaus
Im Bereich des Sportparkes ist ein Neubau des Umkleidetraktes im Eingangsbereich und eine Durchwegung für die Anbindungen der Sporthalle in den Sportpark hinein geplant. Für die Sanierung des von verschiedenen Vereinen und Gruppen genutzten Bürgerhauses des Stadtbezirks stehen aktuell Haushaltsmittel zur Verfügung. Es ist daher im Rahmenplan am heutigen Standort in seiner aktuellen Kubatur dargestellt. Sollten die aktuellen Untersuchungen zur Sanierungsfähigkeit des Bestandsgebäudes einen Neubau nahelegen, wurde für diesen ein zentralerer Standort an der Straße hinter der Alten Burg diskutiert. Der Rahmenplan bietet deshalb in diesem Bereich optional eine Fläche für eine öffentliche Nutzung. Diese Option ermöglicht einen offenen Abstimmungsprozess über die Bereitstellung von Räumen und Anlagen für öffentliche Nutzungen im Stadtteil, sanierungsbedingte Schließzeiten könnten entfallen. Hier könnten neben der Neuerrichtung des bisherigen Raumangebotes weitere Raumangebote sowie Synergien mit Schule, Kita und Mensa geprüft werden. In die ausstehende Abwägung fließen auch bestehende Synergien mit dem Sportpark ein. Gemäß dem Änderungsantrag Nr. 0846/2023 wird die geplante Dreifeld-Sporthalle westlich des geplanten Gymnasiums an der Schnittstelle zum Sportpark und nicht auf dem ehemaligen Festplatzgelände platziert. Die Anlagen 1 und 2 werden entsprechend angepasst. Es ist zu prüfen, wie der durch die Planänderung bedingte Wegfall des Sportplatzes kompensiert werden kann, z.B. durch die Umwandlung eines Rasenplatzes in einen Kunststoffrasenplatz. Die zusätzliche Flächenversiegelung durch einen Kunststoffrasenplatz soll gemäß o.g. Antrag durch eine Entsiegelungsmaßnahme, wie z.B. die Schaffung einer Blühwiese im Stadtbezirk, ausgeglichen werden.
Zu beantworten bleibt die Frage, ob es für das Schützenfest, das der Schützenverein zukünftig wieder auf der für die Dreifeldsporthalle vorgesehenen Fläche ausrichten möchte, oder für die Sporthalle eine Standortalternative gibt. Zwar könnte die neue Sporthalle auch im Schnittbereich von Schule und Sportplatz errichtet werden, aber nur wenn der angrenzende Sportplatz als Kunstrasenplatz intensiver genutzt werden würde. Für einen Platzumbau stehen derzeit aber keine öffentlichen Mittel bereit. Hinsichtlich dieser Standortkonkurrenzen soll möglichst zeitnah mit den Beteiligten eine Abstimmung herbei geführt werden.

• Phasierung
Da zur Finanzierbarkeit und Zeitplanung der Mehrzahl der Konzeptbausteine angesichts der aktuellen Haushaltslage keine Aussagen getroffen werden kann, besteht eine zentrale Anforderung an das Rahmenkonzept darin, dass es schrittweise umsetzbar ist und auch in allen Zwischenphasen reibungslos funktioniert. Die neuen Schulgrundstücke sind so angeordnet, dass ein Neubau und Abriss aller Schulen Zug um Zug erfolgen kann. Zwischen Schulbauten und Bürgerhaus bestehen bewusst keine räumlichen und zeitlichen Abhängigkeiten, so dass die Entscheidungen zu Standort und räumlicher Ausgestaltung des Bürgerhauses autonom getroffen werden können.

