Drucksache Nr. 0130/2007:
Beschäftigungsförderung - Beihilfen Jugendberufshilfe - Haushalt 2007

Informationen:

Beratungsverlauf:

  • 29.01.2007: Sozialausschuss: Einstimmig (ohne Pos. 1.23 aus Anl.1. Hierzu Änderungsantrag SPD/B 90/Die Grünen: Zweckbindung 40.000 Euro -einstimmig)
  • 15.02.2007: Verwaltungsausschuss: Mit der Änderung die Ziffer 1.23 nicht zu berücksichtigen einstimmig beschlossen

Nachrichtlich:

  • Jugendhilfeausschuss

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Sozialausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An den Jugendhilfeausschuss (zur Kenntnis)
 
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0130/2007
2
 

Beschäftigungsförderung - Beihilfen Jugendberufshilfe - Haushalt 2007

Antrag,

  1. der Neuaufteilung der im Verwaltungsentwurf zum Haushaltsplan 2007 veranschlagten Zuwendungen bei der Finanzstelle 0215.000, Finanzposition 718000 (Anlage 1) zuzustimmen,
  2. die dem Zuwendungsverzeichnis zugrunde liegenden aktuellen Problemstellungen und Handlungsempfehlungen für die Förderung zur Kenntnis zu nehmen sowie
  3. dem Haushaltsansatz für „Kompetenzagentur“ und „Pro-Aktiv-Center“ in der Finanzstelle 0215.000 zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die im Zuwendungsverzeichnis aufgeführten Beihilfen fördern Projekte, mit den sowohl weiblichen als auch männlichen benachteiligten Jugendlichen sozialpädagogische Hilfestellungen angeboten werden, die ihre schulische, und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration gefördert werden. Da sich die Benachteiligungen geschlechtsspezifisch unterschiedlich darstellen, werden sowohl Projekte gefördert, die sich ausschließlich an ein Geschlecht wenden, als auch Projekte, die beide Geschlechter zur Zielgruppe haben. Die SozialpädagogInnen, die in den geförderten Projekten tätig sind, sind in der Mehrzahl weiblich.

Eine Berücksichtigung der Belange behinderter Jugendlicher wird in allen Projekten angestrebt. Für das Programm "Berufliche Ausbildung im Non-Profit-Bereich" werden in dieser Drucksache die Änderungen beschrieben, mit denen eine stärkere Berücksichtigung behinderter Jugendlicher in diesem Programm erreicht werden soll.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von DrittenBetriebseinnahmen0,00 €
sonstige EinnahmenFinanzeinnahmen von Dritten890.300,00 €0215.000
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt890.300,00 € 
AusgabenAusgaben
ErwerbsaufwandPersonalausgaben572.600,00 €0215.000-HGr. 4
Hoch-, Tiefbau bzw. SanierungSachausgaben300.300,00 €0215.000 versch. HMK
EinrichtungsaufwandZuwendungen250.000,00 €0215.000-718000
Investitionszuschuss an DritteKalkulatorische Kosten
Ausgaben insgesamt0,00 € Ausgaben insgesamt1.122.900,00 € 
Finanzierungssaldo0,00 € Überschuss / Zuschuss-232.600,00 € 
Anmerkung: Der Zuschussbedarf in 2007 wird im Rahmen der Jahresrechnung 2006 gedeckt.

Begründung des Antrages

1. Zuwendungsverzeichnis für die Finanzstelle 0215.000

In dem Verwaltungsentwurf zum Haushalt 2007 wurden im Zuwendungsverzeichnis (Seiten I 261 und I 261) für die Finanzstelle 0215.000 „Beschäftigungsförderung“ bei den dort aufgeführten Zuwendungen versehentlich die Vorjahresangaben unverändert wiederholt. Die neutrale Veränderung der Aufteilung wird im endgültigen Exemplar des Zuwendungsverzeichnisses als Anlage des Haushaltsplanes nach dessen Genehmigung aufgenommen. In der Anlage 1 ist das Zuwendungsverzeichnis für die Finanzstelle 0215.000 entsprechend der Prüfung der eingegangenen Anträge aktualisiert dargestellt. Dabei sind folgende Änderungen gegenüber dem Vorjahr erfolgt:

