Drucksache Nr. 0121/2009 E1:
Bebauungsplan Nr. 1682 - Döhrbruch / Stadtfriedhof Kirchrode
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
Zusatzantrag des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0121/2009 (Originalvorlage)
 > 1. Ergänzung der Originalvorlage

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Ergänzung
0121/2009 E1
1
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan Nr. 1682 - Döhrbruch / Stadtfriedhof Kirchrode
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
Zusatzantrag des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode

Antrag,

dem Zusatzantrag des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode nicht zu folgen, weil diese Ziele durch andere Maßnahmen bereits erreicht werden.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Durch diese Ergänzungsdrucksache werden Gender-Aspekte nicht berührt.

Kostentabelle

Zu den entstehenden Kosten für die Stadt siehe den Absatz 5 in der Begründung zum Bebauungsplan (Anlage 2 zur Ursprungs-Drucksache).

Begründung des Antrages

Der Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode hat über die Drucksache Nr.15-0343/2009 (Zusatzantrag zum Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 1682, siehe Anlage zu dieser Ergänzung) nach Einzelpunkten abgestimmt. Die Punkte 1 und 3 wurden einstimmig beschlossen. Der Punkt 2 wurde mit 7 Ja-Stimmen und 11 Nein-Stimmen abgelehnt.

Danach wurde folgender Zusatzantrag beschlossen:

"Folgende Festsetzungen sind in den in Rede stehenden Bebauungsplan aufzunehmen:

  • Der Geschäftsbetrieb des Steinmetzbetriebes, hierzu gehört vorrangig die Steinmetzarbeit, nicht Bürotätigkeiten o. Ä., darf nicht in der Nachtzeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr ausgeübt werden.
  • Zum möglichen Erhalt der örtlichen Fledermauspopulation ist auch die Kompensation durch Anbringen und Erhalt von Fledermaushöhlen im nahe gelegenen Stadtfriedhof und ggf. auf anderen, geeigneten, im jetzigen Habitat gelegenen Flächen vorzusehen."

Stellungnahme der Verwaltung:

Die beantragten Punkte können nicht als Festsetzungen in den Bebauungsplan aufgenommen werden, weil sie nicht zu den in § 9 BauGB abschließend aufgeführten Festsetzungsmöglichkeiten gehören. Den Wünschen des Stadtbezirksrates wird jedoch auf andere Art Rechnung getragen:

  • Im Bebauungsplan ist eine Lärmschutzwand festgesetzt, die vor Vermarktung der Wohngrundstücke von der Stadt als Grundstückseigentümerin errichtet wird. Im Mietvertrag für das ebenfalls städtische Grundstück des Steinmetzbetriebes ist außerdem ein Nachtbetrieb ausgeschlossen. Die Einhaltung der Lärmwerte kann außerdem durch Maßnahmen der Region Hannover als zuständiger Immissionsschutzbehörde sichergestellt werden.
  • Der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün wird die geforderten Maßnahmen zum Schutz der Fledermäuse durchführen.
61.12 
Hannover / 25.02.2009