Anfrage Nr. 0143/2013:
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Duldung von Menschen nach dem Zuwanderungsgesetz

Inhalt der Drucksache:

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Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Duldung von Menschen nach dem Zuwanderungsgesetz

Pro Asyl geht davon aus, dass in der BRD 87.000 Personen mit dem Status einer Duldung leben. Bei der Duldung handelt es sich um eine Aufschiebung der Ausreisepflicht, nicht um einen Aufenthaltstitel. Mit dem Zuwanderungsgesetz aus dem Jahr 2000 sollte die Duldung abgeschafft und durch Aufenthaltstitel ersetzt werden. Dazu kam es jedoch nicht. Daher leben Menschen teilweise jahrzehntelang mit einer Duldung in der BRD. Kinder wachsen in diesem unsicheren Rechtszustand auf und können bei kriminellem Verhalten in Länder abgeschoben werden, die sie nur aus Erzählungen kennen. Eine Berufsausübung wird ihnen ggf. nur nach einer Vorrangprüfung gestattet.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wie viele Menschen mit dem Status einer Duldung lebten in den letzten 5 Jahren in der LH Hannover (bitte nach Jahr aufschlüsseln)?
2. Wie viele Menschen mit dem Status einer Duldung erhielten in Hannover eine Aufenthalts- oder eine Arbeitsgenehmigung und wie viele Anträge wurden abgelehnt?
3. Wie viele Menschen mit dem Status einer Duldung befinden sich aktuell in Förderprogrammen zur schulischen und/oder beruflichen Qualifizierung?

Lothar Schlieckau
Fraktionsvorsitzender