Drucksache Nr. 0116/2020 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der AfD-Fraktion zur Zweitwohnungssteuer in Hannover
in der Ratssitzung am 27.02.2020, TOP 2.3.2.

Inhalt der Drucksache:

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0116/2020 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der AfD-Fraktion zur Zweitwohnungssteuer in Hannover
in der Ratssitzung am 27.02.2020, TOP 2.3.2.

Die Stadt Hannover erhebt für eine angemeldete Zweitwohnung eine Steuer in Höhe von 10% der Nettokaltmiete. Befreit von dieser Steuer sind beispielsweise verheiratete Paare, bei denen sich die Hauptwohnung außerhalb des Stadtgebietes befindet und der Arbeitsplatz ohne Zweitwohnung nur unter erheblichen Mehraufwand zu erreichen ist oder Personen (z.B. Studenten), die ihren Hauptwohnsitz bei den Eltern haben.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Wie viele Bürger bezahlen derzeit in der Stadt Hannover die Zweitwohnsteuer?

2. Wie hoch waren die Einnahmen für die Stadt Hannover durch die Zweitwohnungssteuer in den einzelnen Jahren seit 2016?

3. Wie hoch ist der Verwaltungsaufwand um diese Steuer zu generieren?

Text der Antwort

Frage 1: Wie viele Bürger bezahlen derzeit in der Stadt Hannover die Zweitwohnsteuer?

Aktuell besteht ein steuerpflichtiger Fallbestand in Höhe von 1.371 Steuersätzen.


Frage 2: Wie hoch waren die Einnahmen für die Stadt Hannover durch die Zweitwohnungssteuer in den einzelnen Jahren seit 2016?

Das realisierte Steueraufkommen betrug in den Kalenderjahren

2016: 482.679,93 €

2017: 481.082,15 €

2018: 581.987,37 €

2019: 696.080,58 €

Neben den vereinnahmten Steuerbeträgen darf in diesem Zusammenhang auch die Lenkungsfunktion der Satzung erwähnt werden. Je Kalenderjahr lässt sich ein Gesamtfall-bestand von ca. 3.200 Neufällen feststellen wovon wiederum ca. 16 Prozent steuerpflichtig wurden. Bis zum Erhebungstag 21.01.2020 wandelten ca. 15 Prozent dieser Steuerpflichtigen ihren Nebenwohnsitz zum Hauptwohnsitz um.

Die Zahlen im Detail:

Jahr
begründete Nebenwohn-
sitze
davon steuer-
pflichtig
in %
bis 21.01.2020 zum Haupt-
wohnsitz gewandelt
in %
2016
3314
425
12,82%
59
13,88%
2017
2802
429
15,31%
66
15,38%
2018
3611
733
20,30%
123
16,78%
2019
3199
525
16,41%
68
12,95%






Durch
schnitt:
3231,5
528
16,21%
79
14,75%

Bezogen auf das letzte Kalenderjahr 2019 betrug der hierdurch generierte Anteil an Schlüsselzuweisungen im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleiches insgesamt rd. 34.000,- €, basierend auf einem Anteil von rd. 500,- € pro Person mit Hauptwohnsitz.



Frage 3: Wie hoch ist der Verwaltungsaufwand um diese Steuer zu generieren?

Dem Aufgabengebiet sind 1,5 Planstellen der Entgeltgruppe E 09a TVöD zugeordnet.

Bei sehr schwierigen Fällen erfolgt die Folgebearbeitung durch eine*n Mitarbeiter*in des gehobenen Dienstes, Besoldungsgruppe A11 bzw. E10 TVöD. Bei schwierigen Fällen erfolgt dieses nach Absprache. Hier kann von einem zeitlichen Umfang in Höhe von mindestens einer halben bis ¾ Planstelle ausgegangen werden. Hinzu kommen die Sachkosten je Arbeitsplatz.

Die Bruttoaufwendungen betragen daher kalenderjahrbezogen bis zu

E09a: 1,5 x 83.268 € = 124.902,00 €

A11: 75 % x 109.963 € = 82.472,25 €

207.374,25 €