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Neufassung aufgrund von inhaltlichen bzw. textlichen Veränderungen in der Drucksache. Das Kapitel 5 "Umnutzungsflächen" der ursprünglichen Anlage 1 wurde gestrichen. Kleingartenentwicklungskonzept 2026+ (KEK26+)
Antrag
Das beigefügte Kleingartenentwicklungskonzept 2026+ sowie die Finanztabellen stellen die verbindliche Handlungsgrundlage für die Entwicklung der Kleingärten in Hannover in den kommenden Jahren bis einschließlich 2036 dar.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Ziele und Maßnahmen des Kleingartenentwicklungs- konzepts 2026+ umzusetzen:
- Weiterentwicklung des Kleingartenwesens vor dem Hintergrund zunehmender Geschosswohnungszahlen und anderer Flächenkonkurrenzen
- Kleingartenwesen zukunftsfähig aufstellen, u.a. durch Aufstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen sowie die Durchführung von Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen
- Flächenschonender Umgang, Prüfung der Notwendigkeit und Einhaltung der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur bei zukünftigen Inanspruchnahmen
- Sicherstellung der notwendigen Versorgung durch vorzeitige Herstellung von geeigneten Ersatzland für Kleingärten vor Inanspruchnahme und B-Plan Aufstellung/Änderung
Zur Umsetzung werden die erforderlichen Finanz- und Personalmittel bedarfsgerecht in den jährlichen Haushalten 2027-2036 unter Berücksichtigung der jeweiligen Haushaltslage veranschlagt und bereitgestellt.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die mit dem Kleingartenentwicklungskonzept 2026+ verfolgten Ziele wirken sich in gleicher Weise auf Menschen aller Geschlechteridentitäten und gesellschaftlichen Gruppen aus. Eine geschlechts- oder gruppenbezogene Bevorzugung oder Benachteiligung ist damit nicht verbunden.
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Die Maßnahmen 1 - 4 (in der Tabelle grün dargestellt) haben grundsätzlich temporär-negative oder positive Auswirkungen auf das Klima. Bei der Nachverdichtung und Neuherrichtung von Gärten entstehen zunächst negative Auswirkungen, da in dieser Zeit Material abgebrochen, entsorgt und neues Material eingebracht wird. Nach der Herrichtung funktionieren die Kleingärten jedoch als urbane Klimaregulierer und Retentionsflächen. Außerdem sind sie aufgrund ihrer diversen Vegetation Heimatstätte für viele Tier- und Pflanzenarten. Die Herstellung einer Kleingartenanlage ist für das Klima als positiv zu werten.
Kostentabelle
/ Finanzielle Auswirkungen:
Für die Ertüchtigung des Kleingartenwesens Hannovers werden innerhalb der Laufzeit bis einschließlich 2036 für Personalmittel, Nachverdichtungen, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen sowie die Entwicklung von Pflege- und Entwicklungsplänen voraussichtlich Mittel in Höhe von insgesamt rd. 21,1 Mio. € benötigt.
Demgegenüber stehen Pachteinnahmen in Höhe von ca. 19,4 Mio. € für die Laufzeit gegenüber.
Bodenkundliche Baubegleitung/Bodenschutz und Altlasten:
Seit 2017 wird die bodenkundliche Baubegleitung bei allen baulichen Eingriffen in den Kleingärten Hannovers angewandt. Hierdurch sollen Folgeschäden der Böden vermieden werden, die durch ungeschützte Befahrung mit schweren Geräten sowie Durchmischung unterschiedlicher Bodenhorizonte etc. entstehen können. Auch kann der Einsatz einer BBB mögliche, insbesondere baubedingte Folgeschäden und damit verbundene Mehrkosten verhindern.
Im KGK2016-2025 wurden die Kosten aus der Rückstellung für Sanierung von Altlasten finanziert. Dies soll auch im KEK26+ so weitergeführt werden und die noch vorhandenen Mittel aus benannter Rückstellung fortgeführt werden.
Die über die regulären Tätigkeiten von 67.12 hinausgehenden Aufgaben werden im Rahmen der Projekte ausgeschrieben und durch externe Gutachter*innen erbracht.
