Drucksache Nr. 0114/2019:
Planfeststellungsverfahren für den barrierefreien Ausbau der Haltestelle Bothfeld auf der Stadtbahnstrecke A-Nord in Hannover

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
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0114/2019
4
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Planfeststellungsverfahren für den barrierefreien Ausbau der Haltestelle Bothfeld auf der Stadtbahnstrecke A-Nord in Hannover

Antrag,

der als Anlage 4 beigefügten Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zu dem o.g. Planfeststellungsverfahren zuzustimmen.
- Anhörungsrecht der Stadtbezirke gemäß § 93 (1) NKomVG i.V. mit der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß 76 (2) NKomVG i.V. mit der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte und Belange sind von der Anhörungsbehörde zu beachten und von der Planfeststellungsbehörde zu beschließen.

Kostentabelle

Bezüglich des barrierefreien Ausbaus der Stadtbahnhaltestelle Bothfeld entstehen keine finanziellen Auswirkungen, da die Stadt Hannover nicht Maßnahmenträger ist.

Begründung des Antrages

1. Ausgangssituation

Der aktuelle Nahverkehrsplan der Region Hannover sieht vor, in den kommenden Jahren den barrierefreien Ausbau der Haltestellen auf dem Bothfelder Streckenast der Stadtbahnlinie 9 zu beginnen. Nördlich der Haltestelle Noltemeyerbrücke sind alle fünf Haltestellen bis zum Endpunkt Fasanenkrug noch nicht mit Hochbahnsteigen ausgestattet. Zunächst ist der barrierefreie Ausbau der Haltestellen Bothfeld und Kurze-Kamp-Straße für die Jahre 2020 bis 2021 vorgesehen, beginnend mit der Haltestelle Bothfeld. Dort soll sowohl ein Hochbahnsteig errichtet, als auch der barrierefreie Ausbau der am Fahrbahnrand bestehenden Haltepositionen der Buslinie 135 erfolgen.

Die Infra beantragt mit den vorgelegten Unterlagen die Planfeststellung für die Errichtung von Seitenhochbahnsteigen für die Haltestelle Bothfeld und die damit verbundenen Begleitmaßnahmen.

Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten wurde im Vorfeld nur eine Variante mit Seitenhochbahnsteigen untersucht. Eine Variante mit einem Mittelhochbahnsteig wurde nicht betrachtet, da die Gestaltung der Bahnsteige entlang des Streckenastes A-Nord nach Möglichkeit einheitlich gehalten werden soll und die bereits fertig gestellten Haltestellen ebenfalls mit Seitenbahnsteigen ausgestattet sind. Zudem würde es bei einem Mittelhochbahnsteig zu erheblichen Gleisverziehungen und damit einem noch engeren Gleisradius im Kreuzungsbereich Sutelstraße/Kugelfangtrift kommen.


2. Beschreibung der Maßnahme

Die Haltestelle Bothfeld befindet sich auf der Stadtbahnstrecke A-Nord in Hannover-Bothfeld zwischen den Haltestellen Bothfelder Kirchweg und Kurze-Kamp-Straße. Sie liegt in Seitenlage der Kugelfangtrift, unmittelbar anschließend an den Gleisbogen, mit dem die Stadtbahnstrecke aus der Fahrbahn der Sutelstraße auf einen besonderen Bahnkörper ausschwenkt.

Am Fahrbahnrand der Kugelfangtrift befinden sich neben der Stadtbahnhaltestelle Bothfeld die gleichnamigen Haltestellen der Buslinie 135 (Paracelsusweg - Stöcken). Nach Erhebungen der ÜSTRA aus dem 1. Quartal 2017 wird die Stadtbahnhaltestelle von insgesamt rund 2.000 Fahrgästen je durchschnittlichem Werktag genutzt. Der Ein- und Ausstieg in bzw. aus den Stadtbahnen erfolgt heute über nicht barrierefreie Seitenniedrigbahnsteige. Auch die Bushalteposition für die Fahrtrichtung Stöcken ist heute noch nicht barrierefrei gestaltet, an der Position für die Fahrtrichtung Paracelsusweg fehlen die Leitelemente nach aktuellen Standards.

