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Schaffung neuer Kindergartenplätze im Projekt "Camelot", Stenhusenstraße 12A
( Betriebsführung : Arbeiterwohlfahrt )
Antrag,
zu beschließen,
in den Räumen des Hort- und Lückekinderprojektes "Camelot " ( Betriebsführung: Arbeiterwohlfahrt ) in Kleefeld, Stenhusenstraße 12A zusätzlich zehn Kindergartenplätze in Halbtagsform ( ohne Essen ) einzurichten und
nach Beschlussfassung und Erteilung der Betriebserlaubnis laufende Zuwendungen auf Basis der Förderungsgrundsätze über den Betriebskostenersatz zu gewähren , obwohl die Haushaltssatzung noch nicht genehmigt ist.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die in dieser Drucksache verwendeten Daten sind nicht geschlechterdifferenziert erhoben und ausgewertet worden. Die mit dem Beschluss angestrebte Förderung neuer Kindergartenplätze kommt sowohl Eltern als auch Kindern zugute.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position |
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Einnahmen | Einnahmen |
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Finanzierungsanteile von Dritten | 0,00 € | | Betriebseinnahmen | 0,00 € | |
sonstige Einnahmen | 0,00 € | | Finanzeinnahmen von Dritten | 0,00 € | |
Einnahmen insgesamt | 0,00 € | | Einnahmen insgesamt | 0,00 € | |
Ausgaben | Ausgaben |
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Erwerbsaufwand | 0,00 € | | Personalausgaben | 0,00 € | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | 0,00 € | | Sachausgaben | 15.000,00 € | *1.4641.678000.0 |
Einrichtungsaufwand | 0,00 € | | Zuwendungen | 0,00 € | |
Investitionszuschuss an Dritte | 0,00 € | | Kalkulatorische Kosten | 0,00 € | |
Ausgaben insgesamt | 0,00 € | | Ausgaben insgesamt | 15.000,00 € | |
Finanzierungssaldo | 0,00 € | | Überschuss / Zuschuss | -15.000,00 € | |
* Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebsausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt.
Begründung des Antrages
Im Stadtteil Kleefeld besteht gegenwärtig eine starke Nachfrage nach Kindergartenplätzen, die mit dem derzeitig vorhandenen Platzangebot nicht befriedigt werden kannn. Es ist zu beobachten, dass Anträge auf Vermittlung eines Kindergartenplatzes von den Eltern mittlerweile sehr frühzeitig gestellt werden und die Plätze in Anspruch genommen werden, sobald die Kinder drei Jahre alt geworden sind. Die Zahl der Kindergartenplätze in Kleefeld wurde zwar im Jahr 2002 durch Einrichtung einer weiteren Kindergartengruppe in der Kindertagesstätte Schweriner Straße erweitert, dies ist derzeitig jedoch nicht ausreichend und macht ein weiteres, an dem Bedarf im Stadtteil orientiertes Angebot notwendig.
In Gesprächen mit der Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Hannover-Stadt und ihrem Kreisjugendwerk wurde eine kurzfristig umsetzbare Lösung gefunden: Der Träger wird in den Räumen des Hort- und Lückekinderprojektes "Camelot" in der Stenhusenstraße 12A vormittags eine zusätzliche Gruppe mit 10 Kindergartenplätzen anbieten. Diese Planung wird realisiert in personeller Kooperation mit der Kindertagesstätte Schweriner Straße. Das Angebot erfüllt den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz und ist bedarfsorientiert, da das Angebotsspektrum in den Kindergartengruppen der Kindertagesstätte Schweriner Straße nun alle Betreuungszeiten von vormittags bis ganztags umfaßt.
Die Planung der zusätzlichen Kindergartenplätze im Gebäude Stenhusenstraße 12A wurde mit der Bezirksregierung ( Nds. Landesjugendamt ) abgestimmt. Eine entsprechende Betriebserlaubnis wurde bereits in Aussicht gestellt. Investitionskosten werden lediglich in kleinerem Umfang entstehen. Da die Kinder in den bereits vorhandenen Räumlichkeiten betreut werden können, entstehen keine zusätzlichen Mietkosten.
Die Finanzierung der Kosten der laufenden Förderung ( Personal- und Sachkosten ) erfolgt aus den Mitteln, die im Verwaltungsentwurf des Haushaltes für das Jahr 2004 zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz eingesetzt worden sind.
51.41
Hannover / 22.01.2004