Drucksache Nr. 0123/2015:
Ausbau der Wunstorfer Straße zwischen Franz-Nause-Straße und Harenberger Straße

Informationen:

Beratungsverlauf:

  • 02.02.2015: Kommission Sanierung Limmer: Vertagt
  • Erledigt: Stadtbezirksrat Linden-Limmer : Ersetzt durch Neufassung
  • Durch Neufassung erledigt: Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
  • Durch Neufassung erledigt: Verwaltungsausschuss
  • Durch Neufassung erledigt: Kommission Sanierung Limmer

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In die Kommission Sanierung Limmer
In den Stadtbezirksrat Linden-Limmer
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0123/2015
1
 

Ausbau der Wunstorfer Straße zwischen Franz-Nause-Straße und Harenberger Straße

Antrag,


dem Umbau, dem Baubeginn sowie der Mittelfreigabe der Wunstorfer Straße zwischen Franz-Nause-Straße und Harenberger Straße, wie in Anlage 1 dargestellt, mit Gesamtkosten i.H.v. 700.000 € zuzustimmen.

- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 (1) Nr.1+4 i.V. mit § 10 Abs. 1+4 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG.


Finanzielle Auswirkungen

Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme 54401008

Bezeichnung Bundesstraßen / Wunstorfer Straße

Die Finanzierung der Baumaßnahme wird in 2015-2017 durch die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilfinanzhaushalt OE 66 sichergestellt. Dies gilt auch für die Verpflichtungsermächtigung 2015 zu Lasten 2016 und 2017.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Im Rahmen der Planung der Maßnahme wurden Fragen der sozialen Sicherheit (Beleuchtung) und der behindertengerechten Gestaltung geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 54401
Bundesstraße / Wunstorfer Straße
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 296.796,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 700.000,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -403.204,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Produkt 54401
Bundesstraßen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 7.420,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 17.500,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 10.080,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -20.160,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -20.160,00 €
Anmerkungen zu:

Einzahlungen
Für die Baumaßnahme sind der Landeshauptstadt Hannover Zuwendungen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) i.H.v. 60 % der zuwendungsfähigen Kosten in Aussicht gestellt.

Auszahlungen
In den dargestellten Kosten sind Ausgaben für Straßenabläufe und Anschlussleitungen in Höhe von ca. 45.000 € nicht enthalten. Diese werden nicht über die Investitionsmaßnahme, sondern über den Haushalt der Stadtentwässerung abgewickelt und finden im Rahmen der jährlichen Betriebsabrechnung der Stadtentwässerung Berücksichtigung.

Auflösung Sonderposten
Einzahlungen aus der Baumaßnahme / Nutzungsdauer (bei Straßen: 40 Jahre)

Abschreibungen
Kosten der Baumaßnahme / Nutzungsdauer (bei Straßen: 40 Jahre)

Zinsen
Kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 5 % auf die durchschnittlich (zu 50 %) gebundene Investitionssumme (Saldo Investitionstätigkeit).

Begründung des Antrages


1. Ausgangslage

Die Ausbaustrecke der Wunstorfer Straße zwischen Franz-Nause-Straße und Harenberger Straße dient sowohl dem Anschluss Limmers an Linden und die Innenstadt, als auch dem Anschluss der Stadt Hannover an die Region Hannover hier Richtung Wunstorf. Die vorhandene Fahrbahnbreite beträgt ca. 11,00 m. In Mittellage verläuft die vorhandene Stadtbahntrasse.
Die Nebenanlagen haben eine Breite von ca. 5 m und werden größtenteils von Gehwegen und Längsparkstreifen, teilweise als Fahrbahnrandparken belegt. In diesem Abschnitt ist nur teilweise ein hochbordgeführter Radweg angelegt und somit fahren die Radfahrer größtenteils auf der Fahrbahn.

Aufgrund des besonders schlechten baulichen Gesamtzustandes genügt der Aufbau nicht mehr den Anforderungen an die Tragfähigkeit. Der Zustand der Nebenanlagen entspricht nicht den heutigen Anforderungen an Qualität und Sicherheit. Derzeitig stehen sowohl den Fußgängern in diesem Bereich überwiegend qualitativ äußerst mangelhafte Flächen, wie auch den Radfahrern im Fahrbahnbereich abgängige Randbereiche zur Verfügung.

Aufgrund des durchgängigen Geschäftsbesatzes auf beiden Fahrbahnseiten und damit verbundenen häufigen Bewegungen auf den Radfahr- und Gehwegbereichen ist eine komfortable und den Sicherheitsaspekten angemessene Profilaufteilung erforderlich und wünschenswert.


2. Beschreibung des Vorhabens

Es ist geplant, in der Wunstorfer Straße im Bereich zwischen Franz-Nause-Straße und Harenberger Straße beidseitig die Nebenanlagen auszubauen. Die Fahrbahn einschließlich der Gleisanlage bleibt im Bestand erhalten und die Nebenanlagen werden höhenmäßig an diesen Bereich angebaut.

Beidseitig ist fast auf gesamter Länge ein durchgängiger hochbordgeführter Radweg in einer Breite von 1,20 m befestigt mit anthrazitfarbenen Betonrechteckpflaster und beidseitig begleitenden roten Klinkerstreifen nach dem Standard der Landeshauptstadt Hannover vorgesehen. Im Bereich von vorspringenden Gebäudefronten muss der Radweg auf kurzen Abschnitten auf 1,00 m Breite eingeengt werden. Der kürzlich hergestellte Teilbereich vor dem Neubau des Einkaufszentrums ist in die Planung integriert.

Auf der Nordseite wird der Gehwegbereich in einer Breite von ca. 2,00 m befestigt mit grauen Betonsteinplatten. Dagegen kann auf der Südseite der Gehweg bedingt durch die vorspringende Gebäudefronten teilweise in kurzen Abschnitten nur unter 2,00 m Breite befestigt werden. Beidseitig wurde neben dem Gleisbereich ein Parkstreifen in Längsstellplätzen mit anthrazitfarbenem Betonrechteckpflaster in einer Breite von 2,00 m geplant. Dieser Parkstreifen ist durch regelmäßig angeordnete Baumstandorte untergliedert. Insgesamt werden 7 Baumstandorte realisiert.
Somit kann mit der Planung ein ansprechender Straßenraum hinsichtlich Gestaltung und Funktionalität geschaffen werden.

Die vorhandene signalisierte Fußgängerquerung auf Höhe Eppersstraße und Färberstraße entfällt zugunsten einer neuen Fußgängerquerung Franz-Nause-Straße / Zur Schwanenburg (Leinepark).

Die Beleuchtung wird im Rahmen der Umgestaltung der neuen Situation angepasst.

Der Entwurf ist in Anlage 1 dargestellt.








3. UVP

Durch den Umbau der Wunstorfer Straße wird die städtebauliche Qualität der Straße und der Umgebung gesteigert. Die Verkehrssicherheit sowie die Verkehrsqualität erhöhen sich für alle Verkehrsteilnehmer.

Negative Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes gehen von der Maßnahme nicht aus.


4. Bauzeit / Bauablauf

Es ist geplant, die Baumaßnahme im Jahr 2015 zu beginnen.
66.22 
Hannover / 21.01.2015