Drucksache Nr. 0136/2009:
202. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Teilbereich 202.2: Kirchrode / "Forschungszentrum Bemeroder Straße"

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Ausschuss für Arbeitsmarkt- Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
  • Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
  • Stadtbezirksrat Misburg-Anderten

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis)
 
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0136/2009
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202. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Teilbereich 202.2: Kirchrode / "Forschungszentrum Bemeroder Straße"

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Antrag,

1. dem Entwurf der 202. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilbereich 202.2, sowie dessen Begründung zuzustimmen (Anlage 5 zu dieser Drucksache),

2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Bauleitplanverfahren und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleichwertiger Weise auf die Belange von Männern und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus.

Durch die verkehrsgünstige Lage der geplanten Baufläche kann in besonderer Weise den Bedürfnissen von berufstätigen und erziehenden Frauen sowie Personen mit Mobilitätseinschränkungen entsprochen werden, welche auf die Benutzung des ÖPNV angewiesen sind.

Kostentabelle

Es entstehen hinsichtlich der Planungsebene der Flächennutzungsplanung keine dadurch unmittelbar veranlassten finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages:

Bisherige Drucksachen und Beschlüsse:
Nr. 2633 / 2007 - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Nr. 0706 / 2008 - Beschluss zur erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Planungsziel der 202. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilbereich 202.2, ist es, den durch die Tierärztliche Hochschule (TiHo) geprägten Standort östlich der Bemeroder Straße weiter zu entwickeln. Die räumliche Nähe zur TiHo und die verkehrlich günstige Lage bieten ein bedeutendes Entwicklungspotential für Einrichtungen der Wissenschaft und der Forschung, das genutzt werden sollte. Der dafür vorgesehene Bereich umfasst östlich der Bemeroder Straße / südlich der Güterumgehungsbahn die Fläche der ehemaligen, aufgegebenen und geräumten Kleingartenkolonie "Sommerlust" sowie weitere Flächen nördlich des Heistergrabens, die bisher noch kleingärtnerisch genutzt wurden.

Diese Entwicklung beruht auf dem seit Ende der 70er Jahre verfolgten Planungskonzept für den Forschungs- und Wissenschaftsstandort Bemeroder Straße / Bünteweg.

Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung eines daraus entwickelten Bebauungsplanes soll die Ansiedlung von Forschungseinrichtungen, mit denen auch eine Tierhaltung zu Forschungszwecken verbunden ist, ermöglicht werden.

Das o.g. Ziel war zunächst verfahrensmäßig einbezogen in ein Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan, das hauptsächlich eine Weiterentwicklung des Wohnstandortes Kirchrode nach Westen, südlich der Lange-Feld-Straße zum Inhalt hatte. Dieses war mit der nach § 4 Abs. 1 BauGB vorgeschriebenen frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange unter der Änderungsnummer 202 eingeleitet worden u.a. mit dem Ziel, für den Bereich der ehemaligen Kleingartenkolonie "Sommerlust" "Gemischte Baufläche" darzustellen.

Nach Einleitung des Verfahrens konkretisierte sich das Ansiedlungsinteresse eines Unternehmens der tierpharmazeutischen Forschung zu einer Standortentscheidung für die Fläche der ehemaligen Kleingartenkolonie "Sommerlust". Ausschlaggebend dafür war die direkte Nähe zu den Forschungs- und Bildungseinrichtungen der TiHo, die einen optimalen Wissensaustausch ermöglicht, der heute für erfolgreiche Forschung als essentiell angesehen wird und auch mit modernen Kommunikationsmethoden nicht gleichwertig zu erreichen ist.

Parallel zur Änderung des Flächennutzungsplanes wird der Bebauungsplan Nr. 1708 aufgestellt.

