Drucksache Nr. 0139/2022 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der AfD-Fraktion zu Sprachdefiziten bei Erstklässlern in der Pandemie
in der Ratssitzung am 24.02.2022, TOP 3.3.2.

Inhalt der Drucksache:

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0139/2022 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der AfD-Fraktion zu Sprachdefiziten bei Erstklässlern in der Pandemie
in der Ratssitzung am 24.02.2022, TOP 3.3.2.

Am 26.04.2021 fand ein Zoom-Meeting zu dem Thema „Auswirkungen der Pandemie auf Bildungseinrichtungen in Vahrenheide“ statt, bei der neben Vertretern des Stadtbezirksrates auch Vertreter von Schulen und Kindergärten teilnahmen. Schwerpunkt waren hier die Auswirkungen der pandemiebedingten Maßnahmen auf Schulen und Kindergärten in sogenannten sozialen Brennpunkten. Ein Schulleiter berichtete hier von erheblichen Sprachdefiziten bei Erstklässlern mit Migrationshintergrund, die sich durch die Schulschließungen verschärft haben.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Sind der Verwaltung die oben genannten Lockdown-bedingten sprachlichen Defizite in Schulen bekannt?

2. Welche Stadtteile bzw. Bildungseinrichtungen sind besonders betroffen?

3. Wie wird den betroffenen Schulen, Kindern und Familien geholfen um diese Defizite schnellstmöglich aufzuholen?

Text der Antwort

Vorbemerkung:

Die gewünschten Informationen zu den Fragen 1 und 2 liegen der Landeshauptstadt Hannover als Schulträgerin nicht vor, insofern erfolgt die Beantwortung nach Rücksprache und in Abstimmung mit dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung (RLSB).

Grundsätzlich steht allen Schulen in Niedersachsen die Möglichkeit zur Verfügung, im Rahmen eines Antragsverfahrens jährlich Stunden zur Sprachförderung zu beantragen. Die zur Verfügung gestellten Stunden werden von den Schulen, einem Förderkonzept folgend, in eigener Verantwortung geplant und eingesetzt.

Frage 1: Sind der Verwaltung die oben genannten Lockdown-bedingten sprachlichen Defizite in Schulen bekannt?
Frage 2: Welche Stadtteile bzw. Bildungseinrichtungen sind besonders betroffen?

Während der Lockdown-Phasen fanden weiterhin Sprachfördermaßnahmen zur Kompensation der Lernrückstände in den Schulen statt. In den angebotenen Notbetreuungen wurden Maßnahmen zur Sprachbildung angeboten. Hierzu konnten u.a. DaZ-Förderangebote eingerichtet werden, an den Schüler*innen in Kleingruppen unter den bestehenden Corona-Schutzmaßnahmen teilnehmen konnten.
Schulen mit schulischer Sozialarbeit haben neben den Klassenlehrer*innen besonders den persönlichen Kontakt zu den benachteiligten Schülerinnen und Schüler gesucht, Tür und Angel und Fenstergespräche mit den Erziehungsberechtigten geführt und Materialpakete geschnürt, wenn keine digitalen Möglichkeiten der Aufgabenübertragung bestanden.

Frage 3: Wie wird den betroffenen Schulen, Kindern und Familien geholfen um diese Defizite schnellstmöglich aufzuholen?

Seit Beginn dieses Schuljahres werden in allen niedersächsischen Schulen die Lernrückstände nach umfassender Diagnostik erhoben und entsprechend eines individuellen Förderplans begleitet. Das Land Niedersachsen stellt dafür im Rahmen des Aktionsprogramms „Startklar nach Corona“ bis zum Ende des Schuljahres 2023 zusätzliche Mittel zur Verfügung, die für spezielles Lernmaterial und Personal zur Förderung eingesetzt werden sollen.

Darüber hinaus sind ehrenamtliche Familien- und Integrationshelfer*innen in den Stadtteilen im Einsatz und unterstützen im häuslichen Umfeld. Auch das Bildungs-und-Teilhabe-Paket (BUT) ermöglicht sozial-schwachen Schüler*innen zusätzliche Lernförderangebote u.a. auch für Deutsch als Zweitsprache.

Ein weiteres unterstützendes Förderangebot ist das Elternbildungsprogramm Rucksack-Schule der Stadt Hannover. Eltern von Kindern in der Grundschule werden über das Programm Kenntnisse des deutschen Bildungssystems sowie Rechte und Pflichten der Eltern in Bezug auf den Schulbesuch ihrer Kinder vermittelt. Darüber hinaus werden die Kompetenzen der Familien im Hinblick auf die Unterstützung der Lernentwicklung der Kinder u.a. beim Deutscherwerb gestärkt. Die wöchentlichen Treffen fanden pandemiebedingt online statt und sind seit diesem Schuljahr 21/22 an vielen Schulstandorten wieder in Präsenz angelaufen.

Das Programm Rucksack-Schule wird aktuell an 32 Grundschulen durchgeführt, die sich auf 11 Stadtbezirke verteilen. Darüber hinaus wird das Programm auch in insgesamt 8 Unterkünften für geflüchtete sowie in 5 Unterkünften für obdachlose Familien durchgeführt. Neben dem Programm Rucksack-Schule gibt es auch das Programm Rucksack-Kita in zahlreichen Kindertagesstätten. Auch hier fördern speziell für diese Tätigkeit geschulte Elternbegleiter*innen den Spracherwerb der in der Regel mehrsprachigen Familien.