Drucksache Nr. 0142/2011:
Ausbau von Fahrbahn und Nebenanlagen der Brückstraße

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
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0142/2011
2
 

Ausbau von Fahrbahn und Nebenanlagen der Brückstraße

Antrag,

gemäß den Bestimmungen des Planfeststellungsbeschlusses vorbehaltlich der Unanfechtbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses dem Ausbau der Brückstraße
zwischen Schwarzer Weg und Stadtgrenze, wie in Anlage 1, Blätter 1 bis 6, Anlage 2, Blätter 1 bis 4, dargestellt mit Kosten von 1.380.000 €, der Mittelfreigabe und dem Baubeginn - nach Genehmigung der Haushaltsatzung - zuzustimmen.
-Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 55c Abs. 3 NGO
-Entscheidung des Verwaltungsausschusses gemäß § 57 Abs. 2 NGO

Finanzielle Auswirkungen:

Finanz haushalt:
Investitionsmaßnahme : I.54201.006-78720000

Bezeichnung: Kreisstraße / Brückstraße

Reste aus Vorjahren: 1.380.000 €

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Durch den Ausbau wird erstmals ein verkehrssicherer separater Weg für Fußgänger und Radfahrer hergestellt. Es ist davon auszugehen, dass durch die Planung keine Bevorzugungen oder Benachteiligungen bzgl. des Geschlechtes, des Alters der Betroffenen oder einzelner anderer Gruppen zu erwarten sind.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I.54201.006
Kreisstraße/Brückstraße
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 840.000,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 1.380.000,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -540.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Produkt 54201
Kreisstraßen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 21.000,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 34.500,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 13.500,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -27.000,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -27.000,00 €
Die Gesamtkosten für die Umbaumaßnahme betragen ca. 1.400.000 €.

In den dargestellten Gesamtkosten sind Ausgaben für einen Regenwasserkanal, Straßenabläufe und Anschlussleitungen in Höhe von ca. 7.000 € enthalten. Diese
werden nicht über diese Haushaltsmanagementkontierung, sondern über den Haushalt
der Stadtentwässerung abgewickelt und finden im Rahmen der jährlichen Betriebs-
abrechnung der Stadtentwässerung Berücksichtigung.

Vor Beginn der Bauarbeiten sind einige Grundstücksflächen zu erwerben. Die geschätzten Kosten in Höhe von 13.000 € werden ebenfalls nicht über diese Haushaltsmanagementkontierung abgewickelt.

Diese Maßnahme soll nach dem Entflechtungsgesetz mit Mitteln des Bundes gefördert werden. Wir erwarten eine 60%ige Förderquote der zuwendungsfähigen Kosten.

Bei der Baumaßnahme kommt die Straßenausbaubeitragssatzung nicht zur Anwendung.

Begründung des Antrages

1. Ausgangslage
Mit der Genehmigung der Beschlussdrucksache 1109/2009 wurde die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens beschlossen. Zum leichteren Verständnis wird die in der Drucksache 1109/2009 beschriebene Ausgangslage an dieser Stelle nochmals wiederholt.

In der Vergangenheit wurden mehrere Varianten für einen hochwasserfreien Ausbau der Brückstraße untersucht. Alle Überlegungen bezüglich einer hochwasserfreien Verbindung zwischen der Landeshauptstadt Hannover und der Stadt Hemmingen scheiterten an der ermittelten Höhe der Baukosten. Daher bleibt die gegenwärtige Sperrung der Brückstraße während eines Hochwasserereignisses auch nach dem Ausbau bestehen.

Schon seit Jahren befindet sich die Brückstraße, insbesondere im direkten Einfluss-
bereich der Hochwassergefährdung, in einem bautechnisch sehr schlechten Zu-
stand. Dieses erforderte bereits eine Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit.
Mit zunehmender Dauer verschlechterte sich der vorhandene Gebrauchszustand
der vorgenannten Straßen derartig, dass eine grundhafte Erneuerung unumgänglich wird.
Dabei war ursprünglich beabsichtigt, Teile des vorhandenen Fahrbahnaufbaues für die
neue Fahrbahnkonstruktion zu nutzen. Dieser sogenannte Hocheinbau hätte ein Anheben der vorhandenen Fahrbahn zur Folge gehabt. Da sich die Ausbaustrecke im Einflussbereich des Leinehochwassers befindet, wurde von der zuständigen Unteren Wasserbehörde jedoch angeordnet, dass das vorhandene Hochwasserverhalten der Leine nicht ohne weiteres durch den zukünftigen Ausbau der Brückstraße verändert werden darf. Aus
dieser behördlichen Auflage folgt als Konsequenz, dass die vorhandene Höhenlage der Straße beibehalten werden muss und deswegen als Bauweise die oben beschriebene kostengünstigere Lösung nicht zur Verfügung steht und nur die teuere Variante des Tiefeinbaues möglich ist.

