Drucksache Nr. 0151/2022:
241. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan(FNP) Hannover
Bereich Bothfeld
-Burgwedeler Straße-
Verzicht auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit,
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss (zur Entscheidung zu Antragspunkt 1)
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0151/2022
2
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

241. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan(FNP) Hannover
Bereich Bothfeld
-Burgwedeler Straße-
Verzicht auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit,
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Antrag,

1. auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (Unterrichtung und Erörterung) gemäß § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 BauGB zu verzichten,

2. dem Entwurf der 241. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie dessen Begründung zuzustimmen (Anlage 1 zu dieser Drucksache),

3. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Änderung des Flächennutzungsplanes wirkt sich in gleichwertiger Weise auf die Belange von Männern und Frauen aus.

Kostentabelle

Es entstehen auf der Planebene des Flächennutzungsplanes keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

zu 1)
Das 241. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan steht im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1856 -Kurze-Kamp-Straße-, zur Schaffung von Baurechten für einen großflächigen Verbrauchermarkt im Stadtteil Bothfeld. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfordert auch die Änderung des Flächennutzungsplanes. Dieses Verfahren wird parallel zum Bebauungsplanverfahren durchgeführt.

§ 3 Abs.1 BauGB ermöglicht den Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit bei einem Bauleitplanverfahren, wenn die Unterrichtung und Erörterung bereits zuvor auf anderer Grundlage erfolgt sind.
Die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 BauGB für einen Verzicht auf die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sind für die 241. Änderung des Flächennutzungsplanes gegeben, da bereits im Rahmen des Aufstellungsverfahrens des Bebauungsplans in der Zeit vom 13.02.2020 bis 13.03.2020 eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit stattfand. Die zum Bebauungsplan eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und im Verfahren zum Flächennutzungsplan berücksichtigt.

Mit dem Verzicht auf die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist ein zügiges Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan möglich, dessen Abschluss die Voraussetzung für die Inkraftsetzung des Bebauungsplanes ist.

Zu 2. und 3.:
Mit dem 241. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan soll eine im Änderungsbereich des Flächennutzungsplanes dargestellte Trassenführung für die Hauptverkehrsstraße Burgwedeler Straße herausgenommen und die Straßenführung zukünftig entsprechend ihrer bisherigen Lage dargestellt werden.
Die nach § 4 Abs. 1 BauGB vorgeschriebene frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde in der Zeit vom 21.06.2021 bis 16.07.2021 durchgeführt. Bedenken oder das Planverfahren in entscheidender Weise beeinflussende Hinweise wurden in den Stellungnahmen nicht abgegeben.

Das Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird parallel zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes durchgeführt.


Fachliche Stellungnahme aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Die fachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist als Anlage 2 dieser Drucksache beigefügt.



Mit der 241. Änderung des Flächennutzungsplans sollen auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für dieses Vorhaben geschaffen werden. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes erfolgt im Parallelverfahren.



Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das 241. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan fortführen zu können.
61.15 
Hannover / 19.01.2022