Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Die Gender-Aspekte wurden eingehend geprüft. Es sind keine Gesichtspunkte erkennbar, die auf unterschiedliche Auswirkungen für Frauen und Männer hinweisen. Für fast alle Baugrundstücke soll die planungsrechtliche Voraussetzung geschaffen werden, einen Stellplatz unterzubringen. Das wirkt sich auf behinderte und ältere Menschen sowie Familien mit kleinen Kindern positiv aus.
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 30, 3. vereinfachte Änderung hat vom
22. November 2007 bis 21. Dezember 2007 öffentlich ausgelegen. Es ging von einer Familie aus dem Plangebiet folgende Stellungnahme ein:
Die Familie möchte auf ihrem Grundstück am Wendeplatz einen offenen Stellplatz errichten. Der Stellplatz solle mit Gittersteinen hergestellt werden. Er beeinträchtige weder die Optik des Gartens noch die Wendemöglichkeiten auf dem Wendeplatz. Es wurde ausdrücklich klargestellt, dass es sich bei dem Schreiben um eine Stellungnahme zum Bebauungsplan und nicht um eine Bauvoranfrage oder einen Bauantrag handelt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Im Bereich der Wendeplätze würden Stellplätze, Garagen und Carports zusammen mit den gleichfalls von den Eigentümerinnen und Eigentümern im Planbereich geforderten Nebenanlagen für die Unterbringung von Geräten und Fahrrädern aufgrund des Verhältnisses ihres Volumens zur kleinen Grundstücksgröße eine Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes des denkmalgeschüzten Ensembles bewirken. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass hinsichtlich der Auswirkungen auf die Umwelt eine über das in Wohngebieten übliche Maß hinausgehende Versiegelung eintreten würde. Weiterhin ist im Bereich der Wendeanlagen Schweidnitzer Weg, Waldenburger Weg und Brieger Weg der Abstand zwischen Reihenhaus und Verkehrsfläche geringer als auf den benachbarten Grundstücken, so dass hier eine kaum nutzbare Freifläche verbliebe. Es ist auch zu beachten, dass im Bereich der Wendeanlagen geparkt werden kann, um so wenigstens einige Parkplätze im öffentlichen Straßenraum bereitstellen zu können. Die Verwaltung empfiehlt, die Bedenken aus der Stellungnahme nicht zu berücksichtigen.
Die gutachterliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist als Anlage 3 beigefügt.
Der Beschluss ist erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren abschließen zu können.