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2. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemein bildenden
Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover
Antrag,
die 2. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemein bildenden Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover gemäß Anlage zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Gender-Aspekte wurden berücksichtigt.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Durch die Vom Land Niedersachsen beschlossene Schulstrukturreform gibt es künftig keine Orientierungsstufen mehr. Außerdem wurde mit der Drucksache Nr. 1758/2003 u.a. die Aufhebung der Schulbezirke für die Hauptschulen beschlossen.
Aufgrund der umfangreichen Änderungen erschien es sinnvoll, die Satzung komplett neu zu fassen. Die Schulbezirke für die Grund- und Sonderschulen entsprechen dem Stand der 4. Änderungssatzung der Satzung vom 27.03.1997; es wurden lediglich redaktionelle Korrekturen vorgenommen.
Die Änderungen bei den weiterführenden Schulen entsprechen den Festlegungen im aktuellen Schulentwicklungsplan.
42.42
Hannover / 23.01.2004