Drucksache Nr. 0136/2005:
Verwaltungsvereinbarung zwischen der Landeshauptstadt Hannover und der Stadt Laatzen wegen Erhebung von Straßenreinigungsgebühren für um- bzw. zurückgegliederte Gebietsteile

Inhalt der Drucksache:

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0136/2005
3
 

Verwaltungsvereinbarung zwischen der Landeshauptstadt Hannover und der Stadt Laatzen wegen Erhebung von Straßenreinigungsgebühren für um- bzw. zurückgegliederte Gebietsteile

Antrag,

der Änderung der Verwaltungsvereinbarung ( Drs. 892/82 - Anlage 1) mit der Stadt Laatzen gemäß der Anlage 2 zu dieser Drucksache zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aussagen zu den Geschlechterdifferenzierungen gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 (DS 1278/2003) sind im Falle dieser Drucksache nicht relevant und werden daher nicht ausgeführt.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Mit Inkrafttreten des Gebietsänderungsvertrages vom 28.11.1980 wurden Teile der Kronsbergstraße mit Wirkung vom 01.01.1982 in die Stadt Laatzen umgemeindet.

Nach dem Ausbau der Kronsbergstraße in den Jahren 1998/1999 wurde von der Stadt Laatzen die Straßenreinigung auf den Abschnitt von der Gutenbergstraße bis zur Messeeinfahrt-Süd 1 (Stadtgrenze) ausgedehnt und im Straßenverzeichnis (Anlage zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Laatzen) aufgenommen. Dementsprechend sollte auch der räumliche Geltungsbereich der Verwaltungsvereinbarung aus 1982 angepasst werden.

An diesen im Lageplan (Anlage 3) gekennzeichneten Straßen liegen Grundstücke, die zum Stadtgebiet Hannover gehören. Seitens der Stadt Laatzen besteht somit wegen einer fehlenden Rechtsgrundlage keine Möglichkeit, von diesen GrundstückseigentümerInnen Straßenreinigungsgebühren zu erheben.

Mit Änderung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Laatzen ist auch die Reinigung der Radwege auf die AnliegerInnen übertragen worden. Es ist daher beabsichtigt, Nr. 2.2 der Verwaltungsvereinbarung wegen der Gleichbehandlung aller AnliegerInnen in Laatzen zu ändern.

Die Stadtverwaltung Laatzen hat der Landeshauptstadt Hannover daher vorgeschlagen, die rechtlichen Voraussetzungen für die Veranlagung der Straßenreinigungsgebühren zu schaffen. Dieses soll mit der als Anlage 2 beigefügten Verwaltungsvereinbarung geschehen.

Die Änderung der Verwaltungsvereinbarung soll hinsichtlich der Erhebung von Straßenreinigungsgebühren rückwirkend zum 01.08.2003 in Kraft treten, weil zu diesem Zeitpunkt die 14. Änderung zur Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Laatzen in Kraft getreten ist und damit der obengenannte Abschnitt der Kronsbergstraße in das Straßenverzeichnis und die Straßenreinigung aufgenommen worden ist.

Der für die Reinigung der Straßen im Gebiet der Landeshauptstadt beauftragte Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) hat gegen eine Ergänzung in der vorliegenden Form der Verwaltungsvereinbarung keine Bedenken, da er in diesem Bereich reinigungsmäßig nicht tätig ist.
VII 
Hannover / 19.01.2005