Wegen der für die beiden Planungsziele zu bewältigenden unterschiedlichen Belange bzw. wegen des unterschiedlichen Problemgehaltes sowie wegen jeweils spezifischer raumordnungsrechtlicher Anforderungen hatte es sich in der Folge als geboten erwiesen, eine verfahrensmäßige Trennung des Änderungsverfahrens zum Flächennutzungsplan vorzunehmen, um eine gegenseitige Belastung zu vermeiden. Die Flächennutzungsplan-Änderung für die beabsichtigte Weiterentwicklung des Forschungs- und Wissenschaftsstandortes wurde unter der Verfahrensnummer 202, Teilbereich 202.2, fortgeführt.

Im weiteren Verlauf der Planung für das genannte Ansiedlungsprojekt erwies sich, dass die Fläche der ehemaligen Kleingartenkolonie "Sommerlust" ungünstig geschnitten und
bezüglich der Flächengröße allein nicht ausreichend bemessen ist, um einerseits den betrieblichen Anforderungen ansiedlungswilliger Unternehmen und andererseits den Erfordernissen des Naturschutzes hinsichtlich des Erhalts der vorhandenen Stieleiche sowie der Wasserwirtschaft (Renaturierung des Büntegrabens) zu genügen. Der zur Entwicklung des Wissenschaftsstandortes vorgesehene Bereich wurde daher um eine etwa gleich große Fläche nördlich des Heistergrabens erweitert.

Vor der Trennung der beiden o.g. Änderungsverfahren sollte im Planteil B auf der Maßstabsebene des Flächennutzungsplanes ein Teil der naturschutzfachlichen Ausgleichsmaßnahmen sowohl für das Forschungszentrum Bemeroder Straße als auch für die Wohnungsbauentwicklung südlich der Lange-Feld-Straße untergebracht werden. Dieser Planteil B verblieb zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beim Änderungsverfahren 202.1. Um eine eindeutige und aus dem Flächennutzungsplan entwickelte Zuordnung in den Bebauungsplänen vornehmen zu können, werden die jeweiligen Kompensationsflächen nunmehr auf die beiden Verfahren entsprechend aufgeteilt.

Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Auf der oben beschriebenen Grundlage der Verfahrenstrennung und des erweiterten Ansiedlungsbereichs für das Forschungszentrum Bemeroder Straße wurde auch die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 12.06.2008 in der Zeit vom 25.08.2008 bis 24.09.2008 erneut durchgeführt.



Insgesamt sind rd. 1.300 Zuschriften zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangen, die letzten am 20.10.2008. Davon sind 21 Zuschriften nicht durch Unterschrift autorisiert.

Hinsichtlich der Art der Äußerungen entfallen neben der Stellungnahme der "Bürgerinitiative gegen Massentierversuche in Wohngebieten" die Zuschriften auf:
  • Individuell formulierte Einwände 65
  • Stellungnahmen in vordruckhafter Form 118
  • Postkarten mit Bezug auf die Stellungnahme der Bürgerinitiative
in der Fassung vom 30.08.2008 1101

In drei Fällen schlossen sich durch Unterschriftslisten mit 10, 17 bzw. 14 Unterschriften Bürgerinnen und Bürger bereits abgegebenen Stellungnahmen an.

In 76 Fällen wurden Mehrfach-Stellungnahmen abgegeben, bis zu 15 pro Person.

Nach Name und Adresse erkennbar haben in sehr vielen Fällen Familienangehörige separate Stellungnahmen abgegeben, so dass die um Mehrfach-Stellungnahmen und nicht durch Unterschrift legitimierte Zuschriften bereinigte Anzahl von Stellungnahmen insgesamt 1244 Personen zuzuordnen war.

Die Stellungnahmen entfallen überwiegend auf die dem Ansiedlungsvorhaben benachbarten Stadtteile Kirchrode, Kleefeld, Seelhorst und Bemerode (1079 Personen), ein geringerer Anteil (128) entfällt auf das übrige Stadtgebiet. Darüber hinaus äußerten sich 37 Personen mit Adresse außerhalb des Stadtgebietes, davon 11 aus der Region Hannover.

Abgesehen von der direkten Nachbarschaft der Einrichtung der Lebenshilfe gGmbH konnte bezüglich einer räumlichen Betroffenheit (2 km-Radius) folgende Zuordnung vorgenommen werden:

Lage bis zu 500 m Entfernung vom Vorhabenstandort: 1
Lage zwischen 500 m und 1.000 m Entfernung vom Vorhabenstandort 191
Lage zwischen 1.000 m und 2.000 m 566
Summe 758

Lage außerhalb 2.000 m 486

Ferner erhielt die Stadt per Adresse des Oberbürgermeisters bis zum 14.10.2008 zusätzlich 3.282 E-Mails, in denen ohne Bezugnahme auf die Bauleitplanung das Tierimpfstoffzentrum der Fa. Boehringer Ingelheim aus Gründen des Tierschutzes abgelehnt wird. Diese E-Mails enthalten keine Postanschrift und zum Teil auch keine Namensangabe.



Alle Stellungnahmen beziehen sich auf die konkrete Ansiedlung eines Europäischen Zentrums für Tierimpfstoffe der Fa. Boehringer Ingelheim (Boehringer Ingelheim Veterinary Research Center - BIVRC) und auch direkt oder indirekt auf das 202. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan, Teilbereich 202.2, und das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1708. Sie sind bis auf wenige Ausnahmen das Ansiedlungsvorhaben und daher auch die Bauleitplanung strikt ablehnenden Inhalts.

Die Verwaltung hat die vorgetragenen Äußerungen ausgewertet und zu Themengruppen zusammengefasst, in einer für beide Bauleitplanverfahren gleichlautenden Anlage zusammengestellt und mit Anmerkungen versehen. Für die Änderung des Flächennutzungsplanes ist dies die Anlage 1 zu dieser Drucksache.


Ergebnis der Beteiligung Träger öffentlicher Belange

Die nach § 4 Abs. 2 BauGB vorgeschriebene Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde mit Anschreiben vom 24.11.2008 bis zum 30.12.2008 durchgeführt. Die wesentlichen Ergebnisse sind in der Anlage 2 zu dieser Drucksache zusammengestellt. Die fachlichen Beiträge wurden in die Begründung eingearbeitet, soweit sie die Maßstabsebene des Flächennutzungsplanes betreffen.




Öffentliche Auslegung

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind neben Entwurf und Begründung des Bauleitplans auch die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen. Die vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen sind in der Anlage 4 dieser Drucksache zusammengestellt.



Ferner ist nach der genannten Vorschrift in der Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung anzugeben, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind. Beim 202. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan, Teilbereich 202.2, wurden folgende umweltbezogenen Informationen verwendet:
  • Landschaftsrahmenplan Hannover 1990
  • Schall-Immissions-Plan Hannover 2000 nebst dem Stand dessen Fortschreibung (Schall-Immissionsplan 2007)
  • Konzept zur Ermittlung der verkehrsbedingten Luftbelastungssituation in Hannover, Oktober 2004
  • GIS-basierte Karte der klima- und immissionsökologischen Funktionen für die Stadt Hannover unter Verwendung des 3D Klima- und Ausbreitungsmodells FITNAH, Juni 2006
  • Naturschutzfachliche Feststellungen, November 2008
  • Fachliche Informationen zu Altlasten / Altablagerungen, Bodenbeschaffenheit und Grundwasserverhältnissen



Fachliche Stellungnahme aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Die aktualisierte fachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist dieser Drucksache als Anlage 3 beigefügt. Hinweis: Die fachliche Aussage zu Teil B trifft gemäß der Stellungnahme zu dem seinerzeit noch ungeteilten Verfahren auch für den Teil C dieses Änderungsverfahrens zu.


Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das 202. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan, Teilbereich 202.2, fortführen zu können.


Übersicht über die Anlagen zu dieser Drucksache:

Anlage 1 - Ergebnis der (2.) frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Anlage 2 - Ergebnis der (2.) frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und des Verfahrens zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Anlage 3 - Naturschutzfachliche Stellungnahme
Anlage 4 - umweltbezogene Stellungnahmen
Anlage 5 - Begründung zum Entwurf mit Zeichnerischer Darstellung
61.15 
Hannover / 22.01.2009