Drucksache Nr. 0123/2026:
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 1883 "Geha-Carré"
Auslegungsbeschluss

Inhalt der Drucksache:

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0123/2026
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Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 1883 "Geha-Carré"
Auslegungsbeschluss

Antrag,

1. dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1883 "Geha-Carré" in Anlage 3 und der Begründung in Anlage 2 zuzustimmen und
2. die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Der Bebauungsplan und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleicher Weise auf alle Menschen aus.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Mit dem Bebauungsplan wird lediglich die Zulässigkeit von Nutzungen (Vergnügungs- stätten) geregelt. Auswirkungen auf das Klima sind daher nicht zu erwarten.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Mit dem Bebauungsplan Nr. 1883 wird das Ziel verfolgt, die Zulässigkeit von Vergnügungsstätten im städtebaulichen Kontext gezielt zu steuern, um dem stadträumlich bedeutsamen Quartier an der Sutelstraße / Podbielskistraße gerecht zu werden und es hinsichtlich seiner Funktionen zu stärken.

Aktueller Anlass der Planaufstellung ist ein Bauantrag für das Grundstück Sutelstraße 2, der eine Nutzungsänderung von einer Einzelhandelsnutzung in ein Wettbüro zum Inhalt hat. Zur Sicherung der Planungsziele wurde am 29.02.2024 die Veränderungssperre Nr. 126 beschlossen. Diese tritt nach Ablauf von zwei Jahren nach Bekanntmachung (14.03.2024) außer Kraft.

Um mit einem überarbeiteten Plankonzept die Zulässigkeit von Vergnügungsstätten steuern zu können, hat der Verwaltungsausschuss der Landeshauptstadt Hannover in seiner Sitzung am 26.06.2025 die erneute Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1883 im vereinfachten Verfahren beschlossen (Drs. 1165 / 2025), Für das Bebauungsplanverfahren Nr. 1883 wird zum Fristablauf der Veränderungssperre am 14.03.2026 kein Satzungsbeschluss vorliegen. Aus diesem Grund wird zur Sicherung der Planungsziele aktuell eine Drucksache zur Verlängerung der Veränderungssperre vorbereitet.

Da lediglich textliche Festsetzungen formuliert werden, erfolgt die Aufstellung des Bebauungsplans ausschließlich in Textform. Im Plangebiet soll lediglich die Zulässigkeit von Vergnügungsstätten gesteuert werden.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand im Zeitraum 10.07.2025 bis 22.08.2025 statt. Während der Beteiligung sind keine Stellungnahmen eingegangen.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB fand im Zeitraum vom 05.11.2025 bis 05.12.2025 statt. Während der Beteiligung sind keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen.

Die Stellungnahme des Bereiches Forst, Landwirtschaft und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist der Drucksache als Anlage 4 beigefügt.

Der beantragte Beschluss ist notwendig, um das Bebauungsplanverfahren weiterzuführen.

61.13 
Hannover / Jan 21, 2026