Informationen:
verwandte Drucksachen:
| 0148/2026 (Originalvorlage) |
Beratungsverlauf:
- 23.02.2026: Stadtbezirksrat Nord: Einstimmig
- 04.03.2026: Stadtentwicklungs- und Bauausschuss: Einstimmig
- 12.03.2026: Verwaltungsausschuss: Einstimmig
| 0148/2026 (Originalvorlage) |
![]() | Beschlussdrucksache | |||||||||
In den Stadtbezirksrat Nord In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss In den Verwaltungsausschuss |
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Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes waren Bestrebungen, eine vor dem Beschluss des Vergnügungsstättenkonzeptes der Landeshauptstadt Hannover genehmigte Spielhalle am Standort Alt-Vinnhorst 1A in ein Wettbüro umzunutzen. Ein entsprechender Bauantrag ist bei der Landeshauptstadt Hannover eingegangen. Wettbüros wären als Vergnügungsstätten nach dem derzeit gültigen Planungsrecht regelzulässig.
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Landeshauptstadt Hannover sieht für das Plangebiet einen zentralen Versorgungsbereich vor. Vergnügungsstätten sind hier laut Vergnügungsstättenkonzept der Landeshauptstadt Hannover zum Schutz des Versorgungsbereiches nicht erwünscht.
Ziel der Änderung des Bebauungsplanes ist es daher, durch eine ergänzende textliche Festsetzung spiel-, erotik- und freizeitorientierte Vergnügungsstätten, aber auch Bordelle und bordellartige Betriebe auszuschließen.
Weiterhin soll Fremdwerbung im Plangebiet ausgeschlossen werden, um den gebietsbezogenen Belangen des Einzelhandels und des Gewerbes Rechnung zu tragen.
Auf Grundlage der Veränderungssperre Nr. 127 (Drucksache Nr. 0287/2024), die zum Schutz der Planungsziele erlassen wurde, wurde der Bauantrag abgelehnt.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wurden durchgeführt.
Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün ist als Anlage 4 beigefügt.
Die Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren weiterzuführen.