Ziffer 1.7. „Ran“: Der bisherige Haushaltsansatz von 40.900 € kann gestrichen werden. Die Richtlinie des Landes zur Förderung von „Ran“, die bisher eine kommunale Mitfinanzierung in Höhe von 20 % erforderlich gemacht hat, ist zum 31.12.2006 ausgelaufen. Ab dem Januar 2007 erfolgt seitens des Landes die Förderung im Rahmen der Förderung von „Pro-Aktiv-Centren“. In diesem Zusammenhang wird die ergänzende Finanzierung durch das Jobcenter der Region sichergestellt, so dass eine zusätzliche städtische Förderung nicht mehr notwendig ist.

Ziffer 1.16 „Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft“: Statt 60.000 € werden 20.000 € benötigt. Bereits in 2006 konnte die Zuwendungshöhe für die Aufgabe der Integration marktnaher Jugendlicher in Ausbildung wegen des Hinzutretens weiterer Finanzgeber (wie z.B. Jobcenter der Region) auf diesen Betrag reduziert werden.

Ziffer 1.18 „NewBit gGmbH Rebus“: Statt 253.700 € werden nach Angaben des Antragstellers 221.000 € benötigt. Durch Ausweitung wirtschaftsnaher Aktivitäten konnte der Zuwendungsbedarf reduziert werden.

Ziffer 1.19 „Diakonie Jugendwerkstatt Sina Projekt TAF“: Statt 35.700 € werden nach Angaben des Antragstellers 32.100 € benötigt.

Ziffer 1.20 „Werk-statt-Schule e.V. Hannover Mobilitätsmanagement“: Statt 14.000 € werden wie bereits im Jahr 2005 tatsächlich 21.000 € benötigt, um entsprechende Mittel aus dem EU-Programm „Leonardo da Vinci“ gegenfinanzieren zu können.

Ziffer 1.21 „AWO – „abef – aktivieren, beraten, fördern“: Dieses Projekt ist im vergangenen Jahr aus Mitteln der Sozialen Stadt im Wege einer Einzeldrucksachen-Entscheidung in Höhe von 61.500 € gefördert worden (DS Nr.0749/2006). Da eine weitere Förderung aus diesen Mitteln nicht mehr möglich ist, soll die Förderung in gleicher Höhe ab 2007 aus der Finanzstelle 0215.000 erfolgen. Hiermit können zugleich u. a. Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfonds gegenfinanziert werden.

Ziffer 1.22 „Karl-Lemmermann-Haus Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahme“: Dieses Projekt zur Heranführung junger Nichtsesshafter an die Arbeitswelt wurde bereits im Wege einer Einzeldrucksachen-Entscheidung in Höhe von 60.000 € gefördert (DS Nr. 2366/2005). Der bisherige Erfolg des Projektes lässt eine Fortsetzung mit gleicher finanzieller Förderung geboten erscheinen.

Ziffer 1.23 „Freiwilligenzentrum „Ausbildungspaten“: Mit dem Beschluss zum Begleitantrag für den Haushalt 2006 wurde eine Förderung von 20.000 € beschlossen. Das Projekt hat sich so erfolgreich entwickelt, dass eine Fortsetzung der Förderung in gleicher Höhe sinnvoll ist.

Ziffer 1.24 „Verschiedenes“: Statt wie im Vorjahr 71.200 € stehen diesmal 39.900 € für im Wege von Einzeldrucksachen zu entscheidenden Projekte zur Verfügung.

Ziffer 3 „Innovative Arbeitsmarktpolitische Instrumente“: Entsprechend den Erläuterungen zur Finanzstelle 0215.000 im Verwaltungsentwurf zum Verwaltungshaushalt 2007 sollte der hierfür zur Verfügung stehende Förderbetrag auf 62.500 € angehoben werden.

