Drucksache Nr. 0140/2009 N1 E1:
Zusatzantrag der SPD-Fraktion im Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (Drucksache Nr. 15-0640/2009) zur Beschluss-Drucksache Nr. 0140/2009 N1 (Städtebaulicher Vertrag Bebauungsplan 1708 - Forschungszentrum Bemeroder Straße -)

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Ergänzung
0140/2009 N1 E1
1
 

Zusatzantrag der SPD-Fraktion im Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (Drucksache Nr. 15-0640/2009) zur Beschluss-Drucksache Nr. 0140/2009 N1 (Städtebaulicher Vertrag Bebauungsplan 1708 - Forschungszentrum Bemeroder Straße -)

Antrag,


dem Zusatzantrag zu Drucksache Nr. 15-0640/2009 nicht zu folgen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte waren bei dieser Ergänzungs-Drucksache nicht zu berücksichtigen.

Kostentabelle


Durch diese Ergänzungsdrucksache entstehen keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt.

Begründung


Der Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode hat in seiner Sitzung am 25.03.09 die o.g. Beschluss-Drucksache mit dem folgenden Zusatzantrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr. 15-0640/2009; siehe Anlage 1) beschlossen:


"Der Städtebauliche Vertrag muss auch auf folgende Punkte mit den benannten Maßgaben eingehen:

1. Sämtliche schädlichen Umwelteinwirkungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz sind entsprechend dem jeweils gültigen oder festgesetzten Regelwerk zu vermeiden. Den Nachweis führt der Emittent.

2. Das Freiflächenkonzept muss verbindlich die Freihaltung der Fläche von Bebauung ausweisen, die in Anström- und Fließrichtung des oberflächennahen Grundwassersleiters, in dem die 200-jährige Stieleiche ihren Standort hat, liegt bzw. die bei Bebauung eine Verschattung des Baumes bewirken könnte."



Stellungnahme der Verwaltung
Zu Punkt 1

Dies ist Gegenstand des gentechnischen Genehmigungsverfahrens und in den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen hinreichend geregelt. Die Wiederholung der Bestimmungen des jeweils gültigen oder festgesetzten Regelwerks innerhalb vertraglicher Vereinbarungen ist nicht erforderlich, da diese bereits aus sich heraus verbindlich sind. Die Beweislast im Fall von Verstößen liegt beim Gewerbeaufsichtsamt als zuständiger Behörde und ist nicht umkehrbar.

Zu Punkt 2

Der städtebauliche Vertrag enthält in § 8 hinreichende Regelungen zur Sicherung der 200-jährigen Stieleiche. Die Freihaltung bestimmter Flächen von einer Bebauung ist eine Frage der Abwägung im Bebauungsplanverfahren und entzieht sich daher der Regelung im städtebaulichen Vertrag. Die vertragliche Vereinbarung der Freihaltung von Flächen über die im Bebauungsplan festgesetzten nicht überbaubaren Flächen hinaus würde das Ergebnis dieser Abwägung in Frage stellen und ist daher nicht möglich.
61.16 
Hannover / 16.04.2009