Drucksache Nr. 0146/2018:
Gesellschaft für Bauen und Wohnen Hannover mbH (GBH) – Auflösung der Hannover Multimedia GmbH

Inhalt der Drucksache:

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0146/2018
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Gesellschaft für Bauen und Wohnen Hannover mbH (GBH) – Auflösung der Hannover Multimedia GmbH

Antrag,

den Stimmführer der Landeshauptstadt Hannover in der Gesellschafterversammlung der GBH anzuweisen, der Auflösung der Hannover Multimedia GmbH zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte sind bei diesem Sachverhalt nicht relevant.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Die GBH ist zu 90 % ein Beteiligungsunternehmen der Landeshauptstadt Hannover. Die Gesellschaft beabsichtigt die Auflösung der gemeinsamen Multimediagesellschaft der Arbeitsgemeinschaft der Wohnungsunternehmen in der Region Hannover. Gemäß § 15 Nr. 1 Bst. c des Gesellschaftsvertrages der GBH fällt die Beschlussfassung für die Auflösung von Beteiligungen in die Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung.

Die GBH ist an der Hannover Multimedia GmbH mit einem Anteil von 33,3 % beteiligt. Weitere Gesellschafter sind die KSG Kreissiedlungsgesellschaft Hannover mbH und die WGH-Herrenhausen eG. Mit der Gründung der gemeinsamen Multimediagesellschaft in 2012 strebte die Arbeitsgemeinschaft der Wohnungsunternehmen in der Region Hannover eine aktive Rolle bei der Ausstattung ihrer Wohnungen mit Multimediadiensten an. Sie wollte mit der Gründung der Gesellschaft die Voraussetzung für einen diskriminierungsfreien Zugang der Sender an Mieter und zur Aufrechterhaltung eines offenen Wettbewerbs schaffen. Dazu war eine Bündelung der Wohnungsanschlüsse über die eigenen Bestände der Wohnungsunternehmen hinaus technisch und kaufmännisch von Vorteil, um Wettbewerb aufzubauen.

Die mit der Gründung der Hannover Multimedia GmbH verfolgten Ziele wurden zwischenzeitlich erreicht und umgesetzt. In Hannover gibt es neben den bundesweiten Marktführern lokale Wettbewerber, die Alternativangebote anbieten können. Insofern ist der Gesellschaftszweck erreicht. Die Gesellschafter der Hannover Multimedia GmbH haben sich vor dem Hintergrund des erfüllten Gesellschaftszwecks auf eine Auflösung der Gesellschaft verständigt.

Verbleibende Aufgaben, die bisher von der Hannover Multimedia GmbH wahrgenommen wurden, sollen für die GBH zukünftig mit den bestehenden Mitteln der hanova SERVICES GmbH fortgeführt werden. Die hanova SERVICES GmbH wird beispielsweise die Abstimmung zur zukünftigen Medienversorgung, Abrechnungsaufgaben sowie die Verhandlung von Rahmenverträgen von der Hannover Multimedia GmbH übernehmen. Darüber hinaus wird die hanova SERVICES GmbH zukünftig als zentraler Ansprechpartner für die Endkunden zur Verfügung stehen.

Der Aufsichtsrat der GBH hat in seiner Sitzung am 01.12.2017 der Gesellschafterversammlung empfohlen, die Auflösung der Hannover Multimedia GmbH zu beschließen.

Die Auflösung der Hannover Multimedia GmbH soll nach Zustimmung der Gesellschafterversammlung erfolgen.
20.20 
Hannover / 22.01.2018