Drucksache Nr. 0145/2005:
Einrichtung und Förderung einer Hortgruppe der Kita Davenstedter Markt

Inhalt der Drucksache:

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0145/2005
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Einrichtung und Förderung einer Hortgruppe der Kita Davenstedter Markt

Antrag, zu beschließen,

1.)
in den Räumlichkeiten Davenstedter Markt 4 eine Hortgruppe in Trägerschaft des Deutschen Roten Kreuzes (DRK), Kreisverband Hannover-Stadt e.V., einzurichten und

2.)
laufende Beihilfen auf Basis der Fördergrundsätze des Betriebskostenersatzes (BKE) für einen Regelhort mit maximal zwölf Kindern und einer täglichen Betreuungszeit von 12.00 bis 16.00 Uhr sowie einer Ferienöffnung von acht Stunden in Verbindung mit den Rahmenbedingungen zur Neuordnung von Betreuungszeitmodellen für den Hortbereich (DS 1853/ 2001 N1) zu gewähren. Der Betrieb der Hortgruppe erfolgt ab Erteilung der Betriebserlaubnis durch das Nds. Landesjugendamt, frühestens jedoch ab 01.04.2005 und wird zunächst bis zum 31.07.2007 befristet.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Die in dieser Drucksache verwendeten Daten sind nicht geschlechterdifferenziert erhoben und ausgewertet worden. Das angestrebte Betreuungsangebot schließt sowohl Mädchen als auch Jungen ein, ohne damit eine gruppenbezogene Bevorzugung bzw. Benachteiligung zu verbinden.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von Dritten0,00 €Betriebseinnahmen0,00 €
sonstige Einnahmen0,00 €Finanzeinnahmen von Dritten0,00 €
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
Erwerbsaufwand0,00 €Personalausgaben0,00 €
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung0,00 €Sachausgaben0,00 €
Einrichtungsaufwand0,00 €Zuwendungen73.500,00 €1.4641.678000.0*
Investitionszuschuss an Dritte0,00 €Kalkulatorische Kosten0,00 €
Ausgaben insgesamt0,00 € Ausgaben insgesamt73.500,00 € 
Finanzierungssaldo0,00 € Überschuss / Zuschuss-73.500,00 € 


* Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskostenausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt.

Begründung des Antrages



In den Räumlichkeiten Davenstedter Markt 4 war bis zum 31.12.2004 eine altersgemischte Gruppe als Außengruppe der städtischen Kindertagesstätte Geveker Kamp untergebracht, die im Rahmen der neu errichteten Kita Freboldstraße aufgegeben wurde.

Mit der Informationsdrucksache 1149/2004 hat die Verwaltung ein stadtweites Konzept zur Ausweitung des Betreuungsangebotes für Schulkinder vorgelegt. Aufgrund des erkennbaren Betreuungsbedarfes im Hortbereich werden darin dem Stadtteil Davenstedt die Folgekosten für eine zusätzliche Hortgruppe zur Verbesserung der Schulkinderbetreuung zugeordnet.




Im Umfeld des Davenstedter Marktes leben viele Kinder im Hortalter. Da in der Nähe jedoch keine Hortplätze angeboten werden, ist der Standort gut geeignet, insbesondere dem Betreuungsbedarf berufstätiger Eltern Rechnung zu tragen. Aufgrund der Größe der Räume hat das Nds. Landesjugendamt eine Betriebserlaubnis zur Betreuung von maximal zwölf Kindern in Aussicht gestellt. Die Hortgruppe soll in Trägerschaft des DRK betrieben werden, das in etwa 200m Entfernung eine viergruppige Einrichtung führt. Das DRK ist bereit, auf der Grundlage seines anerkannten und in der Praxis bewährten pädagogischen Konzeptes auch die Trägerschaft der geplanten neuen Hortgruppe zu übernehmen.

Die Verwaltung schlägt vor, die Gruppe aus wirtschaftlichen und organisatorischen Gründen der vorgenannten Kindertagesstätte anzugliedern und damit auf eine Ausschreibung zu verzichten. U.a. entfiele durch die räumliche Nähe zur DRK-Kita der Außengruppenstatus. Darüber hinaus stehen den Kindern die verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten der Kindertagesstätte wie z.B. das Außengelände offen, und es bestehen gute Personalvertretungsmöglichkeiten. Umbauarbeiten sind nicht erforderlich, so dass keine zusätzlichen Investitionskosten entstehen.

Die Hortgruppe wird zunächst bis zum 31.07.2007 befristet, da aufgrund rückläufiger Bevölkerungszahlen im Kindergartenbereich in den nächsten Jahren voraussichtlich eine Entspannung eintreten wird und die Räumlichkeiten im Davenstedter Markt 4 dann nicht mehr benötigt würden.
51.41 
Hannover / 19.01.2005