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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandtVorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1776 - Wohn- und Geschäftshaus Beekestraße 53 -
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB
Auslegungsbeschluss
Antrag,
1. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1776 mit Begründung zuzustimmen,
2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Auswirkungen auf Gender-Aspekte wurden geprüft. Durch die Planaufstellung sind keine
unterschiedlichen Auswirkungen auf Frauen und Männer zu erwarten.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Der Stadtbezirksrat Ricklingen hat am 06.09.2012 die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. Sie fand in der Zeit vom 01.11.2012 bis 30.11.2012 statt. Während dieser Zeit ist eine Stellungnahme eines Nachbarn eingegangen. Diese betrifft nicht die Planung, sondern das Bestandsgebäude und wurde deshalb an den Eigentümer weitergeleitet.
Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landwirtschaft und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist der Drucksache als Anlage 5 beigefügt.
Der beantragte Beschluss ist erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren weiterführen zu können.
61.12
Hannover / 24.01.2013