Anfrage Nr. 0124/2013:
Anfrage der PIRATEN-Fraktion zur Umsatzsteuer bei geplanter Pachtvertragsänderung für das Misburger Bad

Inhalt der Drucksache:

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Anfrage der PIRATEN-Fraktion zur Umsatzsteuer bei geplanter Pachtvertragsänderung für das Misburger Bad

Aus der Drucksache 2519/2012 (Änderung des Pachtvertrages für das Misburger Bad) geht hervor, dass im Falle einer überplanmäßigen Aufwendung künftig 7 % Umsatzsteuer auf den Gesamtzuschuss zu entrichten sind. Zur Begründung heißt es: Die Erhöhung des Betriebskostenzuschusses führe dazu, dass das Verpachtungsgeschäft steuerrechtlich nicht mehr als unternehmerische Tätigkeit qualifiziert werden kann. Das Misburger Bad stelle demzufolge fortan keinen Betrieb gewerblicher Art mehr dar.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Auf welcher konkreten Zahlen- und Rechtsgrundlage bestand im Fall des Misburger Bades bisher der Status als Betrieb gewerblicher Art?

2. Wieso und auf welcher Rechtsgrundlage wird der Wegfall des Status als Betrieb gewerblicher Art im Fall des Misburger Bades erst jetzt eineUmsatzsteuerpflicht auslösen?

3. Inwieweit wurde das zuständige Finanzamt in die mehrfach vorgenommenen Pachtvertragsänderungen für das Misburger Bad einbezogen und ggf. mit welchen Ergebnissen?

Dirk Hillbrecht


(stellv. Fraktionsvorsitzender)