Zu den Schulen wird folgende Reihenfolge festgelegt:
- Neubau Kurt-Schwitters-Gymnasium inklusive Dreifeldsporthalle, Abriss des alten Gebäudes
- Neubau der Kardinal-Galen-Schule und der Realschule auf dem Grundstück des bisherigen Kurt-Schwitters-Gymnasiums, Abriss der alten Gebäude
- Neubau Kita bzw. eines Gebäudes mit weiteren öffentlichen Nutzungen auf dem Grundstück Kardinal-Galen-Schule
- Neubau der Pestalozzigrundschule auf dem Grundstück der Realschule
- Neubau der Sporthalle auf dem Grundstück der Realschule
- Abriss der alten Sporthalle, Neubau eines Parkhauses auf dem Grundstück

In dieser Reihenfolge ist die bisher ermittelte Sanierungsdringlichkeit der Gebäude bereits berücksichtigt. Die erforderlichen Sporthallenflächen und Stellplätze stehen während der gesamten Bauphase zur Verfügung. Ein Abriss bisheriger Gebäude erfolgt grundsätzlich immer erst nach Errichtung der neuen Gebäude, so dass keine weitgehenden betrieblichen Einschränkungen der Schulen zu erwarten sind.



Der neue Standort der Sporthalle gemäß dem Änderungsantrag Nr. 0846/2023 führt nicht zu einer Beeinträchtigung der Phasierung. Die Anlage 2 wird demnach lediglich redaktionell angepasst.


• Freiraum
Die Freiraumstruktur im Bereich des Schulzentrums wird durch den vorliegenden Rahmenplan neu geordnet. Durch den zentralen Anger entsteht eine gemeinsame Erschließungssituation, die zum einen eine zügige und übersichtliche Erreichbarkeit der einzelnen Schulen befördert und zum anderen als Bereich mit hoher Aufenthalts- und Aktivitätsqualität dient. Da der Anger öffentlich zugänglich ist, rückt das Schulzentrum näher an den Stadtteil heran und bildet zudem eine direkte Verbindung Richtung Sportpark und dem zukünftigen Genamo-Badesee. Die Schulhöfe sind in ihrer Flächendimensionierung höher als der bisherige Standard angesetzt und grenzen an den umlaufenden parkartigen Freiraum an. Hierdurch entsteht eine erweiterte Nutzbarkeit der Freiräume für die Schulen. Eine Multikodierung der Freiflächen wird dadurch ermöglicht. Die Definition der Freiflächen ist noch nicht abgeschlossen, sondern soll Inhalt eines anzustrebenden Transformations- und Leitbildprozesses für das zukünftige Schulzentrum sein.

• Mobilität
Der in Ost-West-Richtung verlaufende Anger dient zum einen der gemeinsamen Er-
schließung der neuen Schulgebäude und zum anderen der fußläufigen Vernetzung im Quartier. Die Ludwig-Jahn-Straße wird dabei auf Höhe des Kurt-Schwitters-Gymnasiums in diese Fläche miteinbezogen. Das Verkehrskonzept stellt die Fortbewegung der Schüler*innen als Hauptpersonen an diesem Standort in den Mittelpunkt und dient ihrer Sicherheit. Eine vollständige Durchfahrung der Ludwig-Jahn-Straße mit KFZ ist damit nicht mehr möglich, die einzelnen Grundstücke können jedoch weiterhin angefahren werden. Der Anger ermöglicht eine zügige Anbindung für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen zwischen der Stadtbahnhaltestelle und dem geplanten Genamo-Badesee. Sämtliche Stellplätze sollen nach Bedarf in einem zentralen und flächensparenden Parkhaus untergebracht werden. Vor den jeweiligen Einrichtungen werden trotzdem noch erforderliche Stellplätze für eingeschränkte Personen und Zufahrten zum Beispiel für Lieferfahrzeuge angeordnet. Der Anger soll dazu beitragen, das ganze Gebiet auf kurzen und übersichtlichen Wegen zu erschließen und durch die Orientierung der Eingangssituationen den Zusammenhalt zwischen den Schulen zu stärken.

Die umfassende Ausarbeitung zum Konzept steht als „ergänzende Information“ digital im SIM zur Verfügung. Sollten Sie keinen Zugang zum SIM haben, können Sie diese Unterlagen unter 61.13@hannover-stadt.de anfordern.
61.13 
Hannover / 16.05.2023