Informationen:
Beratungsverlauf:
- 19.01.2023: Verwaltungsausschuss: Einstimmig abgelehnt
- 19.01.2023: Ratsversammlung: Gegen 1 Stimme abgelehnt.
Antragsteller(in):
Ratsherr Jens Böning
Ratsherr Jens Böning
Um eine Genehmigung für das Musizieren in der Innenstadt zu erhalten, müssen die Künstler/Künstlerinnen beim zuständigen Fachbereich „vorspielen"; d,h., sie müssen dort ihre künstlerische Darbietung präsentieren,
Dadurch soll entschieden und sichergestellt werden, dass die musikalisch Darbietung der Straßenmusiker/innen in der Innenstadt auch einem gewissen qualitativen Standard entspricht.
Um bei einem solchem „Casting" die qualitative Darbietung auch entsprechend objektiv bewerten zu können, könnten z. B. Studenten der Musikhochschule zu diesen "Castings" hinzugezogen werden.
'Vorbild" ist hier übrigens die Stadt München: Dort werden Genehmigungen für das Musizieren nur dann erteilt, wenn die Künstler vorher bei der zuständigen Behörde ihre künstlerische Darbietung präsentieren: