Drucksache Nr. 0124/2004:
Votum des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode zu DS 2364/2003
Teilkündigung von Kleingartenflächen zum 30.11.2004
in der Anlage Lange-Hop, Kleingartenverein Lange-Hop e.V.
für Verbindungsweg Steinbergstraße/Saldernstraße

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Verwaltungsausschuss
An den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0124/2004
3
 

Votum des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode zu DS 2364/2003
Teilkündigung von Kleingartenflächen zum 30.11.2004
in der Anlage Lange-Hop, Kleingartenverein Lange-Hop e.V.
für Verbindungsweg Steinbergstraße/Saldernstraße

Antrag,

dem Votum des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode nicht zu folgen, der mit Beschluss vom 10.12.03 die DS 2364/2003 mit 17 Stimmen bei 1 Zustimmung und 0 Enthaltungen abgelehnt hat. Begründet wurde die Ablehnung mit den nicht absehbaren Straßenerschließungskosten für die Anwohner.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 sind im Falle dieser DS nicht relevant und werden daher auch nicht näher ausgeführt.

Kostentabelle

Es entstehen durch die Kündigung der Kleingartenflächen für den Fachbereich 67 keine Kosten für Entschädigungszahlungen an Kleingartenpächter, da es sich um Gemeinschaftsflächen handelt und Gartenflächen nicht betroffen sind. Kosten für den Erwerb der Flächen vom derzeitigen Eigentümer können erst nach Abschluss der Verhandlungen genannt werden.
Weitere Kosten entstehen erst bei Durchführung des Straßenausbaus.

Begründung des Antrages

Die Ablehnung des Bezirksrates richtet sich gegen den Ausbau der Verkehrsflächen, der entsprechend den rechtswirksamen Festsetzungen der Bebauungspläne Nr. 653 vom 3.4.1985 und Nr. 654 vom 30.06.1987 erfolgen soll. Dieser Ausbau ist durch die anstehende Nachverdichtung des Wohngebietes und das daraus folgende erhöhte Verkehrsaufkommen in der geplanten Form erforderlich.

Da die Landeshauptstadt beabsichtigt in absehbarer Zeit den Ausbau der Verbindung Steinbergerstraße - Saldernstraße vorzunehmen, besteht die Notwendigkeit, die hierfür betroffene Kleingartenfläche rechtzeitig vorbereitend zu kündigen. Nach Bundeskleingartengesetz muss eine Kündigung mit Wirkung zum 30. November eines Jahres bis zum dritten Werktag im Februar des Jahres ausgesprochen werden.
Aufgrund dieser Eilbedürftigkeit wird der Verwaltungsausschuss gebeten, bis zu diesem Termin der Drucksache 2364/2003 in ihrer ursprünglichen Fassung zuzustimmen. Der Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen erhält die entsprechenden Drucksachen nachrichtlich.
67.30 
Hannover / 20.01.2004