Drucksache Nr. 0152/2009:
Zusammenlegung der Haupt –und Realschule Heinrich-Heine-Schule mit der Gustav-Stresemann-Realschule am Standort Altenbekener Damm 20 zu einer Haupt- und Realschule (HRS)

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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0152/2009
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Zusammenlegung der Haupt –und Realschule Heinrich-Heine-Schule mit der Gustav-Stresemann-Realschule am Standort Altenbekener Damm 20 zu einer Haupt- und Realschule (HRS)

Antrag,

die Zusammenlegung der Haupt –und Realschule Heinrich-Heine-Schule mit der Gustav-Stresemann-Realschule zum 01.08.2009 am Standort Altenbekener Damm 20 zu einer Haupt- und Realschule zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Eltern und Erziehungsberechtigte, Lehrerinnen und Lehrer und Schülerinnen und Schüler werden von der Zusammenlegung zu einer gemeinsamen HRS gleichermaßen betroffen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von Dritten0,00 €Betriebseinnahmen
sonstige Einnahmen0,00 €Finanzeinnahmen von Dritten
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
ErwerbsaufwandPersonalausgaben
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung150.000,00 €2.SB.08-2Sachausgaben9.800,00 €2250.000-535000
EinrichtungsaufwandZuwendungen
Investitionszuschuss an DritteKalkulatorische Kosten
Ausgaben insgesamt150.000,00 € Ausgaben insgesamt9.800,00 € 
Finanzierungssaldo-150.000,00 € Überschuss / Zuschuss-9.800,00 € 

Begründung des Antrages



Mit der Beschlussfassung zur Schulstrukturreform Phase II DS-Nr. 15-2138/2007 wurde die Verwaltung gemäß DS- Nr. 2988/2007 beauftragt zu prüfen, ob die Gustav-Stresemann-Realschule mit der Haupt- und Realschule Heinrich-Heine-Schule zu einer HRS zusammengelegt werden kann.


Gemäß § 106 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) ist der Schulträger nach Maßgabe des Bedürfnisses verpflichtet, Schulen zu errichten, zu erweitern, einzuschränken, zusammenzulegen, zu teilen oder aufzuheben. Danach kann der Schulträger Haupt– und Realschulen organisatorisch zusammenfassen. Die Schule wird dabei entsprechend den Schulformen in Schulzweige gegliedert. Die Schulzweige arbeiten organisatorisch und pädagogisch zusammen. Der Schulträger bedarf für organisatorische Entscheidungen der Genehmigung der Schulbehörde.





Schülerzahlentwicklung:

a) Gustav-Stresemann-Realschule

Sie führt aktuell dreizehn Klassen mit insgesamt 334 Schülerinnen und Schülern. Die Schülerzahlen zeigen die Tendenz zu einer 2- Zügigkeit, bei der nicht einmal die Klassenfrequenz von 32 Schülern pro Klasse erreicht wird. Dies wird auch nicht dadurch ausgeglichen, dass die Schule im Schuljahr 2008/09 erstmalig eine dritte 5. Klasse aufgemacht hat, da auch bei diesen Klassen die Frequenz deutlich niedriger ist. Ferner ist auch kein Anwachsen der Klassen in den höheren Jahrgängen zu verzeichnen, wie es bei anderen Realschulen durch entsprechende „Rückläufer“ der Fall ist. Das Schulgebäude in der Stresemannallee umfasst 18 Allgemeine Unterrichtsräume (AUR) und ein umfangreiches Fachunterrichtsraumangebot, so dass bei der vorhandenen Auslastung ein Überhang von 5 AUR entsteht.

b) Heinrich-Heine-Schule

Der Realschulzweig umfasst pro Schuljahrgang je eine Klasse mit insgesamt 133 Schülerinnen und Schülern. Somit ist eine stark rückläufige Tendenz zu beobachten, da auch hier die Klassenfrequenz bei der 1- Zügigkeit deutlich unterschritten wird.

Im Hauptschulzweig werden aktuell inklusiv Förderklasse insgesamt elf Klassen mit insgesamt 191 Schülerinnen und Schülern geführt. Die Frequenz liegt ebenfalls unter den geforderten 24 Kindern pro Klasse, so dass hier nicht von einer stabilen 2- Zügigkeit gesprochen werden kann. In den letzten beiden Schuljahren wurde jeweils nur eine Klasse im 5. Schuljahrgang eingerichtet. Am Schulstandort Altenbekener Damm 20 sind insgesamt siebzehn Klassen untergebracht. Das Schulgebäude hat 27 AUR und umfangreiche Fachunterrichtsräume so dass bei der vorhandenen Auslastung ein Überhang von 10 AUR entsteht.


