Drucksache Nr. 0144/2005 E1:
187. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Misburg-Süd, Anderten / Hauptverkehrstraßennetz, "Lohweg"

Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
hier: Änderungsempfehlungen des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten;
zusätzliche Information über die Umsetzung des Verkehrskonzeptes

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Misburg-Anderten

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Ergänzung
0144/2005 E1
2
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

187. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Misburg-Süd, Anderten / Hauptverkehrstraßennetz, "Lohweg"

Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
hier: Änderungsempfehlungen des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten;
zusätzliche Information über die Umsetzung des Verkehrskonzeptes

Antrag,

den Änderungsempfehlungen des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten aus Drucksache Nr. 15-0319/2005 N1 und aus Drucksache Nr. 15-0497/2005 (s. Anlagen zu dieser Drucksache) nicht zu folgen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Beschlussvorlage hat keine Auswirkungen unter Gender-Gesichtspunkten.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages:

Der Stadtbezirksrat Misburg-Anderten hat in seiner Sitzung am 02.03.2005 zur Drucksache Nr. 0144/2005 zwei Empfehlungen aufgrund eines Änderungsantrages der SPD-Fraktion im Stadtbezirksrat (Drucksache Nr. 15-0319/2005 N1) und eines Änderungsantrages der CDU-Fraktion im Stadtbezirksrat (Drucksache Nr. 15-0497/2005) beschlossen.



Änderungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr. 15-0319/2005 N1; s. Anlage 1)

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Prüfung der Empfehlung des Stadtbezirksrates hat folgendes ergeben:
  • Die vom Stadtbezirksrat vorgeschlagene Rechtsabbiegespur ist technisch machbar und wäre innerhalb der öffentlichen Flächen möglich, der vorhandene straßenbegleitende Entwässerungsgraben müsste verrohrt werden.
  • Zwar kann von der vorgeschlagenen Rechtsabbiegespur ein verkehrlicher Nutzen erwartet werden, die Lösung kann aber keinen Ersatz bzw. eine Alternative zum Bau der geplanten Entlastungsstraße darstellen, da diese der Erschließung der Ost-Erweiterung des Gewerbegebietes Anderten dienen soll. Die geplante Entlastungsstraße hat insgesamt eine höhere verkehrliche Wirkung, da durch den neuen Verkehrsknoten an der B 65 Verbesserungen im Gesamtsystem erzielt werden können. Dies ist insbesondere mit Blick auf die noch beabsichtigte Erweiterung des Gewerbegebiets erforderlich.
  • Für einen Ausbau wäre die Zustimmung des Straßenbaulastträgers (Land Niedersachsen) erforderlich.
  • Die Finanzierung der Rechtsabbiegespur wäre in vollem Umfange von der Stadt zu tragen, da die Anderter / Höversche Straße keine im Flächennutzungsplan dargestellte Hauptverkehrsstraße ist und demzufolge GVFG-Mittel nicht in Anspruch genommen werden können. Wegen der fehlenden Erschließungsfunktion für die angrenzenden Grundstücke kann eine Teilfinanzierung über Erschließungsbeiträge ebenfalls nicht erfolgen.
  • Für die Rechtsabbiegespur sind Kosten von ca. 700.000 € einschließlich der Kosten für die Verrohrung des Grabens anzusetzen.
  • Die geplante Entlastungsstraße wäre dagegen nur zu einem Teil von der Stadt zu finanzieren: 90% können bei späterer Vermarktung über Erschließungsbeiträge wieder eingenommen werden, von dem 10%igen Stadtanteil können 60% durch GVFG-Mittel finanziert werden.
  • Die Gegenüberstellung der Kosten ergibt ein in etwa ausgeglichenes Bild. Ausbaukosten für die Variante mit einer Rechtsabbiegespur in der Höverschen Straße in Höhe von ca. 3,7 Mio € stehen Kosten in Höhe von ca. 3,75 Mio € für den hauptverkehrsstraßengerechten Ausbau der Entlastungsstraße gegenüber. Zu berücksichtigen ist dabei, dass in beiden Varianten Ausbaukosten für den Lohweg einzubeziehen waren, da dieser aufgrund seiner Erschließungsfunktion für das Gewerbegebiet in jedem Falle auszubauen ist.
  • Insgesamt entsteht jedoch ein Kostenvorteil für die Stadt bei Realisierung der geplanten Entlastungsstraße wie mit der 187. Flächennutzungsplan-Änderung vorgeschlagen. Diese Lösung bietet den Vorteil, dass ein großer Teil der Kosten durch Erschließungsbeiträge und GVFG-Mittel finanziert werden kann, während die Kosten für die Rechtsabbiegespur in vollem Umfang von der Stadt zu tragen wären.
  • Aufgrund der besseren verkehrlichen Wirkung und des Kostenvorteils sollte daher der geplanten Entlastungsstraße der Vorzug gegeben werden.

