Drucksache Nr. 0125/2004:
Vertretung der Landeshauptstadt Hannover in der Gesellschafterversammlung der
„ekz.bibliotheksservice GmbH“, Reutlingen (EKZ)

Inhalt der Drucksache:

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0125/2004
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Vertretung der Landeshauptstadt Hannover in der Gesellschafterversammlung der
„ekz.bibliotheksservice GmbH“, Reutlingen (EKZ)

Antrag zu beschließen,


die Wahrnehmung des Stimmrechts für die Landeshauptstadt Hannover bei der Gesellschafterversammlung der „ekz.bibliotheksservice GmbH“, Reutlingen, nach
§ 111 Nds. Gemeindeordnung von Frau Andresen auf

Frau Dr. Carola Schelle-Wolff - OE 42 -

zu übertragen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte sind hinreichend berücksichtigt.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Die Landeshauptstadt Hannover ist Gesellschafterin der EKZ.

Durch Beschluss der Ratsversammlung vom 10.03.1994 sind als Stimmführerin Frau Andresen und als ihr Stellvertreter Herr Ehrhardt benannt worden (Beschlussdrucksache Nr. 124/86)



Frau Andresen ist mit Wirkung vom 01.10.2003 in die Freizeitphase der Altersteilzeitregelung getreten. Frau Dr. Schelle-Wolff ist mit Wirkung vom 01.01.2004 ihre Nachfolgerin als Leiterin des Fachbereiches 42 Bibliothek und Schule geworden.

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, zukünftig Frau Dr. Schelle-Wolff mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe zu betrauen.

Hinsichtlich der Stellvertretung soll Herr Ehrhardt, der jetzige Bereichsleiter Personal / Finanzen, weiterhin benannt bleiben.
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Hannover / 20.01.2004