Anfrage Nr. 0116/2020:
Anfrage der AfD-Fraktion zur Zweitwohnungssteuer in Hannover

Inhalt der Drucksache:

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Anfrage der AfD-Fraktion zur Zweitwohnungssteuer in Hannover

Die Stadt Hannover erhebt für eine angemeldete Zweitwohnung eine Steuer in Höhe von 10% der Nettokaltmiete. Befreit von dieser Steuer sind beispielsweise verheiratete Paare, bei denen sich die Hauptwohnung außerhalb des Stadtgebietes befindet und der Arbeitsplatz ohne Zweitwohnung nur unter erheblichen Mehraufwand zu erreichen ist oder Personen (z.B. Studenten), die ihren Hauptwohnsitz bei den Eltern haben.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Wie viele Bürger bezahlen derzeit in der Stadt Hannover die Zweitwohnsteuer?

2. Wie hoch waren die Einnahmen für die Stadt Hannover durch die Zweitwohnungssteuer in den einzelnen Jahren seit 2016?

3. Wie hoch ist der Verwaltungsaufwand um diese Steuer zu generieren?