Drucksache Nr. 0134/2010:
Anerkennung und Förderung der Kindertagesstätte "Villa Kinderreich" mit 42 Krippen- und 25 Kindergartenplätzen, Waldhausenstr. 30

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
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0134/2010
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Anerkennung und Förderung der Kindertagesstätte "Villa Kinderreich" mit 42 Krippen- und 25 Kindergartenplätzen, Waldhausenstr. 30

Antrag,

zu beschließen,
  • die "Kinder Kinder! - gemeinnützige GmbH" als Träger der Kindertagesstätte "Villa Kinderreich" im Stadtteil Waldhausen, Waldhausenstraße 30, mit 42 Krippenplätzen (8 Wochen bis 3 Jahre) und 25 Kindergartenplätzen (3 bis 6 Jahre) in Ganztags-Betreuung anzuerkennen und
  • für die drei Krippengruppen ab Betriebsbeginn bzw. frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis die laufende Förderung entsprechend der Richtlinien über die Fördervoraussetzungen und Förderbeiträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten Vereinen und Kindertagesstätten zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von DrittenBetriebseinnahmen
sonstige EinnahmenFinanzeinnahmen von Dritten
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
ErwerbsaufwandPersonalausgaben
Hoch-, Tiefbau bzw. SanierungSachausgaben
Einrichtungsaufwand15.000,00 €4645.901/988400Zuwendungen274.555,00 €*4645.000/718000
Investitionszuschuss an DritteKalkulatorische Kosten
Ausgaben insgesamt15.000,00 € Ausgaben insgesamt274.555,00 € 
Finanzierungssaldo-15.000,00 € Überschuss / Zuschuss-274.555,00 € 
*Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskostenausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, sodass es sich um einen Nettobetrag handelt. Die Landesförderung von 38 % der Personalkosten wurde bei der Ermittlung des Zuwendungsbetrages berücksichtigt. Die Plätze in der Kindergartengruppe werden ausschließlich für Firmen zur Verfügung gestellt, damit diese die Betreuungsplätze für Kinder von Beschäftigten belegen.können. Die jährliche Gesamtsumme der hierfür gewährten Förderbeträge in Höhe von 45.000,00 € ist in der o. g. Summe enthalten (150,00 € pro pro Monat/Kind mit erstem Wohnsitz im Stadtgebiet Hannover).

Begründung des Antrages

Im Stadtbezirk Döhren-Wülfel besteht ein erheblicher Bedarf an Krippenplätzen. Ferner wurde vom Bundesgesetzgeber beschlossen, zum Jahr 2013 einen individuellen Rechtsanspruch für Kinder in dieser Altersgruppe einzuführen. Die LHH hat sich zum Ziel gesetzt, einen Versorgungsgrad von 40 % zu erreichen. Dies geschieht durch das Ausbauprogramm „5 x 300 Plätze U 3“.
Durch die geplanten Krippengruppen der “Kinder Kinder! gemeinnützige GmbH.“ wird es möglich, 42 Plätze für diese Altersgruppe anzubieten, ein bedarfsgerechtes Angebot zu schaffen und somit die Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Familie für Eltern zu erleichtern. Gleichzeitig wird eine Kindergartengruppe mit 25 betrieblichen Betreuungsplätzen eingerichtet. Somit besteht eventuell die Möglichkeit, dass zumindest für einen Teil der Krippenkinder eine Anschlussbetreuung in derselben Kindertagesstätte angeboten werden kann.
Der Träger hat ein mit der Fachberatung abgestimmtes pädagogisches Konzept der Einrichtung und einen auskömmlichen Finanzierungsplan vorgelegt.
Die Kindertagesstätte soll “Villa Kinderreich“ heißen und in vom Träger angemieteten Räumen eines ehemaligen Hotels in der Waldhausenstr. 30 eingerichtet werden. Die Nutzungsänderung ist bereits beantragt, und die erforderlichen Umbaumaßnahmen wurden abschließend geplant. Ein Ortstermin mit dem Nds. Kultusministerium – Referat Kindertageseinrichtungen – hat stattgefunden und eine entsprechende Betriebserlaubnis wurde in Aussicht gestellt. Als Betriebsbeginn ist der 01.08.2010 vorgesehen.
Der Träger hat sich am 08.01.2010 in der Kommission Kinder - und Jugendhilfeplanung vorgestellt.

Ein Antrag auf Investitionsmittel gemäß der Richtlinie Investition Kinderbetreuung (RIK) wird bei der Landesschulbehörde gestellt. Der Landeshauptstadt entstehen außer einem einmaligen Zuschuss für Einrichtungsmittel in Höhe von maximal 15.000,00 €, keine Investitionskosten. Diese Zuwendung steht in Abhängigkeit zu den auszulösenden Investitionszuschüssen seitens der Landesschulbehörde und bezieht sich bei der Gewährung dieses Zuschusses auf die vom Träger zu erbringende Eigenleistung (ca. 5% der Gesamtkosten für Einrichtungsgegenstände). Die Aufwendungen für die laufende Finanzierung Höhe von 274.550,00 € stehen im Kindertagesstättenbudget zur Verfügung.
51.41 
Hannover / 18.01.2010