Drucksache Nr. 0150/2004 E1:
2. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemein bildenden
Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover

Informationen:

Beratungsverlauf:

  • 28.01.2004: Schulausschuss: in die Fraktionen auf Wunsch der CDU
  • 25.02.2004: Schulausschuss: in die Fraktionen auf Wunsch der CDU
  • 24.03.2004: Schulausschuss: 9 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen, die CDU-Fraktion hat sich nicht an der Abstimmung beteiligt.
  • 25.03.2004: Verwaltungsausschuss: 6 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen, die CDU-Fraktion hat sich nicht an der Abstimmung beteiligt
  • 25.03.2004: Ratsversammlung: mit 37 Stimmen beschlossen, die CDU-Fraktion hat sich nicht an der Abstimmung beteiligt

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksräte 01 - 13

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Schulausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An die Stadtbezirksräte 01 - 13 (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Ergänzung
0150/2004 E1
3
 

2. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemein bildenden
Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover

Antrag,


die 2. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemein bildenden Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover gemäß Anlage zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte wurden berücksichtigt.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Durch die Vom Land Niedersachsen beschlossene Schulstrukturreform gibt es künftig keine Orientierungsstufen mehr. Außerdem wurde mit der Drucksache Nr. 1758/2003 u.a. die Aufhebung der Schulbezirke für die Hauptschulen beschlossen.

Aufgrund der umfangreichen Änderungen erschien es sinnvoll, die Satzung komplett neu zu fassen. Die Schulbezirke für die Grund- und Sonderschulen entsprechen dem Stand der 4. Änderungssatzung der Satzung vom 27.03.1997; es wurden lediglich redaktionelle Korrekturen vorgenommen.

Die Änderungen bei den weiterführenden Schulen entsprechen den Festlegungen im aktuellen Schulentwicklungsplan.
 42.42
Hannover / 23.01.2004