Ziffer 4 „Programm gegen Ausbildungsnot und Jugendarbeitslosigkeit“: Entsprechend den Erläuterungen zur Finanzstelle 0215.000 im Verwaltungsentwurf zum Verwaltungshaushalt 2007 sollten hierfür keine Mittel mehr eingesetzt werden. Wegen der Förderung der „Ausbildungsinitiative“ sowie der Ausgestaltung der übrigen Förderungen unter Ziffer 1 dieser Drucksache besteht für ein zusätzliches Programm kein Bedarf.

Ziffer 5 „Zuwendungen an Dritte“: Entsprechend den Erläuterungen zur Finanzstelle 0215.000 im Verwaltungsentwurf zum Verwaltungshaushalt 2007 sind hierfür 531.900 € vorgesehen. Dieser Betrag setzt sich entsprechend o. a. Erläuterungen zusammen aus 300.000 € für das Programm Ausbildungsinitiative, 18.500 € für die Diagnostikstation „Die Brücke“ sowie 213.400 € für Zuwendungen an Dritte.


2. Aktuelle Problemstellungen und Handlungsempfehlungen für die Förderung

2.1 Jugendberufshilfe

In der aufgrund des Beschlusses zum Begleitantrag für den Haushalt 2006 eingerichteten Projektgruppe „Kommunale Beschäftigungsförderung“ wurde in der Sitzung am 11. 05. 2006 vereinbart, „dass zu den Haushaltsplanberatungen 2007 eine Drucksache erstellt wird, in der die unterschiedlichen Problemstellungen und Finanzierungen aktuell dargestellt werden und Handlungsempfehlungen zur Förderung gegeben werden“.

Mit der Einführung des SGB II Anfang 2005 ist für die im Bereich der Jugendberufshilfe gewährten Zuwendungen eine neue Situation entstanden. Bis Ende 2004 war die Gewährung der Zuwendungen eingebettet in den Gesamtzusammenhang des städtischen Jugendbüros. Allen Jugendlichen ohne Arbeit oder Ausbildung, die Sozialhilfe beantragten, wurden schon bei der Antragstellung im Jugendbüro Ausbildungsplätze oder Qualifizierungsmaßnahmen angeboten. Im Fachbereich Soziales konnten somit die Leistungsgewährung und die Zuweisung zu Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen bei gleichzeitiger Gewährung von Zuwendungen für die Träger dieser Maßnahmen unmittelbar aufeinander abgestimmt werden. Die entsprechenden Bedarfe wurden durch die Zuwendungen sichergestellt. Sowohl die Gewährung von Sozialleistungen (ALG II) als auch die Vermittlung in Arbeit, Ausbildung oder Qualifizierung sind zum 01.01.2005 nunmehr auf das Jobcenter der Region Hannover übergegangen.

Bei der Landeshauptstadt Hannover sind hiervon unberührt allerdings die Zuständigkeiten im Rahmen der Jugendberufshilfe (SGB VIII) verbleiben. Im Übrigen leistet die Landeshauptstadt Hannover durch die Gewährung der o. g. Zuwendungen ihren kommunalen Beitrag zur Bekämpfung insbesondere der Jugendarbeitslosigkeit.
Die mit den Haushaltsbeschlüssen für 2005 und 2006 getroffenen Entscheidungen, die Zuwendungen an die freien Träger der Jugendberufshilfe im wesentlichen unverändert weiter zu gewähren, wurde diesen Trägern eine wesentliche Voraussetzung gegeben, um die mit diesem Systemwechsel verbundenen und sonst teilweise Existenz bedrohenden Schwierigkeiten zu überbrücken. 2005 und 2006 waren geprägt von dem Umstand, dass das Jobcenter in der Region Hannover in erster Linie die Aufgabe zu bewältigen hatte, die Zahlungen an die Hilfeempfänger/innen zu gewährleisten. Die Zusammenarbeit mit den Trägern der Jugendberufshilfe und deren Arbeit waren dadurch erheblich beeinträchtigt.

