Drucksache Nr. 0144/2005:
187. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Misburg-Süd, Anderten / Hauptverkehrstraßennetz, "Lohweg"

Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0144/2005
1
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

187. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Misburg-Süd, Anderten / Hauptverkehrstraßennetz, "Lohweg"

Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Antrag,

1. die in der Anlage 1 dargelegten allgemeinen Ziele und Zwecke für eine Änderung des Flächennutzungsplanes für den dort bezeichneten Bereich zu beschließen,

2. die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB auf die Dauer eines Monats) zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Beschlussvorlage hat keine geschlechterspezifischen Auswirkungen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages:

Die Stadtteile Misburg-Nord, Misburg-Süd und Anderten sind durch einen hohen Anteil an Durchgangs- und Schwerlastverkehr geprägt, der insbesondere die Anderter und Höversche Straße stark belastet.

Um eine Entlastung zu erreichen und vor dem Hintergrund der planerischen Vorstellungen für eine Wiedernutzung des Geländes der ehemaligen Erdölraffinerie DEURAG NERAG nördlich und südlich des Stichkanals Misburg war ein Verkehrskonzept entwickelt worden, das - nach einigen Veränderungen der zunächst vorgeschlagenen Trassenführungen - vom Verwaltungsausschuss am 2. Mai 1996 beschlossen wurde. Auf dieser Grundlage wurde als erste Stufe für den Teilbereich zwischen Güterumgehungsbahn im Norden und B 65 im Süden das 130. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan eingeleitet und durchgeführt, mit dem eine in ihrem nördlichen Teil im Zuge des Lohweges verlaufende Ortsumgehung zur Entlastung der Anderter Straße in den Flächennutzungsplan aufgenommen wurde. Auf der Südseite der Güterumgehungsbahn sollte die Verbindung zwischen Lohweg und Anderter Straße über eine zu diesem Zweck auszubauende Privatstraße über das Gelände der ehemaligen Germania Zementwerke erreicht werden. Die 130. Änderung des Flächennutzungsplanes ist am 3. März 1999 wirksam geworden.

Die genannte Straße zwischen Lohweg und Anderter Straße war zuvor bereits seit 1989 rechtsverbindlich im Bebauungsplan Nr. 979 festgesetzt, um das Gelände der ehemaligen Germania Zement- und Kalkwerke Misburg zum Zwecke der Ansiedlung einer dem aufgegebenen Betrieb nachfolgenden gewerblichen Nutzung zu erschließen. Mit der Änderung dieses Bebauungsplanes sollte zur Vorbereitung der Realisierung des zwischenzeitlich in den Flächennutzungsplan aufgenommenen Verkehrskonzeptes die ausgewiesene Straßenverkehrsfläche den höheren Anforderungen an eine Umgehungsstraße angepasst werden. Im Laufe dieses Verfahrens waren jedoch vom Eigentümer des dafür in Anspruch zu nehmenden Grundstückes derart schwerwiegende Einwendungen vorgebracht worden, so dass sich das im Flächennutzungsplan dargestellte Verkehrskonzept als auf absehbare Zeit nicht durchführbar erweist. Demzufolge hat der Rat der Landeshauptstadt Hannover in seiner Sitzung am 9. September 2004 beschlossen, das Verkehrskonzept bis zu einer sich in der Zukunft ergebenden Realisierungsfähigkeit insofern zu ändern, als die oben genannte Verbindungsfunktion nach Süden auf den vorhandenen Straßenzug Lohweg / Am Ahltener Weg verlagert wird.

Mit der 187. Flächennutzungsplanänderung soll der Beschluss des Rates umgesetzt werden. Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist erforderlich, damit der Abschnitt der Umgehung Misburg/Anderten zwischen Lohweg und B 65 - nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz bezuschussungsfähig - realisiert werden kann.



Die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, die auch der Ermittlung des Umfanges und des Detaillierungsgrades der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB dient, wird gemäß § 4a Abs. 1 BauGB gleichzeitig mit dem Beschlussverfahren zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.


Fachliche Stellungnahme aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Mit der 187. Änderung des Flächennutzungsplanes soll lediglich ein vorhandener Straßenzug mit der Hauptverkehrsstraßenfunktion belegt werden. Belange des Naturschutzes und der Lanschaftspflege werden nicht berührt. Eine Stellungnahme der für die Belange von Natur und Landschaft zuständigen Stelle war aus diesem Grunde in diesem Verfahren nicht erforderlich.
 61.15
Hannover / 19.01.2005