Als Standort für den zukünftigen Hochbahnsteig an der Haltestelle Bothfeld kommt nur die Lage der heutigen Niedrigbahnsteige in Betracht (siehe Übersichtsplan Anlage 1). Gründe sind der für einen Hochbahnsteig unzureichende Straßenquerschnitt in der Sutelstraße und die Streckentrassierung mit Gleisbögen. Zudem ist die Verknüpfung mit dem Busverkehr in der Bestandslage gut möglich. Mit dem barrierefreien Ausbau erhält die Haltestelle Bothfeld 70 m lange Seitenhochbahnsteige für den Einsatz von 2-Wagen-Zügen der Serie TW6000, 3-Wagen-Zügen der Serien TW2000 und, nach Ausbau der übrigen nicht barrierefreien Haltestellen in Bothfeld, auch TW3000. Die Bahnsteighöhe liegt 81,5 cm über der Schienenoberkante. Mit einer Bahnsteigbreite von 2,5 m wird das Standardmaß für Seitenhochbahnsteige realisiert.

Die Hochbahnsteige werden mit Witterungsschutz, Sitzmöglichkeiten, Fahrkartenautomat, Abfalleimer, Lautsprecher, Notruf-/Infosäulen sowie Zugzielanzeigern ausgestattet. An allen Bahnsteigenden werden Rampen angeordnet. Die östlichen Zugänge liegen an der Einmündung der Kugelfangtrift in die Sutelstraße und sind signalgesichert zu erreichen. Für Menschen mit Sehbehinderung erfolgt die Querung der Gleisanlage zusätzlich mit Hilfe einer optischen und akustischen Signalanlage. Von den westlichen Bahnsteigenden aus, wird ohne Fahrbahnquerung auf kurzem Wege die Bushaltestelle in Fahrtrichtung Stöcken erreicht. Zur Bushaltestelle in Richtung Paracelsusweg und den südlich der Kugelfangtrift gelegenen Quartieren wird die Kugelfangtrift hier unsignalisiert mit Hilfe einer Verkehrsinsel gequert. An dieser Stelle weist die Kugelfangtrift nur eine Fahrspur je Richtung auf (siehe Lageplan Anlage 2, Querschnitt Anlage 3).

Nahe den Zugängen zu den Bahnsteigen der Stadtbahn werden an geeigneten Stellen auf den Nebenanlagen zusätzliche Fahrradabstellmöglichkeiten vorgesehen. Deren genaue Lage wird in der Ausführungsplanung festgelegt. Zur Anlage der Seitenhochbahnsteige müssen die Gleisachsen gegenüber dem Bestand angepasst werden, damit die Bahnsteige nahezu in der Geraden liegen und das Spaltmaß zwischen Fahrzeug und Bahnsteigkante den Grenzwert für Barrierefreiheit nicht überschreitet. Aus diesem Grund wird ein Teil des in nordwestlicher Richtung an die Haltestelle anschließenden Gleisbogens als Teil des Vorhabens umgebaut.

Grunderwerb soll nach Möglichkeit vermieden werden. In diesem Zusammenhang werden im Rahmen der Genehmigungsplanung Lösungsmöglichkeiten geprüft, bei denen der aus der Sutelstraße von Süden kommende Radverkehr mit Ziel Kugelfangtrift ohne separate Radverkehrsfurt und zugehörige Aufstellfläche auskommt. Die Fahrbahnen der Kugelfangtrift bleiben unverändert. Am Knoten mit der Sutelstraße sind geringfügige Anpassungen des Bordes in Abhängigkeit von der resultierenden Radverkehrsführung möglich.

Die Wegeverbindungen für den Radverkehr und den Fußgängerverkehr nördlich des Hochbahnsteigs werden ergänzt. Der Radverkehr, der die diagonale direkte Wegeverbindung zwischen der nordöstlichen Sutelstraße und der Kugelfangtrift (in Richtung Sündernstraße) nutzt, kann somit unabhängig von den Fußgänger- und Fahrgastströmen, die auf dem Gehweg nördlich des Bahnsteigs zu erwarten sind, geführt werden.

