Drucksache Nr. 0140/2010 N1:
Teilkündigung von Kleingartenflächen in der Anlage Hainholz e.V., Voltmerstraße
zum 30.11.2010 zur Umsetzung bauplanungsrechtlicher Festsetzungen

Informationen:

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 > 1. Neufassung der Originalvorlage

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Kommission Sanierung Soziale Stadt Hainholz

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
An die Damen und Herren der Kommission Sanierung Soziale Stadt Hainholz (zur Kenntnis)
In den Stadtbezirksrat Nord
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Neufassung
0140/2010 N1
3
 

Teilkündigung von Kleingartenflächen in der Anlage Hainholz e.V., Voltmerstraße
zum 30.11.2010 zur Umsetzung bauplanungsrechtlicher Festsetzungen

Antrag,

die in den Anlagen 1 (Übersicht), 2 (Detail) und 3 (Ausschnitt B-Plan 1197) zu dieser Drucksache aufgeführte und markierte Kleingartenfläche in der Anlage Hainholz e.V., gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 2 Bundeskleingartengesetz zu kündigen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Kündigung der Kleingartenparzellen erfolgt unabhängig vom Geschlecht des Pächters oder der Pächterin. Eine gezielte Bevorzugung oder Benachteiligung von Geschlechtern findet deshalb nicht statt. Der Verwaltung liegen keine geschlechterdifferenzierten Zahlen zu den betroffenen Kleingärtnern und Kleingärtnerinnen vor, da das Pachtverhältnis zwischen dem Bezirksverband Hannover der Kleingärtner e.V., vertreten durch den Kleingärtnerverein Hainholz e.V., und den Pächtern und Pächterinnen besteht. Es ist deshalb nicht bekannt, ob sich die Kündigungen stärker auf Männer oder auf Frauen auswirken.

Kostentabelle

Es entstehen durch die Kündigungen Kosten für Entschädigungszahlungen an Kleingartenpächter und die Räumung, die aus den Mitteln des Bauvorhabens durch den Fachbereich Tiefbau und aus Sanierungsmitteln des Bereiches Stadterneuerung und Wohnen finanziert werden.
Die Ermittlung einer angemessenen Entschädigung erfolgt erst zum Ende der Pachtzeit im September/Oktober 2010 durch Schätzer des Bezirksverbandes. Danach können dann auch erst die Räumungskosten ermittelt werden.

Begründung des Antrages

Die Sanierung des Stadtteils Hainholz schließt die Umsetzung der Stellplatzanlage nach den Festsetzungen des Bebauungsplans 1197 für das Naturbad Hainholz, den VfV 87 Hainholz und die Grüne Mitte Hainholz ein.
Dies bedeutet für die Anlage des Kleingärtnervereins Hainholz e.V. die Kündigung von insgesamt acht Gärten. Bei einer Teilkündigung von lediglich drei Gärten würden Restparzellen ohne kleingärtnerische Nutzbarkeit entstehen. Es werden insgesamt ca. 4.200 m² gekündigt.
Soweit Interesse von Seiten der jetzigen Pächter besteht, weiterhin kleingärtnerisch tätig zu sein, sollen innerhalb der Vereinsanlage bzw. den benachbarten Anlagen Ersatzgärten angeboten werden. Es muss darüber hinaus kein Ersatzland bereitgestellt werden.
67.30 
Hannover / 09.02.2010