Bauliche Aspekte:
1. Standort Haupt- und Realschule Heinrich-Heine-Schule
Am Standort Haupt– und Realschule Heinrich-Heine-Schule kann eine 4– zügige HRS gebildet werden. In diesem sanierten Gebäude wäre lediglich ein Umbau der Verwaltung notwendig, da eine Lehrküche bereits vorhanden ist. Durch den Zuwachs an Lehrkräften sind eine Vergrößerung des Lehrerzimmers und eine Verlagerung von
Funktionen wie z.B. Schulleiterzimmer erforderlich. Die Kosten würden hierfür 150.000 € betragen.


2. Standort Gustav-Stresemann-Realschule

Bei einer Zusammenlegung im Gebäude der Realschule, könnte wegen des begrenzten Raumangebotes nur eine 3– zügige HRS gebildet werden. Außerdem wäre ein Anbau für eine Lehrküche (120 qm) notwendig, da diese in der Realschule bislang nicht vorhanden und nach der Erlasslage des Nds. Kultusministeriums für eine HRS erforderlich ist. Der Raumbedarf für die Förderklasse der Haupt- und Realschule Heinrich-Heine-Schule müsste durch Umbau im Gebäude ebenfalls noch geschaffen werden. Die Kosten für diese Baumaßnahmen würden ca. 0,5 Mio. € betragen.

Pädagogische Aspekte:

In den kombinierten Schulen kann auf die individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler eingegangen werden, da die Lehrkräfte von Haupt- und Realschulzweig unter einer Schulleitung zusammenarbeiten. Flexible Differenzierungsmöglichkeiten erleichtern einen Übergang zwischen Hauptschule zur Realschule und umgekehrt. Darüber hinaus kann durch die Zusammenführung ein wohnortnahes Hauptschulangebot gesichert werden. Eltern entscheiden sich zunehmend für andere Schulformen, so dass eigenständige Hauptschulen die Mindestzügigkeit von zwei Zügen nur noch an wenigen Standorten in der Stadt gewährleisten können.

Beteiligungsverfahren der Schulen:

Die Verwaltung hat mit beiden Schulen mehrere gemeinsame Gespräche unter Beteiligung der jeweiligen Personalvertretung über die Zusammenlegung sowie über den möglichen Standort geführt. Die Heinrich-Heine-Schule hat Ihre Zustimmung zur Zusammenlegung gegeben, da diese schulorganisatorische Maßnahme zur Stärkung der schon vorhandenen HRS dienen könnte.

Die Gustav-Stresemann-Realschule jedoch ist gegen eine Zusammenlegung am Standort der Heinrich-Heine-Schule, weil ihrer Ansicht nach der Ausbau der naturwissenschaftlichen Unterrichtsräume nicht dem aktuellen Standard entspricht. Auch sieht die Schule keine Möglichkeit einen Informatik- Schwerpunkt einzurichten, da aus Sicht der Gustav-Stresemann-Realschule die räumlichen Voraussetzungen im Gebäude der Heinrich-Heine-Schule nicht gegeben sind.

Diese Argumente wurden von der Verwaltung geprüft. Die Heinrich-Heine-Schule hat 3 naturwissenschaftliche Unterrichtsräume und 3 PC- Räume, die nach Standardraumprogramm für Unterrichtszwecke ausreichend sind. Die Gustav-Stresemann-Realschule hat nur 1 PC- Raum, somit wäre eine Schwerpunktbildung „Informatik“ am Standort Heinrich-Heine-Schule umzusetzen.
Nach Abwägung der finanziellen, baulichen und pädagogischen Argumente schlägt die Verwaltung die Zusammenlegung der beiden Schulen zu einer HRS am Standort Haupt- und Realschule Heinrich-Heine-Schule vor. Dabei ist zu beachten, dass noch bis Sommer 2010 die Außenstelle der Elsa- Brändström- Schule in 8 Klassenräumen im Gebäude der Haupt- und Realschule Heinrich-Heine-Schule untergebracht ist. Aufgrund der Sanierung der Elsa- Brändström- Schule ist eine vorzeitige Aufgabe der Außenstelle nicht möglich. Aus diesem Grund kann mit dem Umzug in das Gebäude der Haupt- und Realschule Heinrich-Heine-Schule erst zum Schuljahr 2010/11 begonnen werden. Organisatorisch sollen die Schulen schon ab dem 01.08.2009 zusammenarbeiten, d.h. dass im Rahmen der festgelegten 4-Zügigkeit auch nicht mehr als vier 5. Klassen aufgenommen werden.

Im Rahmen einer möglichen Nachnutzung des Gebäudes der Gustav-Stresemann-Realschule wird von der Verwaltung geprüft, ob ein Umzug der stark sanierungsbedürftigen Grundschule Bonner Straße aufgrund der räumlichen Nähe und der ausreichend zur Verfügung stehenden Unterrichtsräume, in das bereits sanierte Gebäude der Realschule möglich ist. Hierzu wird die Verwaltung den Ratsgremien eine gesonderte Drucksache vorlegen.
42.5 1
Hannover / 26.01.2009