Beide am Fahrbahnrand der Kugelfangtrift liegenden Haltepositionen für die Buslinie 135 werden im Bereich der heutigen Standorte ebenfalls barrierefrei mit 16 cm hohem Bord, Haltestellenschild, Witterungsschutz, Fahrradbügeln sowie taktilen und visuell wahrnehmbaren Leitelementen ausgebaut. Die Wartebereiche haben eine Nutzlänge von 18 m und eine Breite von mindestens 2,50 m.

3. Umweltbeeinträchtigung

Durch die Änderungen der Gleislagen errechnen sich für die Nordfassaden der Gebäude Kugelfangtrift 182, 184, 186 Ansprüche auf die Maßnahmen zum Schallschutz dem Grunde nach. Als pegelmindernde Maßnahme wurde eine tief liegenden Vegetationsebene im Haltestellenbereich angeordnet, durch welche der Immissionsgrenzwert für die betroffenen Gebäudeseiten eingehalten werden kann.

Maßnahmen zum Erschütterungsschutz sind nicht erforderlich.

Als Ausgleich für den Verlust von sechs Einzelbäumen besteht ein Kompensationsbedarf von 15 Bäumen. Die Kompensation findet im Straßenraum der Kugelfangtrift statt, die durch die systematische Setzung der neuen Baumstandorte eine städtebaulich-straßenräumliche Aufwertung erfährt.

Für die Bodenversiegelung werden als Kompensationsmaßnahme vier Laubbäume gepflanzt, da vor Ort keine Entsiegelungsfläche zur Verfügung steht.

Im Zuge der Maßnahme wird allerdings in einen Geschützten Landschaftsbestandteil (GLB) eingegriffen. Ein Teil des dort vorhandenen Walls sowie vorhandene Bäume entfallen und zusätzliche Flächen werden versiegelt. Dieser Eingriff wird im Wesentlichen durch die für den Bau des Hochbahnsteigs notwendigen Leitungsverlegungen erforderlich. Der Eingriff wird zwar so gering wie möglich gehalten, ist aber aus Sicht des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün unzulässig. Eine Befreiung ist nach Auffassung des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün nicht möglich. Auch eine Satzungsänderung mit Herauslösung der betroffenen Flächen aus dem GLB ist ohne weitergehenden Nachweis der Alternativlosigkeit nicht möglich (siehe Anlage 4).

4. Bauzeit

Die vorläufige Planung der infra sieht vor, im Herbst 2019 mit den Bauarbeiten zu beginnen. Die Inbetriebnahme des Hochbahnsteigs Bothfeld soll möglichst zum Fahrplanwechsel im Dezember 2020 erfolgen. Die Gesamtbauzeit beträgt rund 1,5 Jahre

5. Weiteres Verfahren, Realisierung

Die Planung erfolgt durch die Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH (infra) in enger Abstimmung mit der Region Hannover, der Stadt Hannover und der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe.

Der Regionsausschuss hat in seiner Sitzung 12.12.2017 den Beschluss zur Einleitung der Planfeststellung gefasst.

Die Planfeststellungsunterlagen lagen in der Zeit vom 29.11.2018 bis 28.12.2018 öffentlich aus. Alle betroffenen Anlieger konnten im Rahmen des Verfahrens ihre Einwände einbringen. Die Landeshauptstadt Hannover als Trägerin öffentlicher Belange wurde aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 27.02.2019 abzugeben. Eine weitere Verlängerung der Frist ist aufgrund gesetzlicher Vorschriften nicht zulässig.

Für die Einhaltung der Frist ist es erforderlich zur Beratung der Drucksache folgende Termine einzuhalten:

Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide: 23.01.2019
Stadtentwicklungs- und Bauausschuss: 06.02.2019
Verwaltungsausschuss: 14.02.2019

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr führt das Anhörungsverfahren durch. Im Planfeststellungsverfahren wird die Landesbehörde über die Stellungnahmen und Einwendungen entscheiden.

6. Anlagen

Anlage 1: Übersichtsplan Hochbahnsteig Bothfeld
Anlage 2: Lageplan Hochbahnsteig Bothfeld
Anlage 3: Querschnitt Hochbahnsteig Bothfeld
Anlage 4: Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover
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Hannover / 14.01.2019