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Schallschutzfensterprogramm der Landeshauptstadt Hannover
- Umsetzung des Lärmaktionsplans 2024 -
Antrag,
dem Schallschutzfensterprogramm als Förderrichtlinie gemäß der in Anlage 1 dargestellten Kriterien zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Förderung von Schallschutzfenstern wirkt sich in gleichwertiger Weise auf alle Menschen aus.
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Eine Förderung im Rahmen des Schallschutzfensterprogramms dient der Verringerung der Lärmbelastung und damit dem Gesundheitsschutz der Anwohnenden. Mit dem Einbau neuer Fenster ist gleichzeitig ein Beitrag zum Wärmeschutz zu erwarten, dessen Umfang jedoch nicht quantitativ abgeschätzt werden kann.
Kostentabelle
Teilfinanzhaushalt 61 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I.51107.901 Stadtentwicklung und Mobilitätsplanung
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 1.500.000,00 €
Für die im Rahmen des Lärmaktionsplanes vorgeschlagenen Maßnahmen des Schallschutzfensterprogramms sind im Haushalt 2026 bis 2028 jeweils 500.000,00€ für die Umsetzung vorgesehen.
Begründung des Antrages
Die Strategie der Lärmaktionsplanung, wie sie im Lärmaktionsplan 2024 (DS 1120/2025) erläutert wird, setzt auf Lärmminderung durch Vorbeugung und Sanierung an der Quelle. Doch nicht an allen Straßen kann eine ausreichende Lärmminderung durch Verkehrsplanung und -steuerung oder durch Fahrbahnsanierungen oder andere Maßnahmen des Lärmschutzes erreicht werden. Überall dort, wo auch künftig zu erwarten ist, dass die Schwellenwerte des aktuellen Lärmaktionsplans überschritten werden, kommen sogenannte passive Schallschutzmaßnahmen wie z.B. die Verbesserung der Schalldämmung der Fenster in Betracht.
Für Wohngebäude an sehr lauten Straßen soll daher der Einbau von Schallschutzfenstern, -außentüren und Zusatzeinrichtungen wie schallgedämmten Lüftungsanlagen gefördert werden.
Es wurde ein Gesamtkonzept zur Umsetzung dieser Förderung erarbeitet. Darin wird anhand einer Förderrichtlinie (Anlage 1) festgelegt, wie die Anspruchsvoraussetzungen sind, in welchem Umfang eine Förderung erfolgt, wie das Antrags- und Bewilligungsverfahren abläuft und wie eine Zuwendung erteilt wird.
Informationen zu der Förderung und die Anträge für die Zuwendung sind zukünftig über das Internetportal der Landeshauptstadt Hannover abrufbar. Eine Zuwendung kann über das Zuwendungscontrolling der Landeshauptstadt Hannover (ZuWeCo /
www.zuwendungen.hannover-stadt.de) beantragt werden.
Die Umsetzung des Programms soll in den Jahren 2026 bis 2028 erfolgen.
61.53
Hannover / Jan 19, 2026