Informationen:
verwandte Drucksachen:
| 0123/2026 (Originalvorlage) |
Beratungsverlauf:
- 04.02.2026: Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide: Einstimmig
- 18.02.2026: Stadtentwicklungs- und Bauausschuss: Einstimmig
- 26.02.2026: Verwaltungsausschuss: Einstimmig
| 0123/2026 (Originalvorlage) |
![]() | Beschlussdrucksache | |||||||||
In den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss In den Verwaltungsausschuss |
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Aktueller Anlass der Planaufstellung ist ein Bauantrag für das Grundstück Sutelstraße 2, der eine Nutzungsänderung von einer Einzelhandelsnutzung in ein Wettbüro zum Inhalt hat. Zur Sicherung der Planungsziele wurde am 29.02.2024 die Veränderungssperre Nr. 126 beschlossen. Diese tritt nach Ablauf von zwei Jahren nach Bekanntmachung (14.03.2024) außer Kraft.
Um mit einem überarbeiteten Plankonzept die Zulässigkeit von Vergnügungsstätten steuern zu können, hat der Verwaltungsausschuss der Landeshauptstadt Hannover in seiner Sitzung am 26.06.2025 die erneute Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1883 im vereinfachten Verfahren beschlossen (Drs. 1165 / 2025), Für das Bebauungsplanverfahren Nr. 1883 wird zum Fristablauf der Veränderungssperre am 14.03.2026 kein Satzungsbeschluss vorliegen. Aus diesem Grund wird zur Sicherung der Planungsziele aktuell eine Drucksache zur Verlängerung der Veränderungssperre vorbereitet.
Da lediglich textliche Festsetzungen formuliert werden, erfolgt die Aufstellung des Bebauungsplans ausschließlich in Textform. Im Plangebiet soll lediglich die Zulässigkeit von Vergnügungsstätten gesteuert werden.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand im Zeitraum 10.07.2025 bis 22.08.2025 statt. Während der Beteiligung sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB fand im Zeitraum vom 05.11.2025 bis 05.12.2025 statt. Während der Beteiligung sind keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen.
Die Stellungnahme des Bereiches Forst, Landwirtschaft und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist der Drucksache als Anlage 4 beigefügt.
Der beantragte Beschluss ist notwendig, um das Bebauungsplanverfahren weiterzuführen.