Informationen:
Nachrichtlich:
- Ratsversammlung
Antragsteller(in):
AfD-Fraktion
AfD-Fraktion
An die Ratsversammlung (zur Kenntnis) |
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Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie viele Bürger bezahlen derzeit in der Stadt Hannover die Zweitwohnsteuer?
2. Wie hoch waren die Einnahmen für die Stadt Hannover durch die Zweitwohnungssteuer in den einzelnen Jahren seit 2016?
3. Wie hoch ist der Verwaltungsaufwand um diese Steuer zu generieren?
Aktuell besteht ein steuerpflichtiger Fallbestand in Höhe von 1.371 Steuersätzen.
Das realisierte Steueraufkommen betrug in den Kalenderjahren
2016: 482.679,93 €
2017: 481.082,15 €
2018: 581.987,37 €
2019: 696.080,58 €
Neben den vereinnahmten Steuerbeträgen darf in diesem Zusammenhang auch die Lenkungsfunktion der Satzung erwähnt werden. Je Kalenderjahr lässt sich ein Gesamtfall-bestand von ca. 3.200 Neufällen feststellen wovon wiederum ca. 16 Prozent steuerpflichtig wurden. Bis zum Erhebungstag 21.01.2020 wandelten ca. 15 Prozent dieser Steuerpflichtigen ihren Nebenwohnsitz zum Hauptwohnsitz um.
Die Zahlen im Detail:
Jahr | begründete Nebenwohn- sitze | davon steuer- pflichtig | in % | bis 21.01.2020 zum Haupt- wohnsitz gewandelt | in % |
2016 | 3314 | 425 | 12,82% | 59 | 13,88% |
2017 | 2802 | 429 | 15,31% | 66 | 15,38% |
2018 | 3611 | 733 | 20,30% | 123 | 16,78% |
2019 | 3199 | 525 | 16,41% | 68 | 12,95% |
Durch schnitt: | 3231,5 | 528 | 16,21% | 79 | 14,75% |
Bezogen auf das letzte Kalenderjahr 2019 betrug der hierdurch generierte Anteil an Schlüsselzuweisungen im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleiches insgesamt rd. 34.000,- €, basierend auf einem Anteil von rd. 500,- € pro Person mit Hauptwohnsitz.
Dem Aufgabengebiet sind 1,5 Planstellen der Entgeltgruppe E 09a TVöD zugeordnet.
Bei sehr schwierigen Fällen erfolgt die Folgebearbeitung durch eine*n Mitarbeiter*in des gehobenen Dienstes, Besoldungsgruppe A11 bzw. E10 TVöD. Bei schwierigen Fällen erfolgt dieses nach Absprache. Hier kann von einem zeitlichen Umfang in Höhe von mindestens einer halben bis ¾ Planstelle ausgegangen werden. Hinzu kommen die Sachkosten je Arbeitsplatz.
Die Bruttoaufwendungen betragen daher kalenderjahrbezogen bis zu
E09a: 1,5 x 83.268 € = 124.902,00 €
A11: 75 % x 109.963 € = 82.472,25 €
207.374,25 €