Personelle Auswirkungen:
Für die Umsetzung der Kleingartenbelange
exkl. der geplanten Umnutzungen entstehen Personalkosten in Höhe 4.811.967 €. Hierbei müssen insgesamt 2 neue Stellen eingerichtet werden.
Für die Umsetzung der Ersatzgärten bei Inanspruchnahmen durch den Wohnungsbau ergibt sich zusätzlich ein personeller Bedarf welcher gesondert durch die Projektfinanzierung anzumelden ist.
Begründung des Antrages
Insgesamt bestehen, Stand Sommer 2025, in Hannover 19.426 Kleingartenparzellen auf einer Fläche von 1.043,3 ha (gesamt; privat und stadteigen).
Die Kleingärten stellen einen wichtigen Bestandteil der blaugrünen Infrastruktur der Stadt dar und ergänzen das Netz städtischer Grünflächen. Sie zeichnen sich durch eine hohe Biodiversität aus und fungieren aufgrund ihrer strukturreichen Vegetation und ihrer Lage im Stadtraum als bedeutende Kaltluftentstehungsgebiete. Darüber hinaus wirken die begrünten und unversiegelten Flächen als Puffer bei Starkregen- und Hochwasserereignissen und tragen somit zum Schutz bewohnter und sensibler Gebiete bei. Diese Bedeutung wird durch das KEK26+ weiter gestärkt.
Das Kleingartenentwicklungskonzept 2026+ (KEK26+) ist die Fortschreibung des vorangegangenen Kleingartenkonzepts 2016-2025 (KGK16-25) der Landeshauptstadt Hannover. Es bildet fortan die Arbeitsgrundlage der Stadtverwaltung für die kommenden zehn Jahre (2026-2036) im Bereich des Kleingartenwesens. Ziel ist die Sicherung der heute als Kleingärten ausgewiesenen Flächen sowie die Regulierung von Inanspruchnahmen und Sicherstellung von geeignetem Ausgleich. Das Konzept verfügt über einen Finanzierungsrahmen und benennt konkrete Projekte innerhalb und im Umfeld der Vereinsstrukturen stadteigener Kleingartenflächen. Darüber hinaus definiert es Leitbilder und Ziele für die Entwicklung stadteigener Kleingärten.
In der Laufzeit des KEK26+ wird für alle stadteigenen Kleingartenanlagen eine Bestandsaufnahme durchgeführt. Auf dieser Grundlage werden Pflege- und Entwicklungspläne erarbeitet. Diese Aufgabe ergibt sich aus dem Generalpachtvertrag zwischen der Landeshauptstadt Hannover und dem Bezirksverband und ist entsprechend durch die Verwaltung zu erbringen.
Die Landeshauptstadt Hannover verfolgt das Ziel, möglichst vielen Bürger*innen einen Kleingarten anbieten zu können. Insbesondere in dicht besiedelten Bereichen ist es wichtig, in nahe gelegenen Kleingartenarealen neue Angebote für die Bevölkerung zu schaffen. Dieser Mehrbedarf soll vorrangig durch Nachverdichtung bestehender Anlagen sowie durch die Überführung von Grabeland in Kleingartenland gedeckt werden.
Die Zuständigkeit für die Bearbeitung des Konzepts liegt im Dezernat V mit der Federführung im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün. Die Bearbeitung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Fachbereichen Wirtschaft und Planen und Stadtentwicklung und dem Bezirksverband der Kleingärtner e.V. Darüber hinaus werden die jeweils betroffenen Kleingärtnervereine einbezogen.
Aufgrund des hohen Bedarfs an Wohnraum ist es erforderlich, Kleingartenflächen zugunsten des Wohnungsbaus aufzugeben. Vor Kündigung von Kleingartenflächen muss der B-Plan aufgestellt/geändert sein. Ferner sind geeignete Ersatzgärten vor der Aufgabe der Flächen herzustellen.
Es sind die folgenden, bereits im KGK16-25 benannten Kleingartenflächen, betroffen:

Die Kosten für die Inanspruchnahme von Kleingartenflächen und damit einhergehende Ersatzgartenherstellung und Personalaufwendungen werden in der vorliegenden Drucksache nicht berücksichtigt. Die Kosten sind bei Projektplanung zu berücksichtigen und durch einen Haushaltsantrag sowie einer Beschlussdrucksache zu sichern.67.34
Hannover / Feb 27, 2026