Zu Beginn des Jahres 2007 lässt sich feststellen, dass das Jobcenter der Region für die Träger der Jugendberufshilfe inzwischen zu einem verlässlichen Partner geworden ist. Auch die Arbeitsbeziehungen zwischen der städtischen Jugendberufshilfe und dem Jobcenter haben sich sehr konstruktiv entwickelt.

Für die jungen Menschen, die Hilfestellungen bei ihrem Weg zu einer beruflichen Erstintegration benötigen und für die bzw. ihre Eltern die Bedürftigkeitskriterien des SGB II nicht zutreffen, besteht grds. weiterhin eine Zuständigkeit der Arbeitsagentur aufgrund der Regelungen des SGB III. Aufgrund der Vorgaben der Bundesagentur kümmert sich die Arbeitsagentur aber nur noch um die Jugendlichen, die von sich aus an die Arbeitsagentur herantreten und von dieser als ausbildungsreif befunden werden oder für die prognostiziert wird, dass über eine berufsvorbereitende Maßnahme die Ausbildungsreife erfolgreich hergestellt werden kann. Die hierfür erforderlichen Fördermaßnahmen werden allerdings ausschließlich nach vergaberechtlichen Verfahren (VOL) ohne Rücksicht auf gewachsene regionale Strukturen vergeben.

Für zahlreiche von der Stadt geförderte Projekte der Träger der Jugendberufshilfe ist das Jugendwerkstätten-Programm des Landes Niedersachsen von existentieller Bedeutung. Die Tabelle in Anlage 2 zeigt, dass im Gesamthaushalt dieser Projekte von fast 7,7 Mio € rund 13 % über städtische Beihilfen finanziert, jedoch rund ein Viertel der Einnahmen aus dem Jugendwerkstätten-Programm des Landes gespeist werden.

Ohne die städtische Förderung sowie die Förderung durch das Jugendwerkstätten-Programm des Landes kann die besondere pädagogische Qualität der Arbeit der Jugendwerkstätten nicht aufrecht zu erhalten werden.

Das Jugendwerkstätten-Programm des Landes Niedersachsen befindet sich gegenwärtig in einer Übergangssituation mit möglicherweise erheblichen Veränderungen für die Zukunft, deren Auswirkungen noch nicht zu überblicken sind:

Nach der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu den Ausgaben von Jugendwerkstätten im Rahmen der Jugendsozialarbeit“ (RdErl. D. MFAS v. 9.5.2001) gewährt das Land Niedersachsen „über die Verantwortung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe hinaus mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes Zuwendungen für die Arbeit der Jugendwerkstätten, um individuell beeinträchtigten oder sozial benachteiligten jungen Menschen durch berufliche und soziale Qualifizierungsangebote eine Integration in Ausbildung und Beruf zu ermöglichen (§ 13 SGB VIII).“

Diese Richtlinie sollte ursprünglich – entsprechend des Endes der bisherigen ESF-Förderperiode - zum 31.12.2006 außer Kraft treten. Da die Förderkriterien für die neue ESF-Förderperiode noch nicht auf nationaler und europäischer Ebene abgestimmt sind, wurde die bisherige Richtlinie unter Beibehaltung der Förderkriterien bis zum 30.06.2007 verlängert. Für die Finanzierung dieser Übergangsphase können Restmittel der ausgelaufenen ESF-Förderperiode genutzt werden.

Die Eckpunkte der neuen Richtlinien waren Ende Dezember 2006 hinsichtlich ihrer inhaltlichen und materiellen Ausgestaltung noch nicht bekannt. Allerdings wurde übereinstimmend von allen VertreterInnen der Landesverwaltung signalisiert, dass es bei einer grundsätzlichen Fortsetzungszusage wahrscheinlich zu folgenden Veränderungen kommen werde:

Die bisherige Förderung der Kosten von bis zu drei Personalstellen soll in dieser Form nicht weitergeführt werden. Stattdessen sollen andere Bemessungsgrundlagen der Förderung gefunden werden, z.B. Anzahl der vorgehaltenen Plätze.

