Drucksache Nr. 0146/2021 E1:
Änderungsanträge des Stadtbezirksrates Linden-Limmer Nr. 15-0681-2021 und Nr. 15-0682-2021 zur Drs.Nr. 0146/2021 Vergleich zur Beendigung des beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht anhängigen Klageverfahrens der Deutschen Umwelthilfe e. V. gegen die Landeshauptstadt Hannover (Az.: 12 KN 192/18)

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksräte 01 - 13

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An die Stadtbezirksräte 01 - 13 (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Ergänzung
0146/2021 E1
2
 

Änderungsanträge des Stadtbezirksrates Linden-Limmer Nr. 15-0681-2021 und Nr. 15-0682-2021 zur Drs.Nr. 0146/2021 Vergleich zur Beendigung des beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht anhängigen Klageverfahrens der Deutschen Umwelthilfe e. V. gegen die Landeshauptstadt Hannover (Az.: 12 KN 192/18)

Antrag,

den Änderungsanträgen des Stadtbezirksrates Linden-Limmer Nr. 15-0681-2021 und Nr. 15-0682-2021 zur Drucks. Nr. 0146/2021 nicht zu folgen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte wurden geprüft. Unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer sind nicht zu erkennen.

Kostentabelle

Gegenüber der bisherigen Beschlusslage gibt es keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Die Drucksache 0146/2021 beinhaltet den Vergleich, mit dem die beim Erörterungstermin vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg am 1. Juli 2020 beschlossene Einigung im Verfahren zwischen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und der Landeshauptstadt Hannover (LHHH) herbeigeführt werden soll. Zum Zwecke der dauerhaften Einhaltung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid (NO2) im Stadtgebiet von Hannover werden in der Anlage 1 der Drucksache Maßnahmen genannt, deren Umsetzung verpflichtender Bestandteil des Vergleiches ist, sowie in Anlage 2 Maßnahmen, die von der Region Hannover geplant werden.



Mit der Drucksache 15-0681-2021 wird die Verwaltung aufgefordert, Textänderungen in § 1 (3) der Vereinbarung sowie in Anlage 1, Seite 7 und Seite 10, und in Anlage 2, Seite 15 und Seite 16 (des Gesamtdokumentes) Textänderungen vorzunehmen.

Mit der Drucksache 15-0682-2021 wird die Verwaltung aufgefordert, in der Anlage 1 unter 1. b) Punkt 25 Textergänzungen vorzunehmen sowie in Anlage 2 eine weitere Maßnahme einzufügen.

Die Verwaltung empfiehlt, den Änderungsanträgen des Stadtbezirksrates Linden-Limmer aus folgenden Gründen nicht zu folgen:
  1. Der Vergleich mit dem Deutschen Umwelthilfe e. V. dient ausschließlich der Beendigung des beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht anhängigen Klageverfahrens gegen die Landeshauptstadt Hannover. Zur Umsetzung der in Anlage 1 aufgeführten Maßnahmen verpflichtet sich die LHH. Daher sollte hier der mit der DUH abgestimmte Wortlaut beibehalten werden.
  2. Anlage 2 dient lediglich der Information der DUH, welche Maßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV seitens der Region als Trägerin des ÖPNV geplant sind. Die im Änderungsantrag geforderten Ergänzungen müssen daher direkt mit der Region diskutiert werden. Es ist rechtlich nicht möglich, sich auf Maßnahmen zu Lasten Dritter zu einigen.
  3. Weitergehende Maßnahmen zur Verminderung der Luftschadstoffbelastung kann die Verwaltung jederzeit unabhängig von dem Vergleich umsetzen.
  4. Es ist nicht vorgesehen, auf dem Streckenzug zwischen Ricklinger Kreisel und Deisterplatzkreisel unterschiedliche Höchstgeschwindigkeiten auszuweisen. Bei der Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf einer einzelnen Straße handelt es sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Dieser Punkt steht nicht zur Disposition der Gremien. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Abgasen der Zustimmung des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung bedarf. Ein solches Zustimmungsverfahren ist sehr langwierig. Durch eine Ausweitung der bereits eingeholten Zustimmung würde sich der Abschluss des Vergleichs erheblich verzögern. Dies wäre dem Umwelt- und Gesundheitsschutz abträglich. Zudem ist die Entscheidung des Ministeriums offen.
67.10 
Hannover / 23.04.2021