Drucksache Nr. 0144/2011:
Erweiterung der Kindertagesstätte der Timotheus-Kirchengemeinde um eine Krippengruppe

Inhalt der Drucksache:

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0144/2011
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Erweiterung der Kindertagesstätte der Timotheus-Kirchengemeinde um eine Krippengruppe

Antrag,

zu beschließen,
  • das Betreuungsangebot der Kindertagesstätte der Timotheus-Kirchengemeinde, Borriesstr. 26 in Hannover-Waldhausen in Trägerschaft des ev.-luth.-Stadtkirchenverbandes zum 01.08.2011 um eine Krippengruppe mit 15 Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahren mit Ganztagsbetreuung zu erweitern und
  • für dieses Betreuungsangebot ab Erteilung der Betriebserlaubnis, frühestens jedoch ab dem 01.08.2011 laufende Beihilfen auf Basis der Förderrichtlinien für verbandseigene Kindertagesstätten (VBE) zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 36501.001
Aufwendungen über 1.000,-€ für Kindertagesbetreuung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 5.000,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -5.000,00 €
Es handelt sich um eine einmalige Zuwendung zur Beschaffung von Ausstattungsgegenständen.
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
51410130 laufende Zuwendung VBE
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 70.000,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -70.000,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -70.000,00 €
Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskostenausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, sodass es sich um einen Nettobetrag handelt. Die Landesförderung in Höhe von 43 % der Personalkosten wurde bei der Ermittlung des Zuwendungsbetrages berücksichtigt.

Begründung des Antrages

Im Stadtbezirk Hannover Döhren-Wülfel besteht ein erheblicher Bedarf an Krippenplätzen. Ferner hat der Bundesgesetzgeber beschlossen, bis zum Jahr 2013 einen individuellen Rechtsanspruch für Kinder in dieser Altersgruppe zu verwirklichen. Die LHH hat sich zum Ziel gesetzt, einen Versorgungsgrad von 40% zu erreichen.

In der Kindertagesstätte der Timotheus Kirchengemeinde werden 50 Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren in 2 Gruppen betreut. Die Gemeinde plant seit längerer Zeit einen Anbau an die bestehende Einrichtung, in dem die neu einzurichtende Krippengruppe untergebracht werden soll. Infolgedessen hat der ev. - luth. Stadtkirchenverband einen entsprechenden Antrag auf laufende Förderung gestellt.

Durch die Krippengruppe der Timotheus Kirchengemeinde wird es möglich, 15 Betreuungsplätze für die Altersgruppe der unter 3-jährigen anzubieten, ein bedarfsgerechtes Angebot zu schaffen und somit die Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Familie für Eltern zu erleichtern. Die erforderlichen Umbaumaßnahmen wurden seitens der Kirchengemeinde abschließend geplant und befinden sich in der Umsetzung. Eine entsprechende Betriebserlaubnis wurde vom Nds. Kultusministerium – Referat Kindertageseinrichtungen – in Aussicht gestellt. Als Betriebsbeginn ist der 01.08.2011 vorgesehen.

Ein Antrag auf Investitionsmittel gemäß der Richtlinie Investition Kinderbetreuung (RIK) wurde bei der Landesschulbehörde gestellt und bereits bewilligt. Der Landeshauptstadt entstehen außer einem einmaligen Zuschuss für Einrichtungsmittel in Höhe von maximal 5.000,00 €, keine Investitionskosten. Diese Zuwendung steht in Abhängigkeit zu den bewilligten Investitionszuschüssen der Landesschulbehörde und bezieht sich bei der Gewährung auf die vom Träger zu erbringende Eigenleistung (ca. 5% der Gesamtkosten für Einrichtungsgegenstände).

Die Aufwendungen für die laufende Finanzierung Höhe von 70.000,- € stehen im Kindertagesstättenbudget zur Verfügung.
51.41 
Hannover / 28.01.2011