Drucksache Nr. 0117/2006:
Einteilung des Stadtgebietes in Wahlbereiche zur Wahl des Rates am 10. September 2006

Inhalt der Drucksache:

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0117/2006
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Einteilung des Stadtgebietes in Wahlbereiche zur Wahl des Rates am 10. September 2006

Antrag,

das Stadtgebiet zur Wahl des Rates am 10. September 2006 in 14 Wahlbereiche wie zur Wahl des Rates 2001 entsprechend Anlage 1 und Anlage 2 einzuteilen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

entfällt

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Die Zahl und die Abgrenzung der Wahlbereiche ist nach § 7 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) vor jeder Wahl neu zu bestimmen. Da in der Landeshauptstadt Hannover 64 Ratsmitglieder zu wählen sind (§ 32 NGO), kann das Stadtgebiet in acht bis 20 Wahlbereiche eingeteilt werden (§ 7 Abs. 4 NKWG).
Die Wahlbereiche sollen annähernd gleich groß sein und nicht um mehr als 25 Prozent von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl aller Wahlbereiche abweichen. Damit räumliche Zusammenhänge möglichst gewahrt werden, sind außerdem die örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen.

Die Wahlbereiche wurden zur letzten Wahl 2001 vollkommen neu eingeteilt und in den meisten Fällen den Stadtbezirken angeglichen.

Für die Wahl des Rates 2006 ist eine Anpassung oder Neueinteilung nicht notwendig.

13 von 14 Wahlbereichen liegen mit ihrer Einwohnerzahl*) in der Toleranzgrenze +/- 25 Prozent. Nur der Wahlbereich 3 Bothfeld-Vahrenheide überschreitet diese Grenze geringfügig um 0,3 Prozent, das sind 118 Einwohner (siehe Anlage 1).

Nach inzwischen gefestigter Rechtsansicht (OVG Münster in NVwZ 1983, 597 f. und Gesetzgebungs- und Beratungsdienst beim Niedersächsischen Landtag, Gutachten vom 24.Mai 1989) macht ein Überschreiten der in § 7 Abs. 6 NKWG genannten Sollgrenze die Wahlbereichseinteilung rechtswidrig. Ein geringfügiges Überschreiten um weniger als ein Prozent ist aber als unbedenklich anzusehen.

Die sich ergebenden Einteilungen sind in den Anlagen stadtbezirks-/stadtteilweise bzw. straßenweise dargestellt.
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*) Grundlage der Einteilung ist die von der Statistikstelle auf Basis einer Melderegisteraus-zählung festgestellte Einwohnerzahl (Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung am 30. Juni 2005) und die vom Niedersächsischen Landesamt für Statistik zum 30. Juni 2005 festgestellte amtliche Einwohnerzahl von 515.772.
10.3 
Hannover / 20.01.2006