Antrag Nr. 0132/2021:
Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu DS 2242/2020: Lieferung elektrischer Energie

Informationen:

Beratungsverlauf:

  • 28.01.2021: Verwaltungsausschuss: Auf Wunsch der LINKE & PIRATEN in die Fraktionen gezogen
  • 28.01.2021: Ratsversammlung: Abgesetzt
  • 04.02.2021: Verwaltungsausschuss: 6 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
  • 25.02.2021: Ratsversammlung: 36 Stimmen dafür, 26 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

Antragsteller(in):

Gemeinsamer Antrag von SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und FDP-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu DS 2242/2020: Lieferung elektrischer Energie

Antrag

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob und wie in die Ausschreibungen ab 2023 der Stromlieferungen für die Abnahmestellen der Landeshauptstadt Hannover inkl. der Straßenbeleuchtung und ihrer Eigenbetriebe / Gesellschaften, eine Bedingung aufgenommen werden kann (vielleicht als Nebengebot), die den Stromlieferanten verpflichtet, auf einer noch zu bestimmenden Anzahl von Dächern städtischer Gebäude – die von der Stadt zur Verfügung gestellt werden – Photovoltaikanlagen für den Eigenverbrauch des Gebäudenutzers zu installieren.

Begründung


Die Landeshauptstadt hat das Ziel, dass ganz Hannover bis zum Jahr 2035 nahezu klimaneutral ist (DS 2469/2019). Um das Ziel zu erreichen, müssen in der Stadt – auch weil Wasserkraft oder Windkraft nicht so vertreten ist – die Möglichkeiten zur Erhöhung der Produktion von Photovoltaikstrom zu nutzen.