Die Verwaltung beantragt, der Empfehlung des Stadtbezirksrates nicht zu folgen.






Änderungsantrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr. 15-0497/2005; s. Anlage 2)

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung hat mit der Teutonia Zementwerke AG die Möglichkeit einer Trassierung gemäß Änderungsantrag mit folgenden Ergebnissen erörtert und daraufhin die Machbarkeit geprüft:
  • Bei Teutonia besteht grundsätzliche Verkaufsbereitschaft für Teile des bisherigen Werksgeländes.
  • Im Ergebnis wird die Machbarkeit einer Trassenführung über den Bereich nördlich der Güterbahnstrecke auch angesichts der sehr hohen Kosten als nicht realisierbar eingeschätzt.
  • Die Realisierung verhindernde Faktoren sind die vorhandenen Gleisanlagen der Güterbahn und die den Unternehmen auf der Nordseite der Güterbahnstrecke dienenden Industriegleise, die - teilweise im parallelen Verlauf - gequert werden müssten und die in ihrer Funktion auch bzgl. der Sicherheitsanforderungen (z.B. für Gefahrguttransporte) nicht beeinträchtigt werden dürfen. U.a. wäre eine kostenträchtige, aufgeständerte Trassenführung der Straße über der Bahnanlage erforderlich.
  • Im Bereich des südwestlichen Werksgeländes, dort wo die Absicht seitens Teutonia besteht, vorhandene Baulichkeiten abzubrechen, würde eine Straßentrasse das Grundstück für eine weitere Vermarktung ungünstig zerschneiden.
  • Teutonia ist nur einer der zu beteiligenden Grundstückseigentümer; daneben sind es die Firmen Moll-Beton und Kraul & Wilkening und Stelling (wegen Querung des Zuführgleises) sowie die Fa. Papenburg und nicht zuletzt die Deutsche Bahn.

Die Verwaltung beantragt, der Empfehlung des Stadtbezirksrates nicht zu folgen.


Zusätzliche Information über die Umsetzung des Verkehrskonzeptes

Der Rat der Landeshauptstadt Hannover hat mit der Drucksache Nr. 2242 / 2003 i.V.m. Drucksache Nr. 0664 / 2004 in seiner Sitzung am 9. September 2004 beschlossen, das Verkehrskonzept bis zu einer sich in der Zukunft ergebenden Realisierungsfähigkeit des Endkonzepts insofern zu ändern, als die bisher über das ehemalige Germania-Gelände geplante Verbindungsfunktion nach Süden auf den vorhandenen Straßenzug Lohweg / Am Ahltener Weg verlagert wird. Er hat gleichzeitig beschlossen, dass die Zu- und Abfahrt vom ehemaligen Germania-Gelände direkt auf die Anderter Straße unterbunden werden muss.



Die Verwaltung informiert anlässlich dieser Ergänzung zur Drucksache Nr. 0144/2005 darüber, dass zwischenzeitlich die schriftliche Zustimmung des Grundstückseigentümers zur Sperrung der Ein- und Ausfahrt für Lkw von der Anderter Straße bzw. auf die Anderter Straße vorliegt, so dass ein wesentlicher Bestandtteil des Ratsbeschlusses erfüllt ist.
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Hannover / 12.10.2005