Antrag Nr. 0132/2009:
Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zur Aufhebung des Salzstreuverbotes

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0132/2009 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

  • 22.01.2009: Ratsversammlung: Der Dringlichkeit wurde einstimmig (mehr als 44 Stimmen) zugestimmt. Der Antrag wurde unter TOP 10.4 behandelt. Dort eingebracht und verwiesen: Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen, Verwaltungsausschuss
  • 02.02.2009: Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen: 4 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
  • 12.02.2009: Verwaltungsausschuss: 4 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

Inhalt der Drucksache:

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Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zur Aufhebung des Salzstreuverbotes

Antrag


Der Rat möge beschließen:

Der Rat der Landeshauptstadt Hannover fordert die Verwaltung auf, dem Rat eine Regelung vorzulegen, wonach der Zweckverband Abfallwirtschaft der Region Hannover (aha) sowie die Bürgerinnen und Bürger bei Gefahr für Leib und Leben durch Eisglätte Salz streuen bzw. Salzlauge verteilen dürfen.

Begründung:


Die derzeit bestehende Rechtslage führte in der ersten Januarhälfte dazu, dass der Oberbürgermeister das Salzstreuverbot erst mit einer befristeten Ausnahmegenehmigung aufgehoben, die nur bis zum Ende dieser Kälteperiode gilt. Der Zweckverbandes Abfallwirtschaft der Region Hannover musste einen entsprechenden Antrag im Sinne der Drucksache 2849/2001 stellen.

Für die Bürgerinnen und Bürger stellten die extreme Kälte sowie die damit verbundenen Gefahren auf den Bürgersteigen und Straßen erhebliche Risiken dar. Unfälle und Verletzungen standen auf der Tagesordnung. Obwohl Abhilfe hätte geschaffen werden können, dauerte es aus ideologischen Gründen zehn Tage bis das Verbot aufgehoben wurde.

In Zeiten extremer Kälte und Glätte muss die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger vor den Nachteilen des Streusalzes für den Boden und die Vegetation stehen.




Rainer Lensing
Vorsitzender