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Mit dem Bebauungsplan wird ein für Familienwohnen besonders geeigneter Standort entwickelt. Wohnungsnahes Einkaufen ist möglich. Über eine Buslinie in der Wülfeler Straße ist das Baugebiet an das ÖPNV-Netz angeschossen. Der festgesetzte Spielplatz unterliegt über angrenzende beleuchtete Verkehrsflächen einer angemessenen sozialen Kontrolle. Durch die Entwidmung des unmittelbar angrenzenden Teilstücks des Grabenweges wird ein sicheres Erreichen und Bespielen des Spielplatzes erreicht.
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 1654 fand vom 27.11.2003 bis 5.1.2004 statt. Es gingen Anregungen von der Region Hannover und vom Realverband Wettbergen ein.
Zu 1 a. - Anregungen der Region Hannover:
Die Region Hannover regt an, dass die Obstgehölzpflanzung entlang der Ihmer Straße (Teil C des Bebauungsplanes), die keine Streuobstwiese sei, sondern eine Obstbaumallee, auch als solche bezeichnet werde.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Kostensatzung der Stadt Hannover kennt keine Obstbaumallee, sondern nur eine Streuobstwiese. In den textlichen Festsetzungen wird die Bepflanzung deshalb auch so bezeichnet, um Missverständnisse bei der Abrechnung zu vermeiden. Die Anregungen der Region Hannover sollen berücksichtigt werden, indem im Abschnit 4.1 -Naturschutz- in der Begründung zum Bebauungsplan (Anlage 2 zu dieser Drucksache) darauf hingewiesen wird, dass die Pflanzung der Obstbäume alleeartig vorgenommen wird.
Zu 1 b. - Anregungen des Realverbandes Wettbergen:
Der Realverband Wettbergen bedauert die Planung in den Teilen B und C des Bebauungsplanes sehr, da auf die Belange der Landwirtschaft keine Rücksicht genommen werde. Aus dem Plan sei nicht ersichtlich, ob auch Zufahrten in die Grundstücke eingeplant seien. Eine Bewirtschaftung sei durch die Anpflanzung an der Ihmer Straße kaum noch möglich. Die Bepflanzung an der Ihmer Straße könne doch durch die Erweiterung des öffentlichen Grünzuges ausgeglichen werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die geplanten Maßnahmen und die Frage der Zufahrten zu den Bewirtschaftungsflächen wurden im Rahmen eines Ortstermins mit dem betroffenen Landwirt abgestimmt. Auf die Belange der Landwirtschaft wurde also angemessen Rücksicht genommen. Die Frage der Zufahrten ist außerdem ein Detail, das nicht Gegenstand des Bebauungsplan-
verfahrens ist, sondern Bestandteil der Objektplanung.
Aus landschaftsplanerischer Sicht ist die Anlage der Obstbaumreihen sinnvoller als die zusätzliche Erweiterung der geplanten Grünverbindung, da durch die Gliederung der ausgeräumten Landschaft eine wesentliche Verbesserung des Landschaftsbildes erzielt werden kann.
Die Verwaltung empfiehlt daher, die Anregungen nicht zu berücksichtigen.
Die aktualisierte naturschutzfachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist dieser Drucksache als Anlage 3 beigefügt.
Die Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren abschließen zu können.