Drucksache Nr. 0145/2018:
Sonderprogramm für Straßenerneuerung – Grunderneuerung im Bestand
Erneuerung von Straßen im Stadtbezirk 10, Linden-Limmer

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Linden-Limmer
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0145/2018
2
 

Sonderprogramm für Straßenerneuerung – Grunderneuerung im Bestand
Erneuerung von Straßen im Stadtbezirk 10, Linden-Limmer

Antrag,

1. der Erneuerung des in Anlage 1 lfd. Nr. 2 aufgeführten Radweges Walter-Wülfing-Ufer (Ihme) von Stadionbrücke bis Ohedamm und dem Baubeginn ab 2019 vorbehaltlich der Rechtskraft der jeweiligen Haushaltssatzungen zuzustimmen.
- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 (1) Nr. 2 NKomVG
i.V. mit § 9 (1) Nr. 2d der Hauptsatzung
2. der Erneuerung der gem. Anlage 1 lfd. Nr. 1 aufgeführten Nebenanlage der Badenstedter Straße zwischen Am Lindener Berge und Brauhofstraße sowie dem Baubeginn ab 2019 vorbehaltlich der Rechtskraft der jeweiligen Haushaltssatzungen zuzustimmen.
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 (1) Nr. 1+4 NKomVG i.V. mit § 10 (1) Nr. 1+4 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 (2) NKomVG.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Im Rahmen der Planung, Bauvorbereitung und -abwicklung werden genderspezifische Belange beachtet, Frauen und Männer sind gleichermaßen betroffen.

Kostentabelle

Die finanziellen Auswirkungen sind bereits in der Beschlussdrucksache 0077/2014 dargestellt, mit der der Grundsatzbeschluss zum Programm „Grunderneuerung im Bestand“ gefasst wurde.

Begründung des Antrages

Zur Substanzerhaltung der Straßen in Hannover hat die Fachverwaltung ein Konzept erarbeitet, mit dem in vereinfachter Form ohne vorherige Neugestaltung des Straßenraums Grunderneuerungen von Straßen bei deutlich reduzierten Realisierungszeiten durchgeführt werden sollen. Wesentliche Randbedingung bei der Auswahl der vorgeschlagenen Straßen ist deshalb, dass die vorhandene Querschnittsaufteilung (Gehweg, Radweg, Parken, Fahrbahn) den heutigen Anforderungen entspricht. Die Straßen werden nach der Erneuerung das gleiche Aussehen haben wie vorher, nur in einem technisch neuwertigen Zustand.

Das Programm ist mit der Beschlussdrucksache 0077/2014 grundsätzlich beschlossen worden. Eine 2. Staffel wurde durch die Stadtbezirksräte im Jahr 2015 auf den Weg gebracht.

Mit dieser Beschlussdrucksache werden für den Stadtbezirk Linden Limmer zwei weitere Straßen für das Programm zur Erneuerung vorgeschlagen (s. Anlage 1). Im Vorfeld dieser Drucksache hat es im Rahmen der Bezirksratssitzung am 06.12.2017 bereits eine umfangreiche Information der betroffenen Anlieger/ Eigentümer und des Bezirksrates über die Notwendigkeit der Erneuerung der in Anlage 1 aufgeführten Straßen gegeben. Im Rahmen dieser Stadtbezirksratssitzung wurden die ausgewählten Straßen und das Verfahren durch die Verwaltung vorgestellt und anschließend ausführlich diskutiert. Die Mitglieder des Bezirksrates, die Anlieger und die Öffentlichkeit hatten so Zeit, sich bis zur Vorlage dieser Drucksache eine Meinung zu bilden.

Die Herstellung des Radweges der Nebenanlage Badenstedter Straße von Am Lindener Berge bis Brauhofstraße wird im Bereich des Trogbauwerkes aus Asphalt erfolgen, der Gehweg erhält eine Oberfläche aus Platten, im angebauten Bereich der Kita und Schule erfolgt die Befestigung des Radweges mit anthrazitfarbenem Rechteckpflaster und einer roten Klinkereinfassung. Dies ist im angebauten Bereich (Leitungen etc.) die bessere Lösung und dient einer guten Sichtbarkeit und somit dem Schutz von Kindern und Jugendlichen. Wie bereits im Rahmen der Beratungen zu GiB 2 (Fahrbahn Badenstedter Straße) besprochen, wird die südliche Nebenanlage auch im Abschnitt zwischen Am Ihlpohl und Am Lindener Berge in gleicher Gestaltung wie vor der Kita/Schule Brauhofstraße erneuert. Dadurch entsteht eine durchgängige neue Radverkehrsverbindung und eine erheblich bessere Erreichbarkeit der dort ansässigen Kita. Die Planung der Nebenanlagen erfolgt in enger Abstimmung mit dem Radverkehrsbeauftragten der Landeshauptstadt Hannover.

Die Beschreibung der Straßen mit Zustand, Schäden, Straßenaufbau, geschätzten Kosten für den Straßenbau und Einstufung nach der SABS erfolgt tabellarisch in Anlage 2. Die Zusammenstellung der Daten entspricht den bereits vorgestellten Daten. Die Zustandserfassung der Straßen erfolgte auf der Grundlage des Arbeitspapier Nr. 9 der Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen (FGSV). Die Schadensbilder der vorgeschlagenen Straßen machen eine Erneuerung erforderlich.

UVP

Das Programm sieht vor, dass die Straßen nach der Erneuerung genauso aussehen wie vorher. Das bedeutet, dass keine zusätzlichen Flächen versiegelt werden und negative Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes sowie eine Verschlechterung der Umweltverhältnisse nicht zu erwarten sind.

Umsetzung des Programms

Mit der Umsetzung des Programms wurde 2014 begonnen, 107 Straßen sind in der ersten und zweiten Stufe zur Erneuerung beschlossen. Sobald Beschlüsse zur Erneuerung weiterer Straßen im Sonderprogramm für Straßenerneuerung vorliegen, werden diese zur Umsetzung vorbereitet. Die mit dieser Drucksache vorgeschlagenen Straßen sollen ab 2019 erneuert werden.

66.3 
Hannover / 19.01.2018