Aus Sicht der Verkehrssicherheit besteht unbedingter Handlungsbedarf für eine Umge-
staltung des vorhandenen Querschnitts. Der vorhandene Geh- und Radweg wird lediglich durch Leitpfosten höhengleich von der Fahrbahn des Kraftverkehrs getrennt. Dieses ent-
spricht nicht den gültigen Richtlinien und ist in besonderer Weise sicherheitsgefährdend.

Die vorhandene Entwässerung der öffentlichen Verkehrsfläche erfolgt bisher entgegen der gültigen Gesetze über die Seitenräume auf die angrenzenden Privatflächen.

Der vorliegende Entwurf wurde unter Berücksichtigung der Belange der Träger öffentlicher Belange erarbeitet.


2. Beschreibung des Vorhabens

2.1 Beschreibung der Planfeststellungsunterlagen

Im Zuge der Neuplanung der Brückstraße bietet sich die Möglichkeit, die Aufteilung der Verkehrsflächen neu zu gliedern und den heutigen Bedürfnissen anzupassen.

Dabei wird erstmals eine Entwässerungsmulde hergestellt, um das Oberflächenwasser
der angrenzenden Verkehrsflächen aufzunehmen. Gleichzeitig dient diese Mulde als Sicherheitsraum zwischen der Straße und dem einseitig kombinierten Geh- und Radweg.

Die Fahrbahn erhält zukünftig eine Breite von 7,00 m und wird bituminös befestigt.
Die geplante Fahrbahnbreite entspricht den gültigen Richtlinien für den Entwurf von Hauptverkehrsstraßen mit dem Begegnungsfall Bus / Bus bzw. Lkw / Lkw.

Im Verlauf der Ausbaustrecke kreuzt die Brückstraße mit einer vorhandenen Brücke
den Gräserschen Graben. Der Brückenquerschnitt wird dem angrenzenden Fahrbahn-
querschnitt angepasst. Hierfür ist es erforderlich die Brückenkappen zu verbreitern. Außerdem werden die Böschungen im direkten Brückenbereich neu profiliert und mit Wasserbausteinen gesichert.

Die Entwässerungsmulde erhält eine Breite von 1,50 m und trennt die Fahrbahn und 2,50 m breiten kombinierten Geh- und Radweg voneinander. Die Drainage unterhalb der Mulde entwässert in den kreuzenden „Gräserschen Graben“. Für die zukünftige Lage des Geh- und Radweges wird Grunderwerb benötigt.

Im landschaftspflegerischen Begleitplan sind die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für
die nicht zu vermeidenden Umweltbeeinträchtigungen beschrieben. Kernstück ist dabei die Renaturierung einer Teilfläche des vorhandenen Parkplatzes am Ende der Baustrecke an der Grenze zur Gemeinde Hemmingen.

Der Entwurf ist in den Anlagen 1 und 2 dargestellt.

2.2 Änderungen durch den Planfeststellungsbeschluss

Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wurden folgende Bestimmungen entgegen den Antragunterlagen in den Planfeststellungsbeschluss aufgenommen.

Die Ausgleichs- und Ersatzpflanzungsfläche wird mit 2.250 m² festgesetzt. In den Antragsunterlagen waren 1.760 m² enthalten.

Die Bushaltestellen Hemmingen / Döhrerner Straße werden zusätzlich befestigt. Wegen der niedrigen Fahrgastzahlen in Verbindung mit der fehlenden Entwässerungsmöglichkeit wird auf die barrierefreie Ausgestaltung verzichtet.

Die beiden Bushaltestellen Brückstraße werden barrierefrei mit der notwendigen Bordansicht hergestellt.


3. UVP

Da der Ausbau der Brückstraße auch Eingriffe in die angrenzenden Seitenräume
der vorhandenen Straße zur Folge hat, wurde im Rahmen der Vorbereitung der Planfeststellungsunterlagen auch eine Vorprüfung des Einzelfalles gemäß des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.
In Abhängigkeit von den Ergebnissen dieser Vorprüfung war dann zu beurteilen, ob
eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich wird. Das Ergebnis der Einzelfall-
prüfung lautet, dass die geplante Baumaßnahme wegen der geringen Größe des Vorhabens und der bereits vorhandenen Vorbelastungen der in Anspruch genom-
menen Flächen keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben wird.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.


4. Bauzeit / Bauablauf

Die notwendigen Verlegungen von vorhandenen Leitungen beginnen im Frühjahr 2011.
Die Straßenbauarbeiten werden voraussichtlich im Sommer 2011 starten.

Die Bauzeit beträgt ca. 6 Monate unter Berücksichtigung, dass der vorhandene Verkehr
der Brückstraße während dieser Zeit umgeleitet wird.

Vor Beginn der Baumaßnahmen erhalten die Anlieger eine schriftliche Anlieger-
information, mit der sie über Art und Umfang der Arbeiten, die Bauzeiten sowie
die zuständigen Ansprechpartner informiert werden.
66.22 
Hannover / 28.01.2011