Drucksache Nr. 0115/2020 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der AfD-Fraktion zu rechtswidrigen Praktiken des Sprengel-Museums bei der Honorierung von Arbeitsleistungen
in der Ratssitzung am 27.02.2020, TOP 2.3.1.

Inhalt der Drucksache:

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0115/2020 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der AfD-Fraktion zu rechtswidrigen Praktiken des Sprengel-Museums bei der Honorierung von Arbeitsleistungen
in der Ratssitzung am 27.02.2020, TOP 2.3.1.

Im Dezember 2019 machte die LHH rechtswidrige Praktiken des Sprengel-Museums bei der Honorierung von Arbeitsleistungen bekannt, die von Festangestellten außerhalb ihrer Dienstzeit erbracht wurden. Diese Personen wurden damit - mindestens seit 2010 - wie Selbstständige behandelt; Sozialversicherungsbeiträge wurden mithin nicht abgeführt, möglicherweise wurden auch Steuern gespart. Im Sommer hatte das Rechnungsprüfungsamt auf diese rechtswidrige Praxis aufmerksam gemacht, im September wurde sie gestoppt, teilte die LHH mit. Die Staatsanwaltschaft, die Rentenversicherung und die Steuerbehörde seien informiert worden.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Haben sich die genannten Stellen schon zu der Sache geäußert; und wenn ja, wie?

2. Wurden die Beiträge zur Rentenversicherung bereits nachgezahlt? – Wenn ja, in welcher Höhe?

3. Hat die Verwaltung die Absicht, die für diese rechtswidrige Praxis Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen?

Text der Antwort

Frage 1: Haben sich die genannten Stellen schon zu der Sache geäußert; und wenn ja, wie?
Das Verfahren läuft, darüber hinaus kann hier nicht berichtet werden.

Frage 2: Wurden die Beiträge zur Rentenversicherung bereits nachgezahlt?


– Wenn ja, in welcher Höhe?

Nein, das Verfahren läuft noch.

Frage 3: Hat die Verwaltung die Absicht, die für diese rechtswidrige Praxis Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen?



Das hängt von den Ermittlungen der laufenden Verfahren ab.