Die inhaltliche Arbeit der Jugendwerkstätten soll sich stärker von den originären Aufgaben des SGB II abgrenzen und stärker an das Klientel der Jugendberufshilfe (SGB VIII) ausgerichtet werden.

Die Höhe der finanziellen Förderung wird für die Jugendwerkstätten außerhalb des ehemaligen Regierungsbezirkes Lüneburg (somit auch in Hannover) wegen des im Rahmen der ESF-Förderung eingeschränkten Gesamtvolumens wahrscheinlich geringer als bisher ausgestaltet werden.

Insofern sind alle Anträge der Einrichtungen, die auch über das Jugendwerkstätten-Programm des Landes gefördert werden, für das zweite Halbjahr 2007 in der Finanzierung aus dem Jugendwerkstätten-Programm nicht abgesichert. Es zeichnet sich ab, dass gegebenenfalls erst im Spätsommer 2007 für diese Einrichtungen eine Sicherheit zur Höhe der Zuwendungen aus dem neuen Programm bestehen wird.

2.2. Berufliche Ausbildung im Non-Profit-Bereich

Bislang werden Zuwendungen für die Ausbildungsträger jeweils immer nur für ein Ausbildungsjahr gewährt und den Ratsgremien zur Entscheidung vorgelegt. Um die Planungssicherheit für die Träger zu erhöhen, beabsichtigt die Verwaltung zukünftig schon zu Beginn der Ausbildung den Ratsgremien eine Entscheidung für die gesamte Ausbildungsdauer vorzulegen.

Um den Anreiz für die Träger zu erhöhen, behinderten Jugendlichen einen Ausbildungsplatz anzubieten, wird die Verwaltung die Zuwendungen für diesen Personenkreis gegenüber nicht behinderten Jugendlichen wie folgt erhöhen:

· 1. Ausbildungsjahr 100 %
· 2. Ausbildungsjahr 95 % (statt 80 %)
· 3. Ausbildungsjahr 90 % (statt 60 %).

2.3 Finanzielle Beteiligung durch das Job Center Region Hannover

Für die von der Stadt Hannover geförderten Projekte der Träger von Beschäftigungsmaßnahmen ist die Mitfinanzierung durch das Jobcenter der Region inzwischen äußerst bedeutsam geworden. Wie bereits bei der „Ausbildungsinitiative“ (DS Nr. 1876/2006) und der „Förderung zusätzlicher Ausbildungsplätze“ (DS Nr. 2211/2006) dokumentiert, finden die innovativen Beschäftigungsprojekte der Landeshauptstadt Hannover zunehmend auch die finanzielle Unterstützung durch das Jobcenter der Region.

Das Job Center hat für 2007 insgesamt 2 Mio. € zur Förderung von Projekten in seinen Haushalt eingestellt. Die Verwaltung wird deshalb ihre Bemühungen um eine Mitfinanzierung durch das Job Center intensivieren.

3. „Kompetenzagentur“ und „Pro-Aktiv-Center“

Die Verwaltung beabsichtigt, die Maßnamen im Rahmen der Jugendberufshilfe durch eine „Kompetenzagentur“ und ein „Pro-Aktiv-Center“ weiter zu verbessern.

Mit den aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanzierten Förderprogrammen des Bundes für „Kompetenzagenturen“ sowie des Landes für „Pro-Aktiv-Center“ (Kofinanzierung durch das Jobcenter) kann ein wirksames Hilfesystem für den Übergang aus der allgemein bildenden Schule bis zur erfolgreichen beruflichen Erstintegration für diejenigen SchülerInnen aufgebaut werden, die einen direkten Übergang von der allgemein bildenden Schule in eine Ausbildung nicht schaffen.

Zur wirksamen Vernetzung der für diese Aufgabe zusammenwirkenden Einrichtungen und Institutionen soll in Ergänzung zur AG „Jugendberufshilfe“ ein Beirat gebildet werden, in dem alle wesentlichen Partner zusammenwirken und sich abstimmen.

Hierbei werden bereits vorhandene städtischen Strukturen (z. B.Schülerberatung; Förderung Schüler bezogener Sozialarbeit; Volkshochschule), bestehende Ansätze bei freien Trägern (z.B. im Wege des Programms „Profilierung Hauptschule“; Jugendmigrationsdiensten) einbezogen. Außerdem sollen die durch Zuwendungen aus der Finanzstelle 0215.000 geförderten Programme der Jugendberufshilfe (hier insbesondere die „Ausbildungsinitiative“) die Handwerkskammer und Industrie- und Handelskammer, das Regionalnetzwerk der Initiative für Beschäftigung sowie Jobcenter und Arbeitsagentur mit eingebunden werden.

Kompetenzagentur

Mit einer intensiven Einzelfallbetreuung sollen in der städtischen Kompetenzagentur diejenigen HauptschülerInnen, die keinen Ausbildungsplatz erhalten, auf ihrem Weg zur Erlangung der Ausbildungsreife und beruflichen Erstintegration begleitet werden. Hierfür werden in diesem Jahr Fördermittel vom Bund in Höhe von 190.300 € erwartet, die 45 % der Gesamtausgaben für sieben Personalstellen und der notwendigen Sachausgaben abdecken sollen. Es ist eine neutrale Umschichtung der Personalausgaben für fünf Stellen und die Verlängerung von zwei Zeitverträgen geplant, die insgesamt zu einer Mehrbelastung des Haushalts 2007 bis zur Höhe von 232.600 € führen. Diese Mehrausgaben sollen im Rahmen der Jahresrechnung 2006 gedeckt werden. Ein ensprechender Antrag auf Förderung für das Jahr 2007 wurde beim Bund gestellt.

Seitens des Bundes ist eine Fortsetzung des Programms im Rahmen der neuen Förderperiode bis 2013 vorgesehen.

Pro-Aktiv-Center

In Abgrenzung zur Kompetenzagentur ist die Zielgruppe des Pro-Aktiv-Centrums RealschülerInnen, FörderschülerInnen sowie gymnasiale AbbrecherInnen und Vollzeit-BerufsschülerInnen.

Mit Einführung des SGB II zum 01.01.2005 hat die Region Hannover die bisherige Aufgabe des Jugendbüros von der Landeshauptstadt Hannover übernommen und dieses in das dortige Pro-Aktiv-Center integriert. Die Verwaltung beabsichtigt, zum 01.07.2007 ein eigenes Pro-Aktiv-Center für den Bereich der LHH einzurichten und einen entsprechenden Förderantrag beim Land und dem Jobcenter der Region zu stellen. Für das erste Halbjahr 2007 wird darüber hinaus eine Finanzierung durch von der Region weitergereichte Fördermittel erwartet.

Im Rahmen des Landesprogramms zur Förderung von „Pro-Aktiv-Centren“ können zusätzliche Mittel in Höhe von 700.000 € zweckgebunden zur Förderung des Übergangs benachteiligter SchülerInnen beim Übergang aus der allgemeinbildenden Schule in Ausbildung und Beruf vom Land sowie dem Jobcenter der Region gewährt werden. Eine ergänzende Finanzierung aus dem städtischen Haushalt ist nicht erforderlich.

Es ist vorgesehen, die inhaltlichen Konzeptionen der Pro-Aktiv-Centren von Landeshauptstadt und Region aufeinander abzustimmen und einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch zu organisieren.

Die Verwaltung schlägt vor, die haushaltsmäßigen Auswirkungen für beide Projekte als zwangsläufige Veränderungen in den Veränderungsdienst zum Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2007 aufzunehmen.

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Hannover / 23.01.2007