Drucksache Nr. 0149/2004:
Schaffung neuer Kindergartenplätze im Projekt "Camelot", Stenhusenstraße 12A
( Betriebsführung : Arbeiterwohlfahrt )

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
In den Jugendhilfeausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0149/2004
0
 

Schaffung neuer Kindergartenplätze im Projekt "Camelot", Stenhusenstraße 12A
( Betriebsführung : Arbeiterwohlfahrt )

Antrag, zu beschließen,


in den Räumen des Hort- und Lückekinderprojektes "Camelot " ( Betriebsführung: Arbeiterwohlfahrt ) in Kleefeld, Stenhusenstraße 12A zusätzlich zehn Kindergartenplätze in Halbtagsform ( ohne Essen ) einzurichten und

nach Beschlussfassung und Erteilung der Betriebserlaubnis laufende Zuwendungen auf Basis der Förderungsgrundsätze über den Betriebskostenersatz zu gewähren , obwohl die Haushaltssatzung noch nicht genehmigt ist.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die in dieser Drucksache verwendeten Daten sind nicht geschlechterdifferenziert erhoben und ausgewertet worden. Die mit dem Beschluss angestrebte Förderung neuer Kindergartenplätze kommt sowohl Eltern als auch Kindern zugute.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von Dritten0,00 €Betriebseinnahmen0,00 €
sonstige Einnahmen0,00 €Finanzeinnahmen von Dritten0,00 €
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
Erwerbsaufwand0,00 €Personalausgaben0,00 €
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung0,00 €Sachausgaben15.000,00 €*1.4641.678000.0
Einrichtungsaufwand0,00 €Zuwendungen0,00 €
Investitionszuschuss an Dritte0,00 €Kalkulatorische Kosten0,00 €
Ausgaben insgesamt0,00 € Ausgaben insgesamt15.000,00 € 
Finanzierungssaldo0,00 € Überschuss / Zuschuss-15.000,00 € 
* Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebsausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt.

Begründung des Antrages

Im Stadtteil Kleefeld besteht gegenwärtig eine starke Nachfrage nach Kindergartenplätzen, die mit dem derzeitig vorhandenen Platzangebot nicht befriedigt werden kannn. Es ist zu beobachten, dass Anträge auf Vermittlung eines Kindergartenplatzes von den Eltern mittlerweile sehr frühzeitig gestellt werden und die Plätze in Anspruch genommen werden, sobald die Kinder drei Jahre alt geworden sind. Die Zahl der Kindergartenplätze in Kleefeld wurde zwar im Jahr 2002 durch Einrichtung einer weiteren Kindergartengruppe in der Kindertagesstätte Schweriner Straße erweitert, dies ist derzeitig jedoch nicht ausreichend und macht ein weiteres, an dem Bedarf im Stadtteil orientiertes Angebot notwendig.

In Gesprächen mit der Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Hannover-Stadt und ihrem Kreisjugendwerk wurde eine kurzfristig umsetzbare Lösung gefunden: Der Träger wird in den Räumen des Hort- und Lückekinderprojektes "Camelot" in der Stenhusenstraße 12A vormittags eine zusätzliche Gruppe mit 10 Kindergartenplätzen anbieten. Diese Planung wird realisiert in personeller Kooperation mit der Kindertagesstätte Schweriner Straße. Das Angebot erfüllt den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz und ist bedarfsorientiert, da das Angebotsspektrum in den Kindergartengruppen der Kindertagesstätte Schweriner Straße nun alle Betreuungszeiten von vormittags bis ganztags umfaßt.

Die Planung der zusätzlichen Kindergartenplätze im Gebäude Stenhusenstraße 12A wurde mit der Bezirksregierung ( Nds. Landesjugendamt ) abgestimmt. Eine entsprechende Betriebserlaubnis wurde bereits in Aussicht gestellt. Investitionskosten werden lediglich in kleinerem Umfang entstehen. Da die Kinder in den bereits vorhandenen Räumlichkeiten betreut werden können, entstehen keine zusätzlichen Mietkosten.

Die Finanzierung der Kosten der laufenden Förderung ( Personal- und Sachkosten ) erfolgt aus den Mitteln, die im Verwaltungsentwurf des Haushaltes für das Jahr 2004 zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz eingesetzt worden sind.
51.41 
Hannover / 22.01.2004