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Antrag der Fraktion DIE LINKE. zur Einrichtung eines Jugendbeirats
Antrag zu beschließen:
Gemäß §§ 10, 36 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBI. S. 576), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 16.12.2014 (Nds. GVBI. S. 434) beschließt der Rat der Landeshauptstadt Hannover die Bildung eines Jugendbeirats zur Teilhabe aller jugendlichen Einwohnerinnen und Einwohner an der politischen Willensbildung sowie eine entsprechende von der Verwaltung zu erstellende „Satzung über den Jugendbeirat der Landeshauptstadt Hannover“ zu verabschieden. Als Vorlage mag die diesem Antrag als Anlage beiliegenden „Satzung des Jugendparlamentes der Samtgemeinde Nenndorf“ dienlich sein.
Begründung:
Die Demokratie lebt auch und gerade durch die direkte politische Beteiligung der Mitbürgerinnen und Mitbürger. Deshalb ist es eine Aufgabe der Gesellschaft, junge Menschen frühzeitig durch Selbstbestimmung und Beteiligung an der politischen Willensbildung an demokratischen Prozessen partizipieren zu lassen. Gleichzeitig lernen sie so auch auf praktische Weise, politische Prozesse zu verstehen und mitzugestalten.
Analog zu den Seniorinnen und Senioren im Seniorenbeirat der Stadt sollte die Jugend eine eigene Interessenvertretung in der Landeshauptstadt haben. Insbesondere bei Angelegenheiten, die Jugendliche selbst betreffen, wie Schulen, Freizeit- und Sportanlagen, kulturellen Angeboten oder dem Öffentlichen Personennahverkehr sollten Jugendliche in einem eigenen Gremium mitberaten und so zur Entscheidungsfindung der Ratsversammlung beitragen können.
Oliver Förste
Fraktionsvorsitzender
Anlage:
Satzung des Jugendparlamentes der Samtgemeinde Nenndorf