Drucksache Nr. 0134/2008:
Aufsichtsratsmandat bei der GBH

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
1. In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
2. In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und
Rechnungsprüfung
3. In den Verwaltungsausschuss
4. In die Ratsversammlung
 
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0134/2008
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Aufsichtsratsmandat bei der GBH

Antrag,

zu beschließen,

1. Stadtbaurat Uwe Bodemann wird als Aufsichtsratsmitglied in den Aufsichtsrat der GBH entsandt.

2. Das Aufsichtsratsmandat der Stadtbaurätin Frau Uta Boockhoff-Gries im Aufsichtsrat der GBH endet damit.
3. Die Stimmführerin/der Stimmführer der Landeshauptstadt Hannover in der Gesellschafterversammlung der GBH wird angewiesen, den Beschluss des Rates entsprechend umzusetzen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Die Umbesetzung im Aufsichtsrat der GBH ist aus obiger Ausführung ersichtlich. Hinsichtlich der Ausübung des Mandates bestehen keine geschlechtsspezifischen Auswirkungen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages


Gemäß § 111 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) werden die Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung oder einem der Gesellschafterversammlung entsprechenden Organ sowie die Aufsichtsratsmitglieder von Eigengesellschaften oder von Unternehmen oder Einrichtungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, vom Rat gewählt.

Sofern mehrere Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinden zu benennen oder vorzuschlagen sind, muss die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister dazu zählen. Nach Maßgabe des Gesellschaftsrechts kann sich die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister durch andere Gemeindebedienstete vertreten lassen.
20.2 
Hannover / 21.01.2008