Drucksache Nr. 0123/2015 N1 E1:
Ausbau der Wunstorfer Straße zwischen Franz-Nause-Straße und Harenberger Straße

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Linden-Limmer

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Ergänzung
0123/2015 N1 E1
5
 

Ausbau der Wunstorfer Straße zwischen Franz-Nause-Straße und Harenberger Straße

Antrag,


1. dem Änderungsantrag 0693/2015 aus der Sanierungskommission Limmer in den beschlossenen Punkten 2, 4, 5 und 6 nicht zu folgen,

2. dem Änderungsantrag 0441/2015 aus der Sanierungskommission Limmer in den beschlossenen Punkten 3 und 4 nicht zu folgen,

3. dem Änderungsantrag 0642/2015 aus der Sanierungskommission Limmer in den beschlossenen Punkten 1, 2, 3, 4 und 6 nicht zu folgen,

4. dem Änderungsantrag 0692/2015 aus der Sanierungskommission Limmer nicht zu folgen,

5. dem Änderungsantrag 15-0655/2015 aus dem Stadtbezirksrat Linden-Limmer in den beschlossenen Punkten 1 bis 5 nicht zu folgen.


Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG.


Finanzielle Auswirkungen

Keine

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der Ursprungsplanung berücksichtigt.

Kostentabelle


Entfällt.

Begründung des Antrages


Der vorliegende Entwurf aus der Originaldrucksache stellt aus Sicht der Verwaltung ein ausgewogenes Verhältnis der sehr beengten zur Verfügung stehenden Platzverhältnisse für alle Funktionsformen, Elemente und Gestaltungsansprüche mit gleichberechtigter Berücksichtigung dar. Für die Breitenentwicklung der getrennten Rad- und Gehwege wurden Mindestmaße angesetzt unter Berücksichtigung der besonderen Sicherheitsaspekte im Bereich der Stadtbahnen. Der Gesamteindruck der Wunstorfer Straße kann durch die wechselseitige Baumreihung erheblich an Aufenthaltsqualität gewinnen.

Da sich die Wunstorfer Straße durchgängig mit einem Geschäftsbesatz in den unteren Geschossen darstellt, ist ein Verzicht auf nur vereinzelt eingerichtete Stellplätze vor den Geschäften nicht vertretbar. Diese Stellplätze dienen in den Morgenstunden auch dem Anlieferverkehr, der durch die Einengung der Fahrbahn bis an den Sicherheitsbereich der Üstra-Gleise nicht mehr im Fahrbahnbereich kurzfristig nach Umsetzung der Planung halten kann. Auch Senioren und auf Barrierefreiheit angewiesene Personen sind auf wohnungsnahe Stellplätze im Straßenraum angewiesen.
In der Stellplatzbilanz sieht die der Drucksache zugrundeliegende Planung eine Differenz von 13 Stellplätzen weniger gegenüber dem Bestand vor. Bei Umsetzung des geforderten Änderungsantrages ergeben sich 24 Stellplätze weniger als beim derzeitigen Zustand. Schon die Reduzierung der Stellplätze um ca. 30 % bei der ursprünglichen Planung stellt einen erheblichen Einschnitt für die Nutzer der Straße als Anwohner oder Geschäftstreibender dar. Die Lebensqualität sowie die wirtschaftlichen Bedingungen für die Gewerbetreibenden werden dadurch beeinträchtigt. Eine Überprüfung zur Verlegung der von der Polizei genutzten Stellplätze in die Straße "Schwanenburg" hat ergeben, dass diese Plätze bereits vollständig ausgenutzt werden und somit eine Verlegung nicht realisierbar ist.

Für die Landeshauptstadt Hannover wurde für die Anlage von hochbordgeführten Radwegen eine Standardausführung erarbeitet, die für den Radweg eine Pflasterung mit anthrazitfarbenen Betonrechtecksteinen, beidseitig eingefasst in ein begleitendes rotes Klinkerband, vorsieht. Die Pflasterung ist generell ohne Fase ausgeführt, um ein gleichmäßiges und weitestgehend störungsfreies Befahren der Radwege zu gewährleisten. Auch bei auftretenden, erforderlich werdenden Leitungsaufbrüchen kann eine Wiederherstellung im Pflasterbereich völlig unsichtbar gewährleistet werden. Im Sinne einer Gleichmäßigkeit, hohem Wiedererkennungswert und einer kontrastreichen Ausführung wird auch im Abschnitt der Wunstorfer Straße auf der Südseite die Standardausführung vorgeschlagen.

Durch die Neuanlage einer Fußgängerlichtsignalanlage im Bereich der Anbindung der Franz-Nause-Straße ist das Wohngebiet Franz-Nause-Straße/Eppersstraße aus Sicht der Verwaltung ausreichend sowohl an das neu erstellte Einkaufszentrum, als auch an die Grünanlagen bei den Fössewiesen angebunden.
In der der Drucksache zugrundeliegender Planung besteht die Möglichkeit, im Bereich der abgegrenzten Längsstellplätze durch entsprechende Beschilderung einzelne Ladezonen zeitlich begrenzt nach Bedarf auszuweisen.
66.22 
Hannover / 15.04.2015