Drucksache Nr. 0138/2022 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der AfD-Fraktion zur Planung der neuen Grundschule in Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
in der Ratssitzung am 24.02.2022, TOP 3.3.1.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An die Ratsversammlung (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
Antwort
0138/2022 F1
0
 

Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der AfD-Fraktion zur Planung der neuen Grundschule in Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
in der Ratssitzung am 24.02.2022, TOP 3.3.1.

Im Rahmen der HH-Beratungen zum vergangenen Haushaltsplan wurde ein Beschluss für den Neubau einer Ganztagsgrundschule in Ahlem-Badenstedt- Davenstedt gefasst. Die Stadtverwaltung wurde bereits im Frühjahr 2021 damit beauftragt, mit der Planung zu beginnen. Da bis heute keine Kommunikation bzgl. Dem Fortschritt der Planung stattgefunden hat, haben wir folgenden Fragen an die Stadtverwaltung:


1. Wie weit ist die Planung zu der neuen Grundschule bereits fortgeschritten?

2. Wie hoch sind die Kosten für das geplante Bauvorhaben?

3. Wann und wo genau soll voraussichtlich mit dem Bau begonnen werden?

Text der Antwort

Frage 1: Wie weit ist die Planung zu der neuen Grundschule bereits fortgeschritten?

Die Verwaltung befindet sich in der Ermittlungs- und Prüfungsphase zu den konkreten Schulraumbedarfen im Stadtteil Ahlem-Badenstedt-Davenstedt. Hierbei werden insbesondere die aus schulplanerischer Perspektive notwendigen Raum- und Flächenbedarfe sämtlicher Grundschulen im Stadtteil betrachtet, auch unter Beachtung des bevorstehenden Rechtsanspruchs auf Grundschulkinderganztagsbetreuung. Im Rahmen eines Wohnbaumonitorings werden die Entwicklungen von Wohn- und Baugebieten im Stadtbezirk betrachtet und gleichzeitig die Prognosen aufgrund der Bevölkerungsentwicklungsdaten überprüft.

Ferner werden Vorprüfungen von geeigneten Flächen und deren sinnvolle geographische Verortung vorgenommen. Notwendig ist in diesem Zusammenhang eine Abwägung zwischen Wegebeziehungen zu etwaigen neuen Baugebieten, Lage im Stadtbezirk insgesamt sowie zu den anderen Grundschulstandorten, um nach Möglichkeit Schulbezirksgrenzenänderungen sowie eine Schwächung der vorhandenen Grundschulen zu vermeiden.
Die vorgenannten Prüfungsschritte werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen, bevor eine konkrete Umsetzungplanung begonnen werden kann.

Fragen 2 und 3: Wie hoch sind die Kosten für das geplante Bauvorhaben? Wann und wo genau soll voraussichtlich mit dem Bau begonnen werden?

Eine valide Kostenschätzung und die Erstellung eines Zeitplans kann erst erfolgen, wenn die unter 1. genannten Prüfungen abgeschlossen sind und die Größe bzw. Zügigkeit und der Standort für den Neubau